
Was ist eine „Spontanvegetation“?
Mal ehrlich: Hätten Sie gewusst dass sich unter dem genannten Begriff ein Unkraut verbirgt? Nein?
Dann können wir sie trösten, denn sie sind nicht allein in dieser unserer schönen Republik.
Unlängst fordern einige Politiker dass der deutsche Sprachgebrauch auch endlich in die Amtsstuben einkehren muss. Eigentlich sollte dies selbstverständlich sein und ist auch noch in unterschiedlichen Formen gesetzlich vorgegeben, wie zum Beispiel in der Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung, hier unter dem § 11: „Mitarbeiter von Behörden sind verpflichtet sich verständlich gegenüber Bürgern auszudrücken“.
Dies klappt offenbar nicht immer wenn man folgende Beispiele liest:
Unterstreifen: Teil des Gehwegs an der Straße
Straßenbegleitgrün: Straßenbegrünung
Baumscheibenbank: Bank am Straßenbaum
Überständer: alter Baum, der nicht mehr wächst
Gehwegüberfahrt: Tor-Einfahrt
Querungshilfe: Verkehrsinsel
Spontanvegetation: Unkraut
Nichtstörer: Jemand, der die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet
Raufutter verzehrende Großvieheinheit: Kuh
Überfallsrecht: Obst vom Baum des Nachbarn, das geerntet werden darf
Wahllichtbildvorlage: Zeuge soll auf Bildern Tatverdächtigen identifizieren
Abgängige fußläufige Anwegung: Gehweg in schlechtem Zustand
Gehwegvorstreckung: eingeengte Fahrbahn
Fahrradangebotsstreifen: gestrichelter Radweg auf der Straße
Nicht lebende Einfriedung: Zaun, Mauer
Personenvereinzelungsanlage: Drehkreuz
Sprachstandsfeststellungsverfahren: Sprachtest für Kinder
Machen Sie sich doch einfach einmal Gedanken darüber!
Zum Beispiel wenn sie demnächst auf Ihrem Weg zur Arbeit den Unterstreifen benutzen, dabei das Straßenbegleitgrün betrachten oder vielleicht auf einer Baumscheibenbank sitzen und eine Raufutter verzehrende Großvieheinheit betrachten. Nur träumen sollten Sie dabei nicht, wenn es sich um eine abgängige Fuß geläufige Anwegung handelt. Nicht dass sie noch gegen eine nicht lebende Einfriedung stossen!