Das Smartphone in der Schule

Das Smartphone in der Schule – ein Streitfall

Welche Rechte haben Lehrer im Umgang mit Schüler-Handys?
Darf ein Lehrer seinem Schüler das Handy wegnehmen, wenn dieser das Handy während des Unterrichts benutzt?
Darf ein Lehrer die Herausgabe der Handy-Pin von seinem Schüler verlangen, wenn dieser z. B. im Verdacht steht ohne Zustimmung Mitschülerinnen gefilmt zu haben?

Was rechtmäßig ist und wie weit ein Lehrer in solchen Fällen gehen darf, ist immer wieder Streitthema an Schulen.

Umgang mit Handys ist nicht in den Schulgesetzen geregelt

Wie weit ein Lehrer bei Verstößen gegen das Handyverbot gehen darf, steht bisher, bis auf eine Ausnahme, nicht in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer.
Weder Sachsen, Sachsen-Anhalt noch Thüringen, noch die anderen Länder haben den Umgang mit Handys darin geregelt.
Nur in Bayern gibt es ein im Schulgesetz verankertes Verbot von Handys im Unterricht. Laut Schulgesetz müssen Mobilfunktelefone und andere digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken dienen, ausgeschaltet werden. Zu bestimmten Unterrichtszwecken können Lehrkräfte Smartphones und digitale Speichermedien ebenfalls einsetzen. Verstößt ein Schüler gegen die Regeln, darf der Lehrer, das Handy oder andere Speichermedien dem Schüler vorübergehend wegnehmen.
Wie lange das Handy weggenommen wird, entscheidet der Lehrer. Diese gesetzliche Regelung gilt aber nicht bei einer Klassenfahrt.

So bleibt in den meisten Bundesländern nur die Schulordnung.

Es gibt dort mehr oder weniger Verbote, gegen die von den Schülern regelmäßig verstoßen wird.
Die Schulordnung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.
In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein dürfen Lehrer verlangen das Handys während des Unterrichts ausgeschaltet sind. Bei Verstößen darf sich ein Lehrer das Handy aushändigen lassen, muss es aber sofort nach dem Unterricht wieder zurückgeben.
Bei Prüfungen ist die Mitnahme eines Handys generell verboten und gilt als Täuschungsversuch.

Aber dürfen Lehrer auch Nachrichten lesen oder Bilder kontrollieren? Grundsätzlich nein. Was sich auf dem Handy befindet, ist privat und für die Lehrer tabu.

Ausnahme

Allerdings gibt es eine Ausnahme:
Der Lehrer darf das Handy kontrollieren, wenn es erstens entsperrt ist und wenn zweitens anzunehmen sei, dass der Schüler eine Straftat begangen hat. „Ein Beispiel wäre, das der Schüler Nacktaufnahmen von Mitschülerinnen oder Mitschülern macht. Sollte der Lehrer den Schüler auf frischer Tat erwischen, darf er auch reingucken.“
Lehrer dürfen aber die PIN nicht einfordern. Im Zweifel sollte die Lehrkraft den Inhalt des Handys mit den Eltern sichten oder bei strafrechtlicher Relevanz die Polizei hinzuziehen.