Regelung der Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte
Die Arbeitszeiterfassung für Lehrer ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle Lehrer ihre Arbeitszeit dokumentieren. Diese Regelung gilt für alle Schulformen und für alle Lehrer, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten.
Arten der Arbeitszeiterfassung
Die Arbeitszeiterfassung kann auf verschiedene Arten erfolgen. Viele Schulen nutzen elektronische Systeme, bei denen die Lehrkräfte ihre Arbeitszeit über eine Software erfassen. Andere Schulen setzen auf Papierformulare, auf denen die Lehrer ihre Arbeitszeit handschriftlich dokumentieren.
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Die Arbeitszeiterfassung ist für Lehrkräfte eine Pflicht, da die Schulen verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Lehrer zu dokumentieren.
Dies dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch der Überprüfung der Arbeitsbelastung der Lehrer.
Studie zur Arbeitszeit von Lehrern
Schon 2019 ergab eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) dass Lehrer/innen im Durchschnitt 48 Stunden pro Woche arbeiten. Dies ist deutlich mehr als die durchschnittliche Arbeitszeit in anderen Berufen.
2021 haben Göttinger Forscher in einer Studie zur Digitalisierung an Schulen auch bundesweit die Arbeitszeiten von Lehrern/innen erfasst.
Lehrkräfte an Gymnasien kamen dabei geschätzt auf 50,23 Wochenstunden.
Dies zeigte das die Soll-Arbeitszeit von Gymnasiallehrern/innen um vier Stunden und 18 Minuten überschritten werden.
Bei Lehrkräften an Grundschulen und Oberschulen sind es zwei Stunden und 16 Minuten.
Die Arbeitszeiterfassung sollte eigentlich dazu beitragen, die Arbeitsbelastung der Lehrer zu reduzieren und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Leider ist dies nicht der Fall sondern die Belastungen nehmen weiter zu.