Dienstunfähigkeitsversicherung

Ihr Schutz bei Dienstunfähigkeit – das sollten Sie wissen!

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Deutsche. Beamte allerdings werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Sie müssen daher eine sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Als dienstunfähig gelten Beamte, die voraussichtlich dauerhaft ihre dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen können. Nach Paragraf 44 des Bundesbeamtengesetzes werden sie in den Ruhestand versetzt, wenn sie infolge einer Erkrankung mehr als drei Monate innerhalb von sechs Monaten nicht mehr arbeiten können. Zusätzlich muss die Aussicht bestehen, dass die betroffenen Beamten nicht innerhalb eines halben Jahres wieder voll dienstfähig sind.

Doch Vorsicht: Für Beamte der Länder und der Kommunen können in einzelnen Bundesländern abweichende Regelungen gelten!

Wird ein Beamter aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhält er von seinem Dienstherrn ein sogenanntes Ruhegehalt. Allerdings erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Außerdem besteht erst nach einer fünfjährigen Dienstzeit ein Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Daher ist die Dienstunfähigkeitsversicherung vor allem für junge Beamte wichtig. Denn im Fall der Fälle haben sie keinen Anspruch auf eine Leistung, wodurch ihre finanzielle Existenz bedroht ist. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt somit die Existenz und die Zukunft der Beamten. Doch nur dann, wenn sie die passende Absicherung wählen. Denn nicht jeder Tarif bietet auch ausreichend Versicherungsschutz, um im Ernstfall gut abgesichert zu sein. Daher ist es notwendig, vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung den Vertrag genau zu prüfen. Worauf Beamte dabei achten müssen, erfahren sie hier.

Auf die echte Dienstunfähigkeitsklausel achten

Vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die „Dienstunfähigkeitsklausel“ oder auch „Beamtenklausel“ im Vertrag hinterlegt ist. Desweiteren ist auch die Art der Formulierung dieser Klausel genaustens zu prüfen.
Leider machen häufig die Versicherer von „unechten Klauseln“ gebrauch, was Folgendes bedeutet: Der amtliche Nachweis der Dienstunfähigkeit ist für den Versicherer zur Leistung nicht zwangsweise ausreichend. Er behält sich dann das Recht vor, eine medizinische Nachprüfung zu veranlassen. Diese entscheidet im Endeffekt über die Leistungspflicht des Versicherers.
Für Betroffene kann dies zu erheblichen finanziellen Nachteilen und Verlusten führen. Aus diesem Grund sind Formulierungen wie „aus medizinischen Gründen“ immer zu hinterfragen.

Handelt es sich um eine „echte Klausel“ ist ein amtlicher Bescheid über die Dienstunfähigkeit für die Leistung des Versicherers ausreichend.
Zusätzlich sind weitere Kriterien vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu berücksichtigen:
Die Rente muss dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und sollte die Versorgungslücke schließen. Die optimale Höhe ist also von dem zu erwartenden Ruhegehalt abhängig. Zusätzlich ist auf die Dauer der Rentenzahlung zu achten.

Der Vertrag sollte außerdem eine Leistung bei Teil-Dienstunfähigkeit vorsehen.

Die Dauer etwaiger Wartezeiten muss geklärt sein, sowie eventuell vorhandene Leistungsfristen. Zudem sieht nicht jeder Vertrag einen uneingeschränkten Versicherungsschutz vor, wenn der Versicherte erst nach Vertragsabschluss dem Beamtenverhältnis beigetreten ist.

Greift der Dienstunfähigkeitsschutz auch bei einer Berufsunfähigkeit?

Für Beamte auf Probe oder auf Widerruf besteht unter Umständen eine Verweisungsklausel. Dies bedeutet, dass sie im Falle einer Dienstunfähigkeit einer anderen Tätigkeit nachgehen müssen, die ihrer Ausbildung und Erfahrung entspricht, wenn sie dazu gesundheitlich in der Lage sind.

Zweifelhafte Klauseln oder Formulierungen sind grundsätzlich zu hinterfragen und zu prüfen. Generell sollten Interessenten einer Dienstunfähigkeitsversicherung keine Kompromisse eingehen, denn eine unzureichende Absicherung kann im Krankheitsfall ihre gesamte Existenz bedrohen!

Der richtige Schutz gegen Dienstunfähigkeit ist sehr wichtig

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FAQ zur Dienstunfähigkeitsversicherung

1. Welche Dienstunfähigkeitsversicherung ist am besten geeignet für Referendare und Lehrer?

Lehrer gelten bei Versicherern als erhöhtes Dienstunfähigkeitsrisiko, weshalb es für sie deutlich schwerer ist, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschliessen. Ihre Berufsgruppe wird bei manchen Gesellschaften komplett ausgeschlossen, andere Anbieter verlangen horrende Prämienzuschläge und bieten eine Absicherung nur…

2. Wie lange zahlt eine Dienstunfähigkeitsversicherung monatliche Renten?

Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung wird festgelegt, wie lange die Versicherungslaufzeit andauert. Mit Ablauf der Laufzeit endet nicht nur der Versicherungsschutz, auch die Rentenzahlung aufgrund einer eingetretenen Dienstunfähigkeit…

3. Wann ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für jeden Beamten und jede beamtenähnliche Person, wie Richter und Berufssoldaten sinnvoll. Auch wenn Sie als Beamte auf Lebenszeit vom Staat ein Anrecht auf Ruhegehalt haben, können Sie nicht sicher sein, dass dieses ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten

4. Wie hoch sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung sein?

Jeder Versicherte hat einen individuellen Bedarf, weshalb sich die optimale Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht pauschalisieren lässt. Um den eigenen Bedarf zu ermitteln, müssen Beamte wissen, wie hoch…

5. Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Wie viel eine Dienstunfähigkeitsversicherung kostet, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Beiträge sind nicht nur vom Versicherer abhängig, sondern werden auch anhand folgender Kriterien berechnet:

6. Welche Dienstunfähigkeitsversicherung ist die beste?

Pauschal lässt sich nicht sagen, welche Dienstunfähigkeitsversicherung die beste ist. Dies ist abhängig von dem Bedarf des Versicherten und den Vertragsinhalten der Gesellschaft. Eine gute Versicherung muss allerdings zwingend die Beamtenklausel,…

7. Wann greift die Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung greift, sobald der Beamte aus medizinischen Gründen aus dem Dienst entlassen wird und damit als dienstunfähig gilt. Enthält der Versicherungsvertrag die…

8. Unter welchen Voraussetzungen kann die Dienstunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden?

Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung beinhaltet eine Nachversicherungsgarantie für den Versicherten. Dies bedeutet, dass er unter bestimmten Voraussetzungen die Leistung der vereinbarten Rente erhöhen darf, ohne…

9. Können Personen mit Vorerkrankungen eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen?

Beamte mit Vorerkrankungen haben es meist schwerer, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Aus diesem Grund ist es wichtig, bereits in jungen und bestenfalls gesunden Jahren an die Absicherung zu denken…

Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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