Für Lehrer gilt die Dienstunfähigkeitsversicherung als besonders wichtig. Denn statistisch betrachtet wird jede dritte bis fünfte Lehrkraft bis zum Rentenbeginn mindestens einmal dienstunfähig. Dabei muss nicht einmal ein Arzt eine Dienstunfähigkeit feststellen. Diese Entscheidung kann auch der Dienstherr treffen. In diesem Fall werden das Dienstverhältnis und die Einkommenszahlung eingestellt. Für viele Lehrkräfte kann diese Situation die finanzielle Existenz bedrohen. Auch dann, wenn eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit besteht. Denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift nur dann, wenn eine ärztliche Diagnose gestellt wurde. Entscheidet aber der Dienstherr, dass eine Dienstunfähigkeit vorliegt, besteht kein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist nicht nur für Lehrer wichtig, sondern auch bereits als Referendar – Beamter auf Widerruf. Allerdings lässt das noch geringe Einkommen von Referendaren meist keine umfangreiche Absicherung zu. Darauf reagieren die Versicherungsgesellschaften, indem sie kostengünstige Einsteigertarife für Referendare bieten. Diese haben reduzierte Leistungen und einen geringen Beitrag, der auch bei knappen finanziellen Mitteln eine Absicherung zulässt. Außerdem können diese Tarife bei steigenden finanziellen Verhältnissen und einem höheren Bedarf an die neue Situation angepasst werden. Und sollten sich die Versicherten nach ihrem Referendariat dazu entschließen doch keine Stelle als Lehrer anzutreten, stellt auch das kein Problem dar. Dann können sie den Versicherungsschutz in eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln und entsprechend ihre neue Tätigkeit absichern. Damit die Dienstunfähigkeitsversicherung allerdings auch eine umfassende Absicherung bietet, müssen Lehrer und Referendare einige Kriterien bei der Wahl eines Tarifes berücksichtigen.

Lehrer gelten bei Versicherern als erhöhtes Dienstunfähigkeitsrisiko, weshalb es für sie deutlich schwerer ist, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschliessen. Ihre Berufsgruppe wird bei manchen Gesellschaften komplett ausgeschlossen, andere Anbieter verlangen horrende Prämienzuschläge und bieten eine Absicherung nur bis zum 55. oder bestenfalls bis zum 60. Lebensjahr an. Aus diesem Grund sollten Interessierte vor Vertragsabschluss verschiedene Angebote miteinander vergleichen, um die besten Konditionen für sich zu finden. Dabei ist es relevant, vor allem das Versicherungsendalter genauestens zu überprüfen.

Auch wenn Prämienzuschläge für die Betroffenen misslich sind, empfiehlt sich der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ausdrücklich. Lehrer sind einer besonders hohen Belastung ausgesetzt, weshalb psychische Erkrankungen sehr häufig auftreten. Bei einer Dienstunfähigkeit kommt es zudem meist zu starken finanziellen Einbußen. Vor allem dann, wenn noch kein voller Anspruch auf Ruhegehalt besteht. In diesem Fall lässt sich der gewohnte Lebensstandard nicht weiter verfolgen und Betroffene müssen sich stark einschränken.
Da Referendaren noch kein Ruhegehalt zusteht, ist für sie die Absicherung der Dienstunfähigkeit besonders wichtig. Dabei sollten sie auf eine flexible Dienstunfähigkeitsversicherung zurückgreifen, die ihnen erlaubt, die Höhe der Rente individuell anzupassen. So können sie nach der Verbeamtung auf Lebenszeit die Dienstunfähigkeitsrente herabsetzen, sobald der Anspruch auf Ruhegehalt besteht.

Es gibt nur wenige gute Anbieter welche solche eine Flexibilität bieten.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Referendare sollten nicht nur aufgrund der Risikoabsicherung frühestmöglich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Meist haben Versicherte in jungen Jahren noch keine Vorerkrankungen, welche zu einer erschwerten Antragsannahme führen würden.

Je jünger und gesünder man ist, desto geringer sind die Beiträge.

Dienstunfähigkeitsversicherung

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