Beihilfe Bund auf einen Blick

Diese Übersicht bietet Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfängern des Bundes einen schnellen und transparenten Überblick über die aktuellen Beihilferegelungen, Bemessungssätze und Erstattungshöchstgrenzen. Stand der Informationen ist Januar 2026.

1. Personenbezogene Bemessungssätze

Die Beihilfe erstattet Kosten für medizinische Leistungen prozentual nach festen Bemessungssätzen. Eine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung erfolgt nicht.

Beihilfeberechtigte Personengruppe Bemessungssatz Besonderheiten & Einkommensgrenzen
Beihilfeberechtigte (aktiv) 50% Keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung.
Beihilfeberechtigte in Elternzeit mit einem Kind 70% Gilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind 70% Erhöhter Bemessungssatz ab dem zweiten Kind.
Versorgungsempfänger:in 70% Gilt für Personen im Ruhestand.
Ehegatte:in / eingetragene:r Lebenspartner:in 70% Einkommensgrenze von 22.648 EUR im Vorkalenderjahr (WKJ). Eine Übergangsregelung gibt es nicht (Nein).
Kinder 80% Berücksichtigung bis maximal 25 Jahre + Wehr-/Zivil-/Freiwilligendienste.

2. Ambulante Behandlung

Leistungsbereich Regelung & Höchstsätze
Ärztliche Behandlung Bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Heilpraktiker Bis zu den Höchstsätzen laut Vertrag mit den Heilpraktikerverbänden.
Medikamente Verordnungsfähige Medikamente bis zu den GKV-Festbeträgen.
Kürzung Medikamente 10% Abzug (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR).
Fahrtkosten Ja, für die niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel. Ohne ärztliche Verordnung beihilfefähig. Fahrtkosten sind auch dann beihilfefähig, wenn sie von einer Rehabilitationseinrichtung organisiert werden.
Kürzung Fahrtkosten 10% Abzug (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR).
Belastungsgrenze (auf Antrag) Jährliche Obergrenze für Medikamente, Beförderung, Hilfsmittel und Haushaltshilfe liegt bei 2% der Dienstbezüge, Versorgungsbezüge oder des Rentenzahlbetrags, für chronisch Kranke reduziert auf 1%.
Hilfsmittel Erstattung erfolgt gemäß Beihilfekatalog bzw. Beihilfehöchstsätzen.
Kürzung Hilfsmittel 10% Abzug (mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR).
Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen) Ja, bis zu 110 EUR für Einstärkengläser und bis zu 260 EUR für Mehrstärkengläser.
Rehabilitationsmaßnahmen Ja, alle 4 Jahre für maximal 21 Tage (ohne An-/Abreise) beihilfefähig. Fahrtkosten werden bis zu 10 EUR übernommen. Die Erstellung eines Gutachtens ist vorab nicht notwendig.
Sanatoriumsbehandlungen Maximal der niedrigste Satz der jeweiligen Einrichtung.
Kürzung Sanatorium Abzug von 10 EUR pro Tag, für maximal 28 Tage je Kalenderjahr (KJ).
Heilkuren Nur für Beihilfeberechtigte im aktiven Dienst möglich. Unterkunftskosten werden bis zu 16 EUR anerkannt.

3. Zahnbehandlung

Leistungsbereich Zahn Erstattungsregelung
Zahnärztliche Behandlung Bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Kieferorthopädie (KfO) Beihilfefähig bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien.
Zahnersatz Keine Beihilfe für große Brücken und generell während der Anwärterzeit.
Material- und Laborkosten (M+L) Zu 80% anerkannt.
Edelmetall, Keramik Zu 80% anerkannt.
Implantate Zu 50% anerkannt.

4. Krankenhausbehandlung

Leistung im Krankenhaus Erstattung & Kürzungen
Regelleistungen Ja, grundsätzlich beihilfefähig.
Wahlleistungen Ja, grundsätzlich beihilfefähig.
Kürzung der stationären Beihilfe Ja, stationäre Leistungen unterliegen Abzügen.
Kürzung Regelleistungen 10 EUR Abzug pro Tag, für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr (KJ).
Kürzung Zweibettzimmer Individuelle und regionale Kürzungen finden Anwendung.
Kürzung privatärztliche Behandlung Nein, keine Kürzung im privatärztlichen Bereich.
Krankenhaustagegeld (KHT)-Angebot 25 EUR vorgesehen.

5. Pflegeleistungen

Die in der Tabelle genannten Beträge stellen die maximalen Erstattungssätze in Euro dar. Zusätzlich werden 100% für verbleibende Kosten (inklusive Unterkunft und Verpflegung) anerkannt.

Pflegeart Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Häusliche Pflege durch Angehörige (Pauschalbeihilfe) 347 EUR 599 EUR 800 EUR 990 EUR
Teilstationäre Pflege 721 EUR 1.357 EUR 1.685 EUR 2.085 EUR
Stationäre Pflege 131 EUR 805 EUR 1.319 EUR 1.855 EUR 2.096 EUR

6. Ärztliche Behandlungen auf Reisen

Aufenthaltsort Beihilfefähigkeit & Kostenregelung
Innerhalb der EU Ja, voll beihilfefähig. Es findet kein Kostenvergleich mit den Inlandskosten in Deutschland statt.
Außerhalb der EU in Europa Ja, Erstattung erfolgt maximal bis zur Höhe der deutschen Vergleichskosten. Ambulante und zahnärztliche Kosten werden erst ab einem Rechnungsbetrag von mindestens 1.000 EUR berücksichtigt.
Außerhalb von Europa Ja, Erstattung gedeckelt auf die maximalen Kosten in Deutschland. Ambulante und zahnärztliche Kosten sind ebenfalls erst ab einer Höhe von 1.000 EUR beihilfefähig.

7. Sonstiges & Besonderheiten

Kostendämpfungspauschale Es gibt keine jährliche Selbstbeteiligung.
Besonderheiten Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind offiziell beihilfefähig.

Verwendete Abkürzungen:

  • GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker
  • GKV: Gesetzliche Krankenversicherung
  • GOA: Gebührenordnung für Ärzte
  • GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte
  • M+L: Material- und Laborkosten
  • KJ / VKJ / VVKJ: Kalenderjahr / Vorkalenderjahr / Vorvorkalenderjahr