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Die Elternzeit für Beamte und Beamtinnen

Die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte ist durch die Verordnung zur Neuregelung der Mutterschutz und Elternzeitrechtlicher Vorschriften geregelt. Für die Gewährung von Elternzeit sind die Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) anzuwenden.

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Beihilfe im Sterbefall

Auch im Todesfall des Beamten greift die Beamtenversorgung für die Familienangehörigen. So erhalten hinterbliebene Ehegatten/innen Witwen oder Witwer Geld. Bei Waisen und Halbwaisen wird das Waisengeld gezahlt.

Beihilfefaehige Aufwenudungen
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Beihilfefähige Aufwendungen

Welche Leistungen sind beihilfefähig? Nicht alle Kosten im medizinischen Bereich werden durch die jeweilige Bundesbeihilfe oder Landesbeihilfe getragen. Hier finden Sie eine beispielhafte Aufzählung der Kosten und Behandlungen, welche von der Beihilfestelle übernommen werden.

Dienstunfähigkeitsversicherung
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Infos rund um die Dienstunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Deutsche. Beamte allerdings werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Sie müssen daher eine sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Als dienstunfähig gelten Beamte, die voraussichtlich dauerhaft ihre dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen können.