Beihilfestelle Saarland, Adresse, LBV,Kontakt alle Infos.

Adressen und Formulare der Beihilfestelle Saarland

Wichtige Informationen zur Beihilfeergänzungsversicherung:
Die Auswahl der richtigen Beihilfeergänzungsversicherung unter Berücksichtigung der im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen ist für Beamtenanwärter oder Beamte sehr wichtig um spätere Leistungsdefizite und Zusatzkosten zu vermeiden. Eine umfassende Beratung welche Ihnen alle nötigen Informationen liefert ist deshalb sehr wichtig. Fordern Sie hier bei den Experten von Info-Beihilfe Ihren unabhängigen Vergleich an.

Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle, Zentrale Beihilfestelle
beim Landesamt für Zentrale Dienste
Am Stadtgraben 2-4
66111 Saarbrücken
Postfach 102244
66022 Saarbrücken
Telefon (0681) 501-00
Telefax (0681) Besoldung, Versorgung 501-6646
Beihilfestelle 501-621

Aufgaben der ZBS
Aufgaben der Zentralen Besoldungsstelle und Versorgungsstelle
Die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle ist eine Abteilung des Landesamtes für Zentrale Dienste. Sie ist in 5 Sachgebiete unterteilt, in denen sich 102 Bedienstete um die Berechnung und Zahlung der Gehälter, der Entgelte, des Kindergeldes sowie der Beihilfe für die Landesbediensteten und die Versorgungsempfänger kümmern.

Sachgebiet C 1 – Automation und Rechtsangelegenheiten
Im Sachgebiet C 1 werden die bei der ZBS zum Einsatz kommenden Automationsverfahren DAISY (Dialogisiertes Abrechnungs- und Informationssystem für die Berechnung, Festsetzung und Zahlbarmachung der Bezüge), BABSY (Beihilfe-Abrechnungssystem), EPVS (Einheitliches Personalverwaltungssystem) sowie ein Datenmanagementsystem, das die Führung elektronischer Akten ermöglicht, betreut. Des Weiteren sind hier die Bearbeitung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen sowie das Zwangsvollstreckungsverfahren angesiedelt.

Sachgebiet C 2 – Versorgung
Beim Übertritt aus dem aktiven Berufsleben in den Ruhestand übernimmt innerhalb der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle das Sachgebiet C 2 die weitere Alimentierung der Ruhestandsbeamten und ihrer Hinterbliebenen. Das Sachgebiet Versorgung ist dafür verantwortlich, dass monatlich rund 12.400 Pensionen und Hinterbliebenenbezüge ausbezahlt werden. Zur Zeit bewirtschaften 16 Bedienstete dabei einen Etat von ca. 359 Mio. Euro im Jahr.

Sachgebiet C 3 – Besoldung
Das Sachgebiet C 3 stellt mit 20 Bediensteten und einem Etat von 634 Mio. Euro die Festsetzung, Anordnung, Berechnung und Zahlbarmachung der Dienstbezüge der ca. 16.000 aktiven Beamten und Richter des Saarlandes sicher. Neben den alltäglichen Arbeiten, wie z.B. die monatliche Gehaltsfestsetzung, der Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen, die Ausstellung von Gehaltsbescheinigungen sind auch besondere Aufgaben, wie die Nachversicherung von ausgeschiedenen Beamten zu erledigen.

Sachgebiet C 4 – Entgelte
Im Sachgebiet C 4 kümmern sich 20 Bedienstete um die Löhne der 5600 Tarifbeschäftigen des Saarlandes sowie um deren Zusatzversorgung. Arbeitsschwerpunkte sind die Umsetzung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), das Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), das Zusatzversorgungsrecht (ZVK) sowie das Altersteilzeitrecht.

Sachgebiet C 5 – Beihilfe
Die Zentrale Beihilfestelle ist zuständig für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen der Beamten, Richter, Versorgungsempfänger sowie Angestellten des Saarlandes. Insgesamt 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für eine zügige Bearbeitung der rd. 120.000 Beihilfeanträge im Jahr. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt in Abhängigkeit vom Antragsvolumen zwischen zwei und vier Wochen.

Informationen Krankenversicherung
Die Auswahl der richtigen Krankenversicherung, bzw. Beihilfeergänzungsversicherung ist wichtig. Hier können Sie einen unabhängigen Vergleich anfordern.

 

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Ihr fairer PKV-Vergleich

Die Auswahl der richtigen PKV unter Berücksichtigung der im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen ist für Beamtenanwärter oder Beamte sehr wichtig um spätere Leistungsdefizite und Zusatzkosten zu vermeiden.

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Genderhinweis

Genderhinweis

Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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