Viele Versicherungsgesellschaften werben damit besonders preiswerte Konditionen für Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte im öffentlichen Dienst anzubieten. In kaum einer anderen Versicherungssparte sind die Unterschiede in den Tarifen so enorm wie bei einer Kraftfahrzeug-Versicherung. Zwar gibt es generell nahezu identische Versicherungssummen, jedoch werden bei der Berechnung der Beiträge völlig unterschiedliche Grundlagen angesetzt. Hier gibt es Nachlässe je nach Region, nach Alter und Geschlecht, nach Beruf (öffentlicher Dienst, Beamter, selbstständig, freiberuflich) oder aber ob Immobilienbesitz, eine Garage, ein Carport, ein eigener Stellplatz oder ein Zweitfahrzeug vorhanden sind. Auch werden von einigen Anbietern Nachlässe für Kinder, für den Besitz einer Nahverkehrskarte, einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder auch für Musiker und Nichtraucher gewährt.
Es ist somit relativ schwierig, den Überblick als Verbraucher zu behalten und die für sich selbst bestmögliche Kfz-Versicherung zu finden. Doch nicht nur die Beiträge des Versicherungsvertrages, sondern auch die damit verbundene Servicedienstleistung kann entscheidend sein.
Hinsichtlich des Vertragsumfanges muss man folgende Leistungen unterscheiden:

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Dieser Teil des Vertrages deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen. Vergleichbar mit der privaten Haftpflichtversicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung somit äußerst wichtig. Da das Risikopotenzial im Straßenverkehr recht groß ist, handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Ohne einen solchen Vertrag dürfen Sie kein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr führen.

Die Kaskoversicherung

Hier unterscheidet man zwei verschiedene Arten: die Vollkaskoversicherung und die Teilkaskoversicherung.
Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden, die durch Dritte oder durch Sie selbst an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Dieser Vertragsteil wird (wie auch die Haftpflichtversicherung) in Schadenfreiheitsklassen eingestuft, womit bei langjähriger Schaden-Freiheit der Beitrag diesen Teil des Vertrages von Jahr zu Jahr sinkt. Im Schadenfall wird dieser Nachlass zurückgestuft. Allerdings gibt es auch Anbieter, die ein oder zwei Schäden pro Jahr bei der Rückstufung unberücksichtigt lassen. Dies bezahlt man jedoch oft mit einem Aufpreis.

Bei der Teilkaskoversicherung gibt es jedoch keine Schadenfreiheitsklassen, somit auch keine Nachlässe. Das liegt daran, dass in dieser Versicherung Schäden versichert sind, die der Versicherte nicht selbst verursacht hat. Der Versicherte hat somit keinen Einlauf darauf, ob ein Schaden passiert oder eben nicht. Es gibt demnach hier feste Preise für die Teilkaskoversicherung, die jedes Jahr aufgrund der Schadenstatistiken vom Versicherer ermittelt wird.

Was wird bei einer Kaskoversicherung abgesichert?

Die Kaskoversicherung leistet zum Beispiel bei:
– Unfall
– Feuer
– Sturm
– Hochwasser
– Diebstahl
– Sachbeschädigung

Gibt es in der Kfz-Versicherung Tarife für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst?

Ja, es gibt spezielle Tarife für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes, die sogenannten „B“-Tarife. In aller Regel sind diese Tarife deutlich günstiger als die Normaltarife. Ein Vergleich lohnt sich.

Wie wähle ich den richtigen Kfz-Versicherer aus?

Hier bieten wir Ihnen gerne Hilfe.
In unserer Vergleichssoftware werden alle Tarife und Versicherungsunternehmen erfasst. Mit Ihnen sprechen wir genau über die enthaltenen Risiken, was kann, was muss, was sollte versichert sein. Hierbei legen wir die schon zuvor beschriebenen Kriterien an, klären, ob eine Möglichkeit besteht, den „Beamtenrabatt“ zu nutzen und andere Dinge. In der Analyse wird Ihnen dann genau gezeigt, welche Anbieter hier Ihren Wünschen entsprechen. Dann vergleichen wir Ihre Wunschkandidaten direkt und genau miteinander. So können Sie ganz erkennen, welches der Angebote Lücken aufweist und haben so die Möglichkeit zu entscheiden, mit welchem Angebot Sie am besten versichert sind.
Senden Sie uns doch einfach eine E-Mail an hesse@info-beihilfe.de. Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin für die Analyse und Sie erhalten – selbstverständlich kostenlos – einen vollständigen Vergleich der verfügbaren Anbieter.

Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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