Klassenkasse einrichten – ein hohes Risiko für Lehrer

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Auch wenn es tagtägliche Praxis an unseren Schulen ist, geht jeder Lehrer, der für seine Schüler selbst eine Klassenkasse einrichtet, Risiken ein. Er haftet für das ihm anvertraute Geld.
Trotzdem ist eine solche Kasse fast unumgänglich, will man als Lehrer nicht ständig wegen jedem Kleinbetrag Zeit mit dem einsammeln von Geld verschwenden.
Noch brisanter wird es, wenn Geld für einen Landeschulheimaufenthalt oder eine große Abschlussfeier angespart werden soll, da hier die Summen groß werden können.

Rechtlich gesehen, muss Geld, das man nur treuhänderisch verwaltet, und genau das passiert mit einer Klassenkasse, vom eigenen Vermögen getrennt sein. Diese Vorschrift dient dem Schutz des Fremdvermögens, welches im Falle einer Pfändung des eigenen Hab und Gutes, nicht angetastet werden darf.
Die Eigentumsvermutung greift dann nicht und das Fremdvermögen ist geschützt. Für derartige Fälle führen beispielsweise Rechtsanwälte und Notare sogenannte Anderkonten. Diese sind aber bestimmten Berufsgruppen vorbehalten und Lehrer fallen nicht darunter.
Vermieter beispielsweise sind verpflichtet, für die Mietkautionen ebenfalls getrennte Konten zu führen. Das sind sogenannte Treuhandkonten. Und genau solch ein Treuhandkonto kann die Lösung für die Klassenkasse sein. Das Klassenvermögen ist vom Vermögen des Treuhänders, sei das nun der Klassenlehrer, ein Elternvertreter oder ein Schüler, getrennt und wird wie ein normales Girokonto gehandhabt.

Selbstverständlich ist eine, wenn auch einfache, aber korrekte Buchführung durch den Treuhänder notwendig. Schließlich muss er Rechenschaft ablegen. Für den Lehrer ist es die einfachste Lösung, wenn er die Kontenverwaltung einer Vertrauensperson aus dem Bereich der Klasse übergibt und dann entsprechend bei Ausgaben diesen entweder um Überweisung der Rechnung oder Erstattung des entsprechenden Betrages gegen Quittung bittet. Das hört sich umständlich an, ist es aber viel weniger Aufwand, als man denkt. Vor allem wenn man in Betracht zieht, dass bei der Selbstverwaltung des Geldes man Buch führen muss und am Schuljahresende eine Art „Rechenschaftsbericht“ gegenüber den Eltern ablegen sollte, damit da nicht, wie man im Badischen sagt, „ein G‘ schmäckle“ bleibt. Und wie wenig Arbeit ist das mailen einer Rechnung an den Kassenwart im Vergleich zur Kontenführung?

Klassenkasse einrichten oder Klassenkonto eröffnen?

Die Einrichtung eines Klassenkontos bietet eine ganze Menge Vorteile. Zum einen wird keine Zeit mit dem lästigen Einsammeln von Kleingeld vertan. Nimmt man als Lehrer konsequent kein Bargeld an, hat man auf dem Kontoauszug jederzeit einen Nachweis, darüber, wer wann gezahlt hat und welche Rechnung damit per Überweisung beglichen wurde. Auf einen durch Passwort geschützten Bereich der Klassenhomepage kann sogar der aktuelle Stand bzw. die Kontoauszüge hochgeladen werden. Das macht das gesamte Prozedere für alle interessierten Eltern sehr überschaubar. Außerdem ist das Geld sicher und kann nicht abhanden kommen bzw. gestohlen werden. Onlinekonten sind bei den meisten Kreditinstituten kostenlos und recht einfach einzurichten. Da es sich um reine Guthabenkonten handelt, fallen Sollzinsen ebenfalls nicht an.

Viele Kollegen haben inzwischen mit dieser Art der modernen Klassenkasse sehr gute Erfahrungen gemacht und möchten sicher nicht mehr zum Klimpergeld zurückkehren. Einige Schulen sind sogar dazu übergegangen und richten von vornherein für jede Klasse ein Konto ein, über das die Klassenkasse geführt werden kann. Bleibt nur zu hoffen, dass sich dieses Modell schnell durchsetzt und bis dahin muss das gute, alte Treuhandkonto herhalten.