Dienstunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung?
Manche Vorerkrankungen führen seitens des Versicherers besonders häufig zu einer Ablehnung. Dabei handelt es sich um Erkrankungen mit einem hohen Dienstunfähigkeitsrisiko. Dazu gehören beispielsweise Rheuma, Multiple Sklerose, Diabetes Typ 1, Morbus Crohn und Asthma. Auch ein vorangegangener Herzinfarkt oder ein Schlaganfall führen meist zur Ablehnung. Schwierig wird es auch dann, wenn der Versicherungsanwärter an einer psychischen Erkrankung leidet oder litt.
Vorerkrankungen wie Diabetes Typ 1, Morbus Crohn, Asthma und Rheuma fallen beim Versicherer unter Erkrankungen mit hohem Dienstunfähigkeitsrisiko
Die anonyme Risikoanfrage
In jedem Fall lohnt es sich, vorab eine anonyme Risikoanfrage bei der Gesellschaft einzureichen. Die Risikoabteilung prüft, ob die Person trotz der Vorerkrankung versichert werden kann, ohne dabei ihre Daten zu hinterlegen. Dies machen wir für Sie simultan bei allen relevanten Anbietern.
Die sogenannten Leichten Vorerkrankungen
Nicht jede Erkrankung führt zu einer Ablehnung des Antrags. „Leichte Vorerkrankungen“ wie eine Grippe sind in der Regel nicht relevant. Auch operative Standardeingriffe wie eine Tonsillektomie oder eine Blinddarmentfernung haben meist keine Auswirkungen auf die Dienstunfähigkeitsversicherung. Anders ist es jedoch, wenn die Erkrankung einen Einfluss auf die Arbeitskraft des Versicherten haben könnte. Beispielsweise kann eine Schulterverletzung weitreichende Folgen haben, die im späteren Verlauf zur Dienstunfähigkeit führen.
Beamte mit einer risikoerheblichen Vorerkrankung können eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, müssen jedoch mit Leistungsausschlüssen rechnen.
Annahme mit Erschwernissen: Versicherungsschutz mit Leistungsausschlüssen
Beamte mit einer risikoerheblichen Vorerkrankung können eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, müssen jedoch mit Leistungsausschlüssen rechnen. Wird der Betroffene aufgrund der ausgeschlossenen Vorerkrankung oder als Folge dieser Erkrankung dienstunfähig, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Für alle anderen Ereignisse besteht jedoch Versicherungsschutz. Manche Gesellschaften bieten zudem die Option, nach einem beschwerde- und behandlungsfreien Zeitraum von drei bis fünf Jahren, den Leistungsausschluss auszuheben.
Aufhebung des Leistungsausschlusses
Bei vielen Gesellschaften besteht für den Versicherten die Option, nach einem beschwerde- und behandlungsfreien Zeitraum von drei bis fünf Jahren, den Leistungsausschluss auszuheben. Dafür muss der Versicherungsnehmer nachweisen können, dass seine Vorerkrankung ausgeheilt ist und seine Dienstfähigkeit nicht weiter beeinträchtigen kann.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen: Es ist möglich!