Zahlt ihr Dienstherr bei Dienstunfähigkeit?

Beamter auf Widerruf (Referendar)

§ 5 Abs. 2 BBG

Als Referendar werden Sie als Beamter auf Widerruf geführt und haben somit bei Dienstunfähigkeit keinen Versorgungsanspruch.
Das heißt, als Referendar werden Sie bei Dienstunfähigkeit entlassen, wenn die Ursache der Dienstunfähigkeit in einem Freizeitunfall oder einer Krankheit liegt, und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Vom Dienstherren erfolgt hier ausdrücklich keine Leistung!

Die gesetzliche Rentenversicherung prüft, inwieweit eine Erwerbsminderung bei Ihnen vorliegt und ob die weiteren Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind.
Da in der Regel durch die Dauer des Referendariates von 28 – 36 Monaten die vorgeschriebene Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt ist, werden meistens keine Versorgungsleistungen gezahlt.
Einzige Ausnahme: Wenn durch einen Dienstunfall eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent besteht (Amtsarzt trifft Feststellung) wird ein Unterhaltsbeitrag nach § 38 BeamtVG gewährt, so lange die Schädigung vorliegt.

Lohnt sich eine rückwirkende Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Eine rückwirkende Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung lohnt sich bei Referendaren in der Regel nicht. Denn Referendare erfüllen meist die gesetzlichen Bestimmungen zur Erwerbsminderungsrente nicht (5 Jahre Pflichtbeiträge). Und selbst wenn sie die Bestimmungen erfüllen sollten, liegen die Leistungen nur auf einem Sozialhilfeniveau und sind somit nicht ausreichend.

Beamter auf Probe (Lehrer)

Als Beamter auf Probe haben Sie einen ersten Leistungsanspruch. Diesen Leistungsanspruch haben Sie als Beamter auf Probe aber nur, wenn Ihre Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall oder eine Diensterkrankung zurückzuführen ist. Ansonsten gilt das Gleiche wie für den Beamten auf Widerruf.

Lohnt sich eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Im Falle einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings sind die Leistungen sehr gering und kaum ausreichend, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Denn eine Absicherung unter 1.200 Euro für Beamte auf Widerruf/Probe ist nicht bedarfsgerecht. Schließlich müssen Sie unter Umständen ein ganzes Leben lang Ihren Lebensunterhalt aus den Versicherungsleistungen bestreiten.

Sollte die Dienstunfähigkeit allerdings auf einen Unfall in der Freizeit zurückzuführen sein, entstehen für Beamte auf Probe dieselben Nachteile wie für Referendare.

Selbst als Lehrer auf Lebenszeit bleibt eine deutliche Versorgungslücke!

Beamter auf Lebenszeit (Lehrer)

§5 Abs. 1 Nr. 1 BBG Dieser Status wird frühestens drei Jahre nach der Anstellung erreicht.

Beamte auf Lebenszeit können zwar nicht entlassen werden, jedoch ist die gesetzlich geregelte Mindestversorgung nur ein Grundstock. Erst über die steigende Anzahl an Dienstjahren wird der Anspruch höher.Daher bleiben auch bei Beamten auf Lebenszeit im Falle einer Dienstunfähigkeit erhebliche Versorgungslücken.

Jeder fünfte Beschäftigte im öffentlichen Dienst erreicht die gesetzliche Regelaltersgrenze nicht. Die Hauptursache für Dienstunfähigkeit waren laut amtlicher Statistik bei jüngeren Beamten Freizeitunfälle. Später liegen der Dienstunfähigkeit in neun von zehn Fällen Krankheiten zugrunde.

Somit bleibt als Empfehlung nur, dass Sie sich bereits in jungen Jahren gegen das Risiko einer möglichen Dienstunfähigkeit absichern. Dann sind die Beiträge noch bezahlbar und gerade zum Dienstbeginn ist der Bedarf der Absicherung elementar wichtig.

Wichtig ist auch, dass Sie sich nicht nur an den Beiträgen, sondern vielmehr an den Vertragsbedingungen orientieren. Nur wenige Anbieter bieten in den Verträgen eine wirksame Dienstunfähigkeitsklausel an und diese ist der wichtigste Bestandteil des Vertrages.

Neben den notwendigen DU-Klauseln sind auch Nachversicherungsgarantien wichtig. Ihr Bedarf könnte im Lauf der Jahre steigen, Ihre Gesundheit aber mittlerweile gelitten haben. Mit einer Nachversicherungsgarantie können Sie z.B. bei Beförderung, Heirat oder Kindesgeburt den Vertrag an Ihre Bedürfnisse anpassen. Eine neue Gesundheitsprüfung entfällt.

Lohnt sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer?

Erkrankungen der Psyche und des Nervensystems sind die häufigsten Ursachen für Dienstunfähigkeit von Lehrkräften! Da der berufliche Stress bei Lehrkräften bereits im Referendariat beginnt, stufen Versicherer das Risiko entsprechend hoch ein. Dies hat oft recht hohe Beiträge zur Folge.

Weder Referendare (Lehramtsanwärter) noch Lehrer, ob nun als Beamte auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit, sollten sich dadurch abhalten lassen, einen solchen Vertrag zu schließen. Denn letztlich ist zwar die Versorgung als Beamter gut, jedoch steckt hier der Fehler im Detail.

Denn die Versorgungslücke im Falle einer Dienstunfähigkeit ist groß und bei Referendaren noch größer. In vielen Fällen liegt die Leistung kaum über dem Sozialhilfeniveau und reicht damit nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Und auch bei Beamten auf Lebenszeit zeigen sich deutliche Lücken zwischen der Leistung bei Dienstunfähigkeit und ihrer bisherigen Besoldung.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Referendare genauso wichtig wie für Lehrer und Beamte auf Lebenszeit. Denn nur wer frühzeitig vorsorgt und alle Risiken abdeckt, stellt sicher, dass er oder sie im Fall der Fälle gut abgesichert ist. Und auch bei Dienstunfähigkeit den Lebensunterhalt weiterhin bestreiten kann und damit sich und die Familie gut versichert weiß.

Dienstunfähigkeit: Gut beraten durch Experten

Als Experten für den Versicherungsschutz von Beamten wissen wir nicht nur um die Wichtigkeit einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Wir wissen auch, worauf es beim Versicherungsschutz ankommt, um im Ernstfall gut abgesichert zu sein. Lassen Sie sich jetzt umfassend durch unsere Experten zu diesem wichtigen Thema beraten.

Dienstunfähigkeitsversicherung

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Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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