Erschwerniszulagenverordnung – EZulV
Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen
(Erschwerniszulagenverordnung – EZulV) EZulV Ausfertigungsdatum: 26.04.1976
Vollzitat:
„Erschwerniszulagenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3497), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. April 2017 (BGBl. I S. 828) geändert worden ist“
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 3.12.1998 I 3497;
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 10.4.2017 I 828
Fußnote (+++ Textnachweis Geltung ab: 1.9.1980 +++)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage
§ 2a Teilzeitbeschäftigung Ab
Abschnitt 2
Einzeln abzugeltende Erschwernisse
Titel 1
Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
§ 3 Allgemeine Voraussetzungen
§ 4 Höhe und Berechnung der Zulage
§ 4a Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
§ 5 Ausschluss der Zulage
§ 6 (weggefallen)
Titel 2
Zulage für Tauchertätigkeit
§ 7 Allgemeine Voraussetzungen
§ 8 Höhe der Zulage
§ 9 Berechnung der Zulage
Titel 3
Zulagen für den Umgang mit Munition und Sprengstoffen
§ 10 Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders
§ 11 Zulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler
Titel 4
Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern;
Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes
und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
§ 12 Allgemeine Voraussetzungen
§ 13 Höhe der Zulage
§ 14 Berechnung der Zulage
§ 15 Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
Titel 5
Zulagen für Klimaerprobung und Unterdruckkammerdienst
§ 16 Zulage für Klimaerprobung
§ 16a Zulage für Soldaten im Unterdruckkammerdienst
Titel 6
Zulage für die Pflege Schwerbrandverletzter
§ 17 Allgemeine Voraussetzungen und Höhe der Zulage
Abschnitt 3
Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
§ 17a Allgemeine Voraussetzungen
§ 17b Höhe der Zulage
§ 17c Ausschluss der Zulage
§ 17d Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit Abschnitt 4 Zulagen in festen Monatsbeträgen
§ 18 Entstehen des Anspruchs
§ 19 Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
§ 20 (weggefallen)
§ 21 Zulage für den Krankenpflegedienst
§ 22 Zulage für besondere Einsätze
§ 22a Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
§ 23 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
§ 23a Zulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts
§ 23b Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe
§ 23c Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter U-Boote § 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
§ 23e Zulage für Minentaucher
§ 23f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes
§ 23g Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst
§ 23h Zulage für Fallschirmspringer
§ 23i Zulage für Tätigkeiten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst
§ 23j Zulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 23k Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen
§ 23l Zulage für Bergführer
§ 23m Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr
§ 23n Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Abschnitt 5 Übergangsregelungen
§ 24 Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen
§ 25 Übergangsregelung für die Umstellung von den Zulagen für Wechselschichtdienst und für