Die Gebäudeversicherung

Wer eine Immobilie besitzt, möchte diese in aller Regel auch absichern und dies sollte er auch. Dafür gibt es die Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung. Nicht nur das Gebäude sondern alle fest eingebauten Gegenstände, wie z. B. die Heizung, sind damit versichert.

Welche Risiken werden von einer Gebäudeversicherung abgedeckt?

Wie in allen Bereichen der Sachversicherung kann man unterschiedliche Risiken absichern.
Beispielhaft sei aufgezählt:
Feuer, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Absturz bemannter und unbemannter Flugkörper, Sachbeschädigung, Explosion, Überschwemmung, Rückstau, Graffiti, Erdbeben, Implosion, Sengschäden und vieles mehr.

Ein Teil der Risiken ist in den Standardprogrammen der Versicherer generell enthalten, aber nicht alle. Hier muss der Immobilienbesitzer sehr genau schauen, was ihn betreffen könnte und welcher Anbieter hier die umfangreichste Deckung zu annehmbaren Konditionen bietet.

Brauche ich eine Elementarversicherung in der Gebäudeversicherung?

Der Abschluss wird von Experten und den Landesregierungen in Zusammenarbeit mit der GDV jedem Hausbesitzer empfohlen.
Eine Elementarschädenversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, welche durch Naturgefahren entstehen.
Elementarschäden sind aber nicht automatisch in allen Tarifen eingeschlossen und müssen jeweils als Erweiterung des Vertrages eingeschlossen werden. Die Unterschiede in der Leistung sind zwischen den Anbietern recht groß.

Versicherte Naturrisiken in der Elementarversicherung:

Überschwemmung, Sturm, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und anderes mehr.

Wie hoch ist der Beitrag einer Gebäudeversicherung?

Für die Ermittlung des Beitrages ist für den Versicherer eine Reihe von Kriterien wichtig. Dies sind unter anderem:
Bundesland, Postleitzahl, Baujahr, ggf. Sanierung der einzelnen Gewerke, Bauweise, Größe, Nutzung des Hauses (selbst genutzte oder vermietete Immobilie), Gebäudeart (Einfamilienhaus mit oder ohne Einliegerwohnung), Gewerbeanteil oder Gewerbe in der Nachbarschaft, Baumaterial, Berufsstatus, Geschlecht, Alter des Versicherungsnehmers, die Mitgliedschaft in bestimmten Vereinen, Garagen oder Carports, Nebengebäude, Umfriedung, Solaranlagen, vorhandene Rückstauventile, etwaige Vorschäden, Zahlweise, Selbstbeteiligung und
auch die vorhandene bzw. nicht vorhandene Ausstattung der Immobilie. Zum letztgenannten Bereich zählen dann Fußbodenheizung, Edelholzverkleidung oder Edelholztüren, Holzsprossenfenster, Sauna und Schwimmbad, Heizungsart und vieles mehr.

Rabatte für Beamte bei der Wohngebäudeversicherung

Auch hier werden für Angehörige des öffentlichen Dienstes von einigen Anbietern die sogenannten „Beamtenrabatte“ gewährt. Diese spielen mitunter aber keine große Rolle, da bei der Absicherung der Schäden die Qualität und nicht der Rabatt im Vordergrund stehen sollte.

Wie erkennen Sie, welches der optimale Tarif für Sie ist?
Durch eine sehr große Zahl an Anbietern mit verschiedensten Tarifmodellen ist es für den Einzelnen schwer, den optimalen Tarif zu finden.

Hier bieten wir Ihnen Hilfe vom Experten:
In unserer Vergleichssoftware werden alle Tarife und Versicherungsunternehmen erfasst. Mit Ihnen sprechen wir genau über die enthaltenen Risiken, was kann, was muss, was sollte versichert sein. Hierbei legen wir die schon zuvor beschriebenen Kriterien an, klären, ob eine Möglichkeit besteht, den „Beamtenrabatt“ zu nutzen und andere Dinge. In der Analyse wird Ihnen dann genau gezeigt, welche Anbieter hier Ihren Wünschen entsprechen. Dann vergleichen wir Ihre Wunschkandidaten direkt und genau miteinander. So können Sie ganz genau erkennen, welches der Angebote Lücken aufweist und haben so die Möglichkeit zu entscheiden, mit welchem Angebot Sie am besten versichert sind.
Senden Sie uns doch einfach eine kurze Mail an hesse@info-beihilfe.de. Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin für die Onlineanalyse und Sie erhalten – selbstverständlich kostenlos – einen vollständigen Vergleich aller Anbieter.

Zum Vergleichsrechner Wohngebäudeversicherung

Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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