Kann ich mich als Beamte/r auch einfach gesetzlich versichern?

Als Beihilfeberechtigte haben Sie grundsätzlich die freie Wahl, wo und wie Sie Ihrer Krankenversicherungspflicht nachkommen.
In den meisten Fällen ist die Ergänzung der Beihilfe Ihres Dienstherrn durch eine private Krankenversicherung der bestmögliche Weg, da die PKV einige Vorteile beinhaltet.

Je nach persönlicher Situation, also zum Beispiel Ihrem beruflichen Status, Ihrer familiären Situation und/oder Ihrem Gesundheitszustand kann es aber auch sinnvoll sein, als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen, worauf Sie beim Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung achten müssen und wie sich der Beitrag für die GKV zusammensetzt.

Wie hoch fallen der allgemeine Beitrag und der Zusatzbeitrag aus?

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich anhand des Bruttoeinkommens.

Da Beamte im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse erhalten, gilt für sie der ermäßigte Beitragssatz von 14 % des Bruttoeinkommens.
Hinzu kommt ein individueller Zusatzbeitrag, der bei jeder Krankenkasse verschieden ist.
Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag bei 1,7 % des Bruttoeinkommens.

Wichtig: Nicht nur auf Höhe des Zusatzbeitrags achten

Bei der Wahl einer geeigneten Krankenkasse sollten Sie nicht nur auf den Zusatzbeitrag achten. Zwar kann eine deutliche Beitragsdifferenz zwischen einzelnen Kassen bestehen, doch unterscheiden sich diese auch erheblich in Bezug auf die Leistungen.
Denn viele Krankenkassen bieten einen Leistungsumfang, der weit über die gesetzlich definierten Grundleistungen hinausgeht. Dazu gehören beispielsweise die Kostenübernahme oder die Kostenbeteiligung an Reiseschutzimpfungen und Vorsorgemaßnahmen als auch alternative Behandlungsmöglichkeiten wie Homöopathie und Osteopathie.

Zusätzlich bieten viele Krankenkassen sogenannte Bonusprogramme. Mitglieder, welche diese in Anspruch nehmen, können einen höheren Leistungsumfang beziehen. Oder sie werden finanziell unterstützt, indem die Kasse sich an bestimmten Behandlungen und Maßnahmen in einem höheren Maß beteiligt. Auch gibt es Kassen, die Kurse anbieten. Zum Beispiel zur Raucherentwöhnung, für die Rückengymnastik oder zu den Themen Ernährung, Gesundheit und Stressreduktion. Kassenmitglieder können kostenlos oder zu einem ermäßigten Beitrag an diesen Kursen teilnehmen.

Zusatzbeitrag im Verhältnis zu den Mehrleistungen betrachten

Die zusätzlichen Leistungen der Krankenkasse sollten in ein Verhältnis zum Zusatzbeitrag gesetzt werden. Beteiligt sich der Versicherungsträger an bestimmten, für Sie als wichtig erachteten Maßnahmen, ist die finanzielle Ersparnis möglicherweise spürbarer als die Belastung durch einen höheren Zusatzbeitrag.

  • Eine Krankenkasse sieht zum Beispiel 200 Euro pro Kalenderjahr für Mehrleistungen vor. Werden diese voll ausgeschöpft und im Verhältnis zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 180 Euro im Jahr betrachtet, können die Mitglieder ihren finanziellen Aufwand kompensieren.
  • Eine Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Osteopathie mit je 40 Euro pro Sitzung, maximal drei Behandlungen im Jahr. Wird diese Zusatzleistung beansprucht, liegt die Erstattung bei 120 Euro. Somit beträgt die Differenz zwischen Zusatzleistung und durchschnittlichem Zusatzbeitrag nur noch 60 Euro.

Tipp: Leistungen der Zahnärzte beim Vergleich der Krankenkassen beachten

Zu den Grundleistungen der Krankenkassen gehören Zahnersatz und Zahnbehandlungsmaßnahmen, die medizinisch notwendig sind. Dafür sehen die Kassen einheitliche Regelleistungen vor. Versicherte, die darüber hinausgehende Leistungen beanspruchen, müssen selbst für die Mehrkosten aufkommen. Dazu gehört nicht nur ein höherwertiger oder andersartiger Zahnersatz, sondern auch Prophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung. Einige Kassen bezuschussen die Zahnreinigung, obwohl sie nicht zu den Grundleistungen gehört. Auch können Zuschüsse bei manchen Zahnbehandlungen vorgesehen sein, die nicht in der Regelversorgung enthalten sind. Prüfen Sie bei der Wahl einer Krankenkasse inwiefern diese Mehrleistungen beim Zahnarzt vorsieht. Dabei sollten Sie berücksichtigen, ob die Zuschüsse nur im Rahmen des Bonusprogramms gewährt werden, über das Gesundheitskonto geregelt sind oder allen Kassenmitgliedern zustehen. Auch unterstützen einige Krankenkassen Preisvergleiche für die Behandlung und den Zahnersatz.

Alternative Heilmethoden als Mehrleistung der Krankenkasse

Alternative Heilmethoden nehmen einen zunehmend höheren Stellenwert ein. Denn heutzutage verlassen viele Menschen den Pfad der Schulmedizin und vertrauen auf Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie und Co. Daher kann die Beteiligung der Krankenkasse an alternativen Heilmethoden ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung eines Versicherungsträgers sein. Stellen Sie sich daher folgende Fragen und prüfen Sie, ob die gewählte Krankenkasse entsprechende Mehrleistungen vorsieht:

    • Werden Homöopathie, Osteopathie und Akupunktur bezuschusst?
    • Wenn ja, in welcher Höhe unterstützt die Kasse finanziell ihre Mitglieder?
    • Sind Zuschüsse für Ayurveda, Bachblüten- und Eigenbluttherapie vorgesehen?
    • Bezuschusst die Krankenkasse Yoga, Qi Gong und Autogenes Training?
    • Wie steht die Kasse gegenüber alternativer Krebstherapie?

Leistungen bei Schwangerschaft, Geburt und Vorsorge

Vor allem für Frauen können die Mehrleistungen bei Schwangerschaft, Geburt und Vorsorge bei Kindern ausschlaggebend für die Entscheidung für oder gegen eine Krankenkasse sein. Denn viele Behandlungen, Kurse und Maßnahmen sind nicht in den Grundleistungen der gesetzlichen Versicherung enthalten. Diese lassen sich lediglich über Zusatzleistungen der Kassen abdecken. Frauen sollten daher entscheiden, wie wichtig ihnen Leistungen für Rooming-in bei Kindern, 3-D-Ultraschallscreening sowie bei künstlicher Befruchtung sind. Es gibt sogar Kassen, die bei künstlicher Befruchtung eine höhere finanzielle Unterstützung vorsehen, wenn beide Partner bei ihnen versichert sind.

Geprüft werden sollte zudem, inwiefern sich die Krankenkasse an Geburtsvorbereitungskursen für Väter oder an frühkindlichen Förderprogrammen wie PEKiP oder Delfi beteiligt. Auch Zuschüsse bei der Teilnahme am Babyschwimmen sowie bei Babymassagen sehen einige Versicherungsträger vor.

Erweiterte Krebsvorsorge als wichtiges Kriterium für eine Krankenkasse

Wir von Info-Beihilfe sind uns einig, dass die Leistungen bei erweiterter Krebsvorsorge ein wesentliches Entscheidungskriterium für eine Krankenkasse sein sollte. Denn die gesetzlichen Leistungen sind in diesem Bereich nicht ausreichend. So ist beispielsweise die Brustkrebsvorsorge erst ab dem 30. Lebensjahr vorgesehen. Doch erkranken auch immer wieder jüngere Frauen an Brustkrebs.

Eine große Versorgungslücke besteht auch bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.
So können Ärzte durch einen sogenannten HPV-Test frühzeitig veränderte Zellen erkennen. Doch müssen junge Patientinnen, für die kein medizinischer Anlass zum Test besteht, die Kosten dafür selbst tragen. Und diese können zwischen 20 und 50 Euro liegen.
Einige Krankenkassen beteiligen sich schon in jüngeren Jahren an Krebsvorsorge oder bieten zusätzliche Untersuchungsformen, wie Kurse zur Selbstuntersuchung.

Kostenübernahme bei Darmkrebsvorsorge nur für ältere Personen

Anspruch auf die Kostenübernahme der Darmkrebsvorsorge haben nur Versicherte ab dem 50. Lebensjahr. Als Begründung dafür gilt auch hier, dass erst mit zunehmendem Alter das Risiko einer Erkrankung steigt.

Doch informierte nicht zuletzt das Ärzteblatt, dass die Zahl der jüngeren Erkrankten zunimmt. Somit häufen sich die Fälle der Darmkrebspatienten, die jünger als 50 Jahre sind – einige sogar unter 40.
Ab dem 50. Lebensjahr übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Darmkrebsvorsorge durch einen immunologischen Stuhltest.
Ab dem 55. Lebensjahr können Versicherte zweimal eine Darmspiegelung in Anspruch nehmen, die auf die Erkennung von Tumoren abzielt. Zwischen beiden Maßnahmen müssen mindestens zehn Jahre liegen. Einige Kassen leisten darüber hinaus oder beteiligen sich schon in jüngeren Jahren an der Darmkrebsvorsorge.

Darauf gilt es bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu achten

Wie bei der „Privaten“ gibt es auch in der gesetzlichen Kassenversorgung einige Bereiche, auf die Sie achten sollten:

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Je nach Wohnort und Kasse unterscheidet sich der Beitragssatz um fast ein Prozent Ihres Bruttoeinkommens. Da Sie als Beihilfeberechtigter ohne Arbeitgeberzuschuss auskommen müssen, ergibt sich somit ein interessantes Sparpotenzial.

Wahlleistungen

Einige Krankenversicherer bieten besondere Vertragsleistungen, wie zum Beispiel eine Beitragsrückerstattung, Selbstbehalte oder variable Kostenerstattung.

Bonusprogramm

Es werden Vergünstigungen geboten für die Mitgliedschaft in Sportvereinen, bei der Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, für Nichtraucherseminare und mehr.

Gesundheitsförderung

Einige Kassen bieten spezielle Programme zur Gesundheitsförderung, unter anderem: Kurse zur Stressbewältigung, für Nichtraucher, Übergewicht/Reduktion und einige mehr.

Naturheilverfahren

Von den Anbietern werden Kosten für Naturheilverfahren nicht generell übernommen, doch ausgewählte Kassen bieten zum Beispiel Traditionelle Chinesische Medizin, Eigenbluttherapie, Shiatsu, Feldenkrais und mehr.

Krebsvorsorge

Die Grundleistungen sehen Maßnahmen der Krebsvorsorge erst ab einem bestimmten Alter vor. Daher müssen junge Menschen, die Präventionsmaßnahmen beanspruchen, diese häufig selbst bezahlen. Doch einige Kassen beteiligen sich an den Kosten oder übernehmen diese komplett, auch wenn das gesetzlich definierte Alter zur jeweiligen Krebsvorsorge noch nicht erreicht ist.

Summenbegrenzungen

Auch wenn Krankenkassen mit der Kostenbeteiligung oder -übernahme an zusätzlichen Maßnahmen wie Gesundheitskursen, Reiseimpfungen und alternativen Heilmethoden werben, können dafür Summenbegrenzungen gelten. Beispielsweise zahlen sie maximal 200 Euro im Jahr für Mehrleistungen. Abhängig davon, welche Leistungen in Anspruch genommen werden, können solche Summen schnell ausgeschöpft sein. Daher sollten Sie prüfen, ob die Kassen Begrenzungen vorsehen und wenn ja, ob diese für Sie ausreichend sind.

Leistung über die Grundversorgung hinaus

Einige gesetzliche Kassen bieten z.B. Mehrleistung bei der häuslichen Krankenpflege, höhere Erstattung für Sehhilfen und/oder Hörgeräte, Patientenschulungen und weitere Leistungen.

Service

Sie wünschen ein Beratungstelefon, das 7 Tage in der Woche verfügbar ist, Reha-Beratung, Onlinefillialen oder andere Dinge? – Einige Kassen bieten dies auch.

Fremdsprachiger Service

Nicht alle Kassen verfügen über Berater, die in der Lage sind, Ihre Beratung multilingual durchzuführen. Dies betrifft zum Beispiel Personen, die der deutschen Sprache nicht 100% sicher sind, sodass hier die Beratung in der Muttersprache geführt werden könnte.

Zahnersatz

Ob nun zum „Nulltarif“, Vergünstigungen, Kostenübernahme der Zahnreinigung – Nichts ist selbstverständlich aber vieles möglich.
Es bleibt festzuhalten, dass es eine ganze Reihe von Unterschieden in der gesetzlichen Kassenversorgung gibt. Doch unabhängig davon, ob Sie sich nun für eine private Krankenversicherung oder eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden: Die zertifizierten Experten von Info-Beihilfe helfen Ihnen kostenfrei und unabhängig bei der Wahl des bestmöglichen und für Sie geeigneten Anbieters. (Gesetzlich oder Privat)

Hier geht es zum FAQ für Beamte in der Gesetzlichen Krankenversicherung

GKV oder PKV – Was ist für Sie als Referendar die beste Lösung?

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung ist ein wichtiger Baustein Ihrer beruflichen Laufbahn.
Testen Sie ob in Ihrem individuellen Fall die GKV oder PKV besser geeignet ist.

Ein Service von unserem Expertenteam bei Info-Beihilfe.de:
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Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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