Privathaftpflicht für Beamte

Tatsache ist, dass die private Haftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen ist, die man abschließen kann. Dies ist der Notwendigkeit geschuldet, dass jeder notfalls mit allem Besitz für Schäden aufkommen muss, die er anderen Personen gegenüber verursacht. Schädigen Sie eine Person, so regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dies wie folgt:
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Für solche Schäden gibt es viele Beispiele:

Die Lehrkraft, die im Gespräch mit anderen Schülern zwei spielende Schüler nicht beachtet, die beim Herumtollen einen Radfahrer zu Fall bringen.
Nehmen Sie den Raucher, der mit der brennenden Zigarette im Aschenbecher einschläft und die herabfallende Glut verursacht einen Zimmerbrand.
Der Verlust der Dienstschlüssel, die beim Sport oder in der Sauna irgendwie abhandengekommen sind.

Möglichkeiten, Schäden zu verursachen, gibt es viele. Insbesondere im Bereich des öffentlichen Dienstes sind Sie zwar gegen die meisten beruflichen Probleme geschützt, aber nicht gegen alle.
Unter Umständen nimmt Sie Ihr Dienstherr oder öffentlicher Arbeitgeber in Regress.

Sinnvoll ist deshalb eine private Haftpflicht, die das Dienstrisiko mit einschließt. Im Zweifel kann man aber auch einen externen Vertrag über eine Diensthaftpflichtversicherung, welche nur für den Dienstbereich absichert, abschließen.

Prüfen Sie genau, was Ihr privater Vertrag absichert und was nicht. Einige Anbieter versprechen schon durch die Namensgebung der Gesellschaft ein hohes Maß an Sicherheit für Bedienstete des öffentlichen Dienstes, Beamte und Angehörige. Das kann so sein, ist aber nicht generell so.

Vergleichen Sie unbedingt

Wichtig ist, dass ein möglichst genauer Vergleich bei den Angeboten vorgenommen werden sollte.
Sind Kinder im Haus oder ggf. zu pflegende Angehörige? Hunde oder andere Haustiere? Gibt es risikorelevante Hobbys? Vieles gibt es zu beachten.

Warum ist es vorgeschrieben, die Erstinformation vor Durchführung eines Onlinetest zu downloaden?

Laut Gesetz ist es für Sie als Interessent, bevor Sie z. B. Vergleiche erstellen oder eine Anfrage stellen zwingend notwendig, im Besitz der Erstinformation in Textform zu sein, damit es gewährleistet ist, dass Sie alle für Sie wichtigen Informationen über den Anbieter dieser Leistung erhalten. Diese Maßnahme soll Ihrem Schutz als Verbraucher dienen und Sie gehen damit keine Verpflichtungen ein.

Hier direkt zum Vergleich

Sie haben noch Fragen oder brauchen Hilfe vom Experten?
Senden Sie uns einfach eine Mail an hesse@info-beihilfe.de und wir beantworten gerne Ihre Fragen oder helfen Ihnen, den für Sie passenden Tarif zu finden.

Sie können auch unseren kostenlosen Service nutzen und sich einen vollständigen Vergleich der Anbieter erstellen lassen. Nur so können Sie sicher sein, dass die entstandenen Ansprüche auch bezahlt werden und es für Sie nicht vielleicht eines Tages  gravierende wirtschaftliche Folgen  hat. Schreiben Sie uns an hesse@info-beihilfe.de.

Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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