Wie hoch fällt mein Ruhegehalt aus?

Erst wenn Beamte und Richter mindestens fünf Jahre im Dienst aktiv tätig waren, werden Ihnen Ruhestandsbezüge, die sogenannte Pension gezahlt.
Wird ein Beamter oder Richter unverschuldet dienstunfähig (z. B. durch Krankheit, Unfall) erhalten Sie auch ein Ruhegehalt.

Die Pension richtet sich für Beamte und Richter nach den gesetzlichen Vorschriften des BeamtVG – Beamtenversorgungsgesetzes.

Genderhinweis

Genderhinweis

Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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