Beihilfestelle Hessen Adresse Kontakt LBV

Beihilfestelle für Landesbeamte in Hessen

Bitte senden Sie Ihre Beihilfeanträge und Briefe an folgende Adresse:
(gilt nicht für Beihilfeberechtigte des Bundes nach dem G131):

Regierungspräsidium Kassel
Dezernat Beihilfen/Hünfeld
36086 Hünfeld

Pakete/Kuriersendungen an:
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat Beihilfen/Hünfeld
Niedertor 13
36088 Hünfeld

Das Kundenzentrum ist telefonisch erreichbar
unter der Nummer 0561/106-1550
Montag bis Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr.

Persönliche Vorsprachen nur in Kassel, Scheidemannplatz 1
Montag, Donnerstag, Freitag von 8.00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwochs finden keine Sprechzeiten für persönliche Vorsprachen statt.

Fax-Nummer: 0611 / 327 640 911

Email: beihilfe@rpks.hessen.de  (bitte keine Beihilfeanträge mailen)

Bearbeitungsfristen
Die Beihilfestelle  hat sich als Ziel gesetzt, Beihilfeanträge innerhalb von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) zu bescheiden und schafft es oft sogar schneller. In Zeiten hoher Antragseingänge (immer zum Jahreswechsel, vor und nach den hessischen Schulferien) häufen sich die Anfragen zum Bearbeitungsstand. Deshalb bittet die Beihilfestelle von Anfragen abzusehen solange sich die Bearbeitungszeit im Rahmen von 10 Arbeitstagen (nach Posteingang) bewegt.
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Beihilfestelle für Kommunalbeamte in Hessen

VK Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck
Kölnische Str. 42
34117 Kassel

Tel.: 0561 –  97966-464
Fax: 0561 –  97966-567

E-Mail:beihilfe@kvk-kassel.de

Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau (BVK)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Welfenstr. 2
65189 Wiesbaden

Tel.:  0611 –  845-0
Fax:  0611 –  845-406
E-Mail: info@kdz-wi.de

Versorgungskasse für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt
Bartningstr. 55
64289 Darmstadt

Tel.: (06151) 706-0
Fax: (06151) 706-200

E-Mail: vk@vk-darmstadt.de

Landesbeihilfeverordnung-Hessen

Die Auswahl der richtigen PKV, unter Berücksichtigung der im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen, ist für Beamtenanwärter oder Beamte sehr wichtig, um spätere Leistungsdefizite und Zusatzkosten zu vermeiden.

Genderhinweis

Genderhinweis

Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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