Gesund sein, gesund bleiben mit der Anwartschaftsversicherung

Stellen Sie sich einmal für einen kurzen Moment vor, Sie könnten Ihren aktuellen Gesundheitszustand einfrieren: Sie würden mit der Zeit immer älter an Jahren, aber Ihr körperlicher Zustand, Ihre Fitness und Ihre psychische, sowie geistige Verfassung würde sich seit dem Tag, an dem Sie entschieden haben Ihren Gesundheitszustand einfrieren zu lassen, nicht verändern. Wie klingt das für Sie?

Nun ja zugegeben: Es bleibt in der Realität eine Träumerei, aber in der Welt der Versicherungen ist genau dies möglich (wenn auch nur auf dem Papier). Gerne erklären wir Ihnen, wie dies möglich ist und welchen großen Nutzen Sie daraus für sich und Ihre berufliche Karriere ziehen.

Risiken mindern – mit einer Anwartschaft für Referendare

Umso älter ein Mensch wird, desto höher ist das Risiko, dass er erkrankt. In unserer schnelllebigen Welt steigt zudem der berufliche Druck stetig an, so dass immer mehr Arbeitnehmer sich überfordert fühlen und an einem Burnout-Syndrom erkranken oder unter psychosomatischen Symptomen leiden. Bereits frühere Studien belegen, dass mehr als 24 Prozent der Bevölkerung unter einer psychischen Erkrankung litten, Tendenz heute steigend. Betroffen sind davon überwiegend Personen zwischen 30 und 39 Jahren. Diese Art der Vorerkrankung ist bei der Antragstellung für die private Krankenversicherung sehr ungünstig und führt häufig zur Ablehnung seitens des Versicherers.
Doch genau für diese Problematik wurde eine Lösung geschaffen; die Anwartschaftsversicherung.

Keine Ablehnung zum Vertragsbeginn

Wenn Sie als Student noch fit und gesund sind, haben Sie die Möglichkeit, diesen Gesundheitszustand einzufrieren. Das bedeutet, dass Sie eine Anwartschaft für Referendare beantragen, eine Gesundheitsprüfung ablegen und Ihr Studium zu Ende bringen. Sobald Sie mit dem Referendariat beginnen, stellen Sie bei der privaten Krankenversicherung einen Antrag und müssen sich keiner erneuten Prüfung unterziehen. Für den Versicherer spielt es also keine Rolle, ob Sie zwischen der Anwartschaft und dem Versicherungsbeginn einen Unfall hatten oder sich aufgrund von einer psychischen Erkrankung behandeln lassen mussten. Er darf Sie zum Vertragsbeginn nicht ablehnen, keine Zuschläge vereinbaren und keine Leistungen ausschließen!
Hinzu kommt, dass die Anwartschaftsversicherung für Referendare nur 1 € kostet.

Wieso lohnt sich die private Krankenversicherung für Referendare?

Für eine private Krankenversicherung sprechen viele Gründe. Doch vor allem für Beamte und angehende Beamte kann sich die Absicherung doppelt lohnen. Neben den deutlich besseren Leistungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse können sie auch erheblich Geld sparen:
Als Referendar gehen Sie früher oder später in den Beamtenstatus über. Bleiben Sie dabei gesetzlich krankenversichert, müssen Sie diese Kosten selbst tragen. Anders ist es, wenn Sie sich privat absichern. In diesem Fall übernimmt der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe 50 % der Kosten im Krankheitsfall. Im Klartext bedeutet dies: Bleiben Sie gesetzlich versichert, erwarten Sie nicht nur schlechtere Leistungen, Sie müssen auch mehr für Ihre Krankenkasse bezahlen. Wechseln Sie in die private Krankenversicherung, profitieren Sie von besseren Leistungen und zusätzlich wird die Hälfte der Behandlungskosten über die Beihilfe getragen. Für die andere Hälfte kommt die PKV auf. Unter welchen Voraussetzungen sich für Sie die Absicherung bei einer privaten Krankenversicherung lohnt, erfahren Sie hier.

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Die Tücken der privaten Krankenversicherungen

Viele Menschen wären gerne privat abgesichert, um von einem verbesserten Leistungsumfang und den Vorzügen eines Privatpatienten zu profitieren. Doch nicht immer ist dies so leicht, denn die privaten Versicherer unterscheiden sich erheblich von der GKV:
Gesetzliche Krankenkassen unterliegen dem sogenannten Kontrahierungszwang, was bedeutet, dass sie zur Aufnahme von Mitgliedern verpflichtet sind, wenn diese die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Dabei darf weder das Alter, die finanziellen Mittel noch der Gesundheitszustand der Person eine Rolle spielen. Jede Person kann also frei entscheiden, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse er oder sie Mitglied wird. Die Kasse muss das neue Mitglied aufnehmen und darf keine Zuschläge verlangen oder Leistungen ausschließen, beispielsweise weil eine chronische Erkrankung vorliegt. Bei der GKV wird also jedes Mitglied aufgenommen und zu den gleichen Konditionsbedingungen mit denselben Leistungen abgesichert.

Anders ist es bei den privaten Krankenversicherern. Diese sind nicht dazu verpflichtet, eine Person zu versichern. Wird ein Antrag auf Absicherung gestellt, nimmt die Versicherung den Antragsteller genauestens unter die Lupe. Dabei wird nicht nur sein jetziger Gesundheitszustand geprüft, sondern auch Unfälle und Erkrankungen innerhalb der letzten drei bis fünf Jahre. Liegt aktuell eine chronische Erkrankung vor oder stellt die Person aufgrund ihrer Vorerkrankungen ein Risiko dar, darf die Krankenversicherung nach eigenem Ermessen die Annahme ablehnen. Unter Umständen geht die Versicherung dazu über, aufgrund des erhöhten Risikos, einen Zuschlag zu verlangen oder Leistungen auszuschließen. Leidet der Antragsteller beispielsweise an Asthma, kann die Versicherung die Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit dieser Erkrankung stehen, ausschließen. Über Einschränkungen oder Zuschläge muss der Versicherer den Antragsteller allerdings informieren und seine schriftliche Zustimmung einholen.

Kündigung mit der Option für einen günstigen Wiedereintritt

Die Anwartschaftsversicherung macht nicht nur für Studenten Sinn. Es kann auch vorkommen, dass eine private Krankenversicherung gekündigt wird, beispielsweise weil der Versicherte sich für längere Zeit im Ausland aufhalten möchte und sich vor Ort absichern muss. In diesem Fall gibt es seinen Vertrag mit günstigen Konditionen und ohne Einschränkungen auf.
Kommt er nach einigen Monaten oder Jahren nach Deutschland zurück, muss er erneut einen Antrag bei der PKV stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er bereits versichert war. Er muss sich wiederholt einer Gesundheitsprüfung unterziehen und ist an die aktuell geltenden Bedingungen gebunden. In der Regel ist ein Wiedereintritt mit vielen Nachteilen verbunden:

  • Erneute Überprüfung des Gesundheitszustands: Zuschläge, Leistungsausschlüsse oder
    Ablehnung möglich.
  • Aufgrund des höheren Eintrittsalters ist ein deutlich höherer Beitrag fällig.
  • Altersrückstellungen gingen mit der Kündigung verloren, sie müssen neu gebildet werden.
  • Es gelten die Wartezeiten bei Neueintritt.

Um diese Nachteile zu umgehen, kann der Versicherte einen Antrag auf Anwartschaft stellen. Dadurch wird seine Versicherung nicht gekündigt, sondern lediglich eingefroren. Sowohl die Altersrückstellungen wie auch seine damaligen Bedingungen und Konditionen bleiben dem Versicherungsnehmer erhalten. Kehrt er von seinem Auslandsaufenthalt zurück, kann er seine private Krankenversicherung wie gewohnt fortführen, ohne sich einer erneuten Gesundheitsprüfung zu unterziehen oder Wartezeiten einhalten zu müssen.

Wichtig ist allerdings zu wissen, dass eine Anwartschaft für Referendare keine Absicherung darstellt! Erkrankt der Anwärter, kommt seine gesetzliche Krankenversicherung oder der Versicherer im Ausland für die Behandlungskosten auf. Die private Krankenversicherung, bei der eine Anwartschaft vereinbart wurde, ist während dieses Zeitraums nicht leistungspflichtig.

Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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