Beihilfe Schleswig-Holstein 2026 – Alles auf einen Blick

Quick-Check: Beihilfe Schleswig-Holstein 2026

  • Bemessungssätze: 50 % für aktive Beamte, 70 % ab mehr als einem Kind oder für Pensionäre.
  • Kostendämpfungspauschale: In Schleswig-Holstein wird keine Kostendämpfungspauschale erhoben.
  • WICHTIG – Pauschale Beihilfe: Nur wenn das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse auch als A13-Beamter weiterzahlt, muss ab diesem Moment zwingend eine der gesetzlichen Härtefall-Bedingungen nach § 80a LBG SH erfüllt werden!
  • Antragsfrist: Ein Jahr nach Rechnungsdatum. Rechnungen können bequem per App eingereicht werden.
  • Heilpraktiker: Heilpraktikerleistungen sind in Schleswig-Holstein nicht beihilfefähig.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe in Schleswig-Holstein?

Wenn Sie als Beamter auf Widerruf (BaW), Beamter auf Probe (BaP) oder Beamter auf Lebenszeit (BaL) im Dienst des Landes Schleswig-Holstein stehen, haben Sie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall durch Ihren Dienstherrn. Dies gilt selbstverständlich auch für Lehramtsanwärter und Referendare.

Die Beihilfe deckt einen festen prozentualen Anteil Ihrer Krankheits-, Geburts- und Pflegekosten ab. Um umfassend geschützt zu sein, müssen Sie die verbleibenden Restkosten zwingend über eine private Krankenversicherung absichern.

Die aktuellen Bemessungssätze in Schleswig-Holstein 2026

Die Höhe der Erstattung richtet sich nach Ihrem beruflichen und familiären Status. Eine Besonderheit in Schleswig-Holstein: Es erfolgt keine Kürzung der Bemessungssätze bei Erhalt eines Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung. Hier ist die offizielle Übersicht:

Status / Personengruppe Bemessungssatz
Beihilfeberechtigte (regulär) 50 %
Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind 70 %
Versorgungsempfänger 70 %
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner 70 %
Ehegatte / Lebenspartner, wenn mehr als 1 Kind berücksichtigungsfähig ist 90 %
Kinder (regulär) 80 %
Kinder, wenn mehr als 2 Kinder berücksichtigungsfähig sind 90 %

Wichtiger Hinweis für Ehegatten: Der Anspruch für den Partner besteht nur, wenn dessen Einkommen die Grenze von 20.000 Euro im Vorvorkalenderjahr (VVKJ) nicht überschreitet.

Beihilfefähige Leistungen: Was wird erstattet?

Das Leistungsrecht in Schleswig-Holstein unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten stark von den Regelungen des Bundes. Hier finden Sie die wichtigsten Erstattungsregeln im Überblick:

Ambulante Behandlung & Medikamente

  • Ärzte: Erstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Heilpraktiker: Eine Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen ist in Schleswig-Holstein ausgeschlossen.
  • Medikamente: Verordnungsfähige Medikamente werden bis zu den GKV-Festbeträgen erstattet. Eine zusätzliche Kürzung findet nicht statt.
  • Sehhilfen: Beihilfe wird geleistet, jedoch gibt es keine finanzielle Unterstützung für Brillenfassungen.

Krankenhausbehandlung (Stationär)

Bei einem Krankenhausaufenthalt werden Regelleistungen und Wahlleistungen grundsätzlich erstattet. Sie müssen jedoch mit folgenden Kürzungen rechnen:

  • Für ein Zweibettzimmer wird ein Betrag von 7,50 Euro pro Tag abgezogen.
  • Für privatärztliche Behandlungen (Chefarzt) erfolgt eine Kürzung von 25 Euro pro Tag.

Zahnbehandlung & Zahnersatz

  • Zahnärzte: Die Kosten werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen.
  • Material- und Laborkosten (M+L): Sowohl bei regulären Materialien als auch bei Edelmetall und Keramik werden die Kosten zu 40 % anerkannt.
  • Implantate: Es werden in der Regel maximal 2 Implantate je Kiefer anerkannt; in bestimmten medizinischen Ausnahmefällen bis zu 4 Implantate.

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Die Beihilfe leistet feste Maximalbeträge bei Eintreten eines Pflegegrades. Bei der stationären Pflege gelten beispielsweise folgende monatlichen Beträge für die Erstausstattung bzw. Basispflege:

Pflegeart Pflegegrad 1 Pflegegrad 3 Pflegegrad 5
Häusliche Pflege durch Angehörige 599 EUR 990 EUR
Stationäre Pflege 131 EUR 1.319 EUR 2.096 EUR

Beachten Sie: Bei der stationären Pflege werden in Schleswig-Holstein zuzüglich 100 % für verbleibende Kosten (inklusive Unterkunft/Verpflegung) abzüglich des Eigenanteils übernommen.

Existenziell wichtig: Sichern Sie Ihr Einkommen bei Dienstunfähigkeit ab

Die Beihilfe kümmert sich hervorragend um Ihre medizinische Versorgung. Aber was geschieht mit Ihrem monatlichen Einkommen, wenn Sie wegen einer psychischen oder physischen Erkrankung Ihren Dienst dauerhaft quittieren müssen?

Vor allem für junge Beamte auf Probe (BaP), Lehramtsanwärter und Referendare besteht hier eine gefährliche Versorgungslücke, da der Staat in den ersten Jahren keinen Schutz durch ein Ruhegehalt bietet. Ohne private Vorsorge droht bei Entlassung der finanzielle Absturz.

Eine Versicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) ist daher unverzichtbar. Erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber im Detail, was Ihr Dienstherr bei Dienstunfähigkeit zahlt und wie Sie sich richtig schützen.


Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfe Schleswig-Holstein

Gibt es in Schleswig-Holstein eine Kostendämpfungspauschale?

Nein, eine generelle Kostendämpfungspauschale (oft auch als Praxisgebühr bezeichnet) wird von der Beihilfestelle in Schleswig-Holstein nicht erhoben. Dennoch gibt es bei stationären Klinikaufenthalten Eigenbehalte für Wahlleistungen.

Werden Behandlungen beim Heilpraktiker erstattet?

Anders als beim Bund werden die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker in Schleswig-Holstein grundsätzlich nicht durch die Beihilfe übernommen.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für meinen Ehegatten?

Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner ist nur dann beihilfeberechtigt, wenn seine Einkünfte im Vorvorkalenderjahr die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigen.

Beihilfekonforme Tarife

Setzen Sie auf echte Fachexpertise: Die Spezialisten von Info-Beihilfe prüfen Ihre Situation und erstellen einen maßgeschneiderten Tarifvergleich.

Wenn gewünscht, können Sie auch einen Termin über die Seite Onlineberatung anfordern.

Ein Service von unserem Expertenteam bei Info-Beihilfe.de:
Kostenlos und Individuell!


↑ Nach oben