Beihilfefähige Aufwendungen Hessen

Diese Leistungen erstattet die Beihilfe Hessen

Die wichtigsten Fragen zur Beihilfe in Hessen vorab

1. Übernimmt eine PKV die Kosten, die von der Beihilfe Hessen nicht übernommen werden?

Die Private Krankenversicherung übernimmt nicht automatisch alle Restkosten, die von der Beihilfe abgelehnt werden. Hierzu gibt es den Baustein Beihilfeergänzung.
Wenn die Beihilfestelle in Hessen eine Leistung – etwa für bestimmte Heilpraktikerbehandlungen, hohe Materialkosten beim Zahnarzt oder stationäre Wahlleistungen – nicht voll anerkennt, springt Ihre PKV  dann ein, wenn Sie diesen speziellen Beihilfeergänzungstarif eingeschlossen haben.
Ohne diesen Baustein müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter Fragen zur Beihilfeergänzung.

2. Sind Kinderwunschbehandlungen beihilfefähig in Hessen?

Ja, medizinische Behandlungen zur künstlichen Befruchtung (wie z. B. IVF oder ICSI) sind in Hessen grundsätzlich beihilfefähig. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen: eine Altersgrenze bei Frauen von in der Regel bis zu 40 Jahren und bei Männern bis zu 50 Jahren sowie der ärztliche Nachweis einer hinreichenden Erfolgsaussicht.
Die Kosten werden für bis zu drei Versuche übernommen. Zusätzlich fördert das Land Hessen den vierten Versuch über eine spezielle Landesrichtlinie anteilig mit bis zu 75 % (maximal 3.300 Euro).
Für Inseminationen werden drei bis acht Versuche übernommen.

3. Sind Reiseimpfungen in Hessen beihilfefähig?

Bei privaten Urlaubsreisen sind Impfungen (beispielsweise gegen Gelbfieber, Typhus oder eine Malaria-Prophylaxe) über die hessische Beihilfe in der Regel nicht erstattungsfähig, da sie dem privaten Bereich zugeordnet werden. Beihilfefähig sind hingegen Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) allgemein empfohlen werden (z. B. Tetanus, Diphtherie), sowie Impfungen, die für dienstliche Auslandsaufenthalte zwingend vorgeschrieben sind.

Quick-Check: Beihilfefähige Aufwendungen Hessen 2026

  • Grundsatz: Ambulante und zahnärztliche Behandlungen starten bei 50 %, stationäre bei 65 % Bemessungssatz.
  • Krankenhaus: Zweibettzimmer und Chefarzt erfordern einen festen monatlichen Eigenbeitrag (18,90 Euro).
  • Ehepartner: Berücksichtigungsfähig, solange das Einkommen im vorletzten Jahr 24.696 Euro nicht überstieg.
  • Zahnarzt: Material- und Laborkosten sind nur zu 50 % beihilfefähig.

Die genauen Beihilfebemessungssätze in Hessen

Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern unterscheidet die hessische Beihilfeverordnung strikt zwischen ambulanten/zahnärztlichen Behandlungen und stationären Aufenthalten. Das Land beteiligt sich prozentual an Ihren Krankheitskosten, den Rest müssen Sie über eine private Krankenversicherung absichern.

Status der versicherten Person Ambulant / Zahnärztlich Stationär
Aktive Beihilfeberechtigte (Grundsatz) 50 % 65 %
Zuschlag pro berücksichtigungsfähigem Angehörigen (Partner / Kind) + 5 %
(Maximal 70 %)
+ 5 %
Maximal
85 %
Versorgungsempfänger (Pensionäre) + 10 %
(Maximal 80 %)
+ 10 %
Maximal 
85 %

Beihilfefähige Aufwendungen und Ihre Eigenanteile

Damit Rechnungen von der Festsetzungsstelle anerkannt werden, müssen diese medizinisch notwendig sein. Dennoch zahlt das Land Hessen nicht alles blind. Bei bestimmten Behandlungen sind klare Kürzungen oder Eigenanteile gesetzlich verankert:

Zahnersatz und Materialkosten

Gerade beim Zahnarzt drohen ohne passenden Ergänzungstarif schnell hohe Kosten. Die Beihilfeverordnung in Hessen regelt klar: Lediglich 50 % der zahntechnischen Material- und Laborkosten (beispielsweise für Kronen, Inlays oder Brücken) sind beihilfefähig. Den nicht beihilfefähigen Rest müssen Sie selbst tragen oder über Ihre PKV absichern.

Krankenhausaufenthalt und Wahlleistungen

Wenn Sie im Krankenhaus liegen, sind die allgemeinen Pflegeleistungen beihilfefähig. Möchten Sie jedoch Wahlleistungen in Anspruch nehmen, greifen in Hessen spezielle Zuzahlungsregeln:

  • Die Unterbringung im Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung sind nur dann beihilfefähig, wenn vorab (und laufend) ein monatlicher Betrag von 18,90 Euro pro Person an die Beihilfe gezahlt wird.
  • Zusätzlich wird eine Eigenbeteiligung je Krankenhaustag fällig: Bei der Unterbringung im Zweibettzimmer beträgt dieser Abzug 16,00 Euro pro Tag.

Tipp für Anwärter und junge Beamte: Prüfen Sie Ihre PKV-Tarife genau! Ein guter Beihilfeergänzungstarif fängt die gekürzten 50 % der zahntechnischen Materialkosten sowie Krankenhaustagegelder auf.

Berücksichtigungsfähige Angehörige
(Ehepartner & Kinder)

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auch Beihilfe für Ihre Familienangehörigen beantragen. Bei Kindern ist dies in der Regel unkompliziert, solange diese im Familienzuschlag berücksichtigt werden.

Bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern gibt es jedoch eine strenge finanzielle Grenze: Ehepartner sind nur dann berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr vor der Beantragung den Gesamtbetrag von 24.696 Euro (Stand 2026) nicht überstiegen haben. Liegt das Einkommen auch nur leicht darüber, entfällt der Beihilfeanspruch für den Partner komplett.

Gesundheitliche Absicherung und Dienstunfähigkeit

Die Beihilfe ist ein hervorragendes System, um Ihre Krankheitskosten zu decken. Sie schützt jedoch nicht Ihr Einkommen. Das Risiko einer Zwangspensionierung aus gesundheitlichen Gründen wird besonders von jungen Beamten, Referendaren oder Studierenden auf Lehramt dramatisch unterschätzt. Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, zahlt die Beihilfe keinen Lebensunterhalt – dann greift ausschließlich das Beamtenversorgungsrecht.

Da Ihr Dienstherr in den ersten fünf Dienstjahren (der sogenannten Wartezeit) oft gar keine und danach nur eine sehr geringe Mindestversorgung zahlt, ist private Vorsorge unerlässlich. Informieren Sie sich rechtzeitig. Alle Fakten, die Sie dazu zwingend kennen müssen, lesen Sie in unserem detaillierten Beitrag zur Dienstunfähigkeit.


Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Beihilfefähige Aufwendungen Hessen

Wie hoch ist der Beihilfebemessungssatz für aktive Beamte in Hessen?

Der Satz unterscheidet sich nach Behandlungsart. Er startet für ambulante und zahnärztliche Leistungen bei 50 % und für stationäre Leistungen bei 65 %. Pro berücksichtigungsfähigem Angehörigen steigt der Satz um 5 %.

Was muss ich für Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer zahlen?

Diese Wahlleistungen sind nur beihilfefähig, wenn Sie monatlich 18,90 Euro an die Beihilfe abführen. Zudem wird bei Nutzung des Zweibettzimmers ein Eigenanteil von 16,00 Euro pro Tag einbehalten.

Wann darf ich meinen Ehepartner über die Beihilfe mitversichern?

Ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ist nur dann berücksichtigungsfähig, wenn dessen Einkünfte im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung die Grenze von 24.696 Euro nicht überschritten haben.

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