Beihilfe im Ausland ist geregelt in § 11 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

Grundsätzlich sind die Aufwendungen für Leistungen innerhalb der Europäischen Union wie die im Inland entstandenen Aufwendungen zu behandeln. Außerhalb der Europäischen Union sind die entstandenen Aufwendungen dagegen lediglich bis zu der Höhe von Vergleichskosten im Inland beihilfefähig – dabei sind Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen bis zu einer Höhe von 1000,– Euro ohne Beschränkung beihilfefähig.
Für Heimdialysepatienten, die sich vorübergehend aus privaten Gründen im außereuropäischen Ausland aufhalten, sind die Aufwendungen beihilfefähig, die im gleichen Zeitraum bei der Durchführung einer ambulanten Dialyseeinrichtung entstanden wären.

Es wird dringend empfohlen, eine Auslandskrankenversicherung zusätzlich abzuschließen, um etwaige Kosten zu vermeiden.

Was bedeutet dies für Ihren Krankenversicherungsschutz?

Grundsätzlich leisten alle privaten Krankenversicherer innerhalb der Europäischen Union weitestgehend ohne Einschränkungen, meist ist aber das geografische Europa als versicherte Region genannt. Außerhalb der EU bestehen bei vielen Tarifen Beschränkungen hinsichtlich der Leistungshöhe und Leistungsdauer.
Wenn Ihnen bekannt wird, dass Sie in das Ausland versetzt werden bzw. dort Dienst verrichten müssen, ist es deshalb wichtig, sich frühzeitig zu erkundigen, in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung leistet.

Beispiele hierfür sind:

– Leistungsdauer ist auf 3 oder 6 Monate beschränkt
– Leistungshöhe ist auf den Rahmen der Gebührenordnung der Ärzte beschränkt
– Leistungsbegrenzung bei Heil- und Hilfsmitteln

Doch Obacht, einige Unternehmen der privaten Krankenversicherung lehnen die Wandlung laufender Verträge ab. Andere Versicherer nehmen mit dem Hinweis, dass ein – auch zeitlich befristeter – Aufenthalt im Ausland stattfindet einen Antrag auf Krankenversicherung nicht an.

Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig darum. Werden Sie z. B. im Auswärtigen Amt beschäftigt, so besteht eine Möglichkeit, dass Sie mittelfristig gesehen in einer Botschaft außerhalb der BRD eingesetzt werden? Dann sollten Sie schon zu Beginn Ihrer Dienstzeit auf richtigen Krankenversicherungsschutz achten!

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Vertrages. Fordern Sie Ihren persönlichen Vergleich zur privaten Krankenversicherung bei uns an. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an hesse@info-beihilfe.de. Wir helfen Ihnen hierbei gerne.

Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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