Bundesbeihilfeverordnung
In der Bundesbeihilfeverordnung ist gemäß Paragraf 80 des Bundesbeamtengesetzes geregelt in welcher Höhe und in welchem Umfang die Beihilfe zur medizinischen Versorgung für die Beamten des Bundes gewährt wird.
Gleichfalls regelt die Bundesbeihilfeverordnung auch die Versorgung der berücksichtigungsfähigen Angehörigen der Beamten.
Inhaltsübersicht der Bundebeihilfeverordnung
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Regelungszweck
§ 2 Beihilfeberechtigte
§ 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland
§ 4 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 5 Konkurrenzen
§ 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
§ 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch
§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
§ 9 Anrechnung von Erstattungen und Sachleistungen
§ 10 Beihilfeanspruch
§ 11 Aufwendungen im Ausland
Kapitel 2 Aufwendungen in Krankheitsfällen
Abschnitt 1 Ambulante Leistungen
§ 12 Ärztliche Leistungen
§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern
§ 14 Zahnärztliche Leistungen
§ 15 Implantologische, kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische
Leistungen
§ 16 Auslagen, Material- und Laborkosten
§ 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
§ 18 Psychotherapeutische Leistungen
§ 19 Psychosomatische Grundversorgung
§ 20 Tiefenpsychologisch fundierte und analytisc
Kapitel 3 Aufwendungen in Pflegefällen
§ 37 Pflegeberatung, Anspruch auf Beihilfe für Pflegeleistungen
§ 38 Häusliche Pflege, Tagespflege und Nachtpflege
§ 39 Vollstationäre Pflege
§ 40 Palliativversorgung
Kapitel 4 Aufwendungen in anderen Fällen
§ 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
§ 42 Schwangerschaft und Geburt
§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch
§ 44 Tod der oder des Beihilfeberechtigten
§ 45 Erste Hilfe, Entseuchung, Kommunikationshilfe und Organspende
Kapitel 5 Umfang der Beihilfe
§ 46 Bemessung der Beihilfe
§ 47 Abweichender Bemessungssatz
§ 48 Begrenzung der Beihilfe
§ 49 Eigenbehalte
§ 50 Belastungsgrenzen
Kapitel 6 Verfahren und Zuständigkeit
§ 51 Bewilligungsverfahren
§ 52 Zuordnung von Aufwendungen
§ 53 (weggefallen)
§ 54 Antragsfrist
§ 55 Geheimhaltungspflicht
§ 56 Festsetzungsstellen
§ 57 Verwaltungsvorschriften
Kapitel 7 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 58 Übergangsvorschriften
§ 59 Inkrafttreten