Das Lehramtsreferendariat in Sachsen

Die Lehrerausbildung in Sachsen

Im Freistaat Sachsen beginnt die Lehrerausbildung mit dem Hochschulstudium.
Die Regelstudienzeit dauert je nach gewählter Fachrichtung zwischen acht und zehn Semestern. Wesentlicher Kern der Lehrerausbildung an den Universitäten und Hochschulen sind die Bildungswissenschaften, die aus pädagogischer Psychologie, Erziehungswissenschaften und der gewählten Fächerkombination bestehen.
In Sachsen werden die Staatsexamensstudiengänge Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Oberschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an berufsbildenden Schulen sowie Lehramt Sonderpädagogik angeboten.
Bereits während der Studiengänge sieht das Land Sachsen einen hohen schulpraktischen Anteil vor. So sollen die angehenden Lehrkräfte frühzeitig Erfahrungen an den Schulen sammeln können.

Im Anschluss an das Hochschulstudium und nach erfolgreichem Bestehen der ersten Staatsprüfung erfolgt der Vorbereitungsdienst. Dieser dauert drei Unterrichtshalbjahre und die Referendare sind vier Tage in der Woche an einer Schule tätig.
Dort werden sie von erfahrenen Lehrern betreut. An einem Tag in der Woche finden sich die Referendare in einer Ausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung ein. Dort erfolgt die theoretische Ausbildung, bei der bildungswissenschaftliche Inhalte, Didaktik und Methodik mit praktischen Bezügen den Mittelpunkt darstellen.

Die Lehrerausbildung in Sachsen findet an folgenden Hochschulen und Universitäten statt:

  • Technische Universität Chemnitz
  • Technische Universität Dresden
  • Universität Leipzig
  • Hochschule für Musik und Theater in Leipzig
  • Hochschule für Musik Carl-Maria von Weber Dresden

Lehramt an Grundschulen

Ausbildungsdauer: 8 Semester Regelstudienzeit

Dauer des Vorbereitungsdienstes: 18 Monate

Beginn des Vorbereitungsdienstes: 26.02.2024 und 01.08.2024

Die Bewerbungsfrist für den Vorbereitungsdienst  am 1.08.204 ist der 01.03.2024

Die Nachreichfrist für das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung/den lehramtsbezogenen Masterabschluss ist der 30.06.2024

Ablauf des Referendariats

Im ersten Ausbildungsabschnitt erfolgt die allgemeine Lehramtsausbildung für Grundschulen in den Fächern Grundschuldidaktik, Bildungswissenschaften, Ergänzungsstudien und einem Kernfach. Während des Studiums müssen die angehenden Lehrkräfte je mindestens zwei Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit und semesterbegleitende Praktika absolvieren. Die erste Phase der Ausbildung endet mit der Ersten Staatsprüfung.

In der zweiten Phase der Lehrerausbildung in Sachsen erfolgt der Vorbereitungsdienst. Während der Schulpraktik sollen die Teilnehmer ihre bereits erworbenen Fähigkeiten vertiefen und erweitern. Während des Vorbereitungsdienstes finden sich die Referendare an einem Tag in der Woche in einer Lehrerausbildungsstätte ein. Dort erlenen sie bildungswissenschaftliche Inhalte, Didaktik und Methodik mit einem konkreten Bezug zur Praxis ihrer jeweiligen Ausbildungsschule. Die zweite Phase der Lehrerausbildung schließt mit der Zweiten Staatsprüfung.

Lehramt an Oberschulen

Ausbildungsdauer: 9 Semester Regelstudienzeit

Dauer des Vorbereitungsdienstes: 18 Monate

Beginn des Vorbereitungsdienstes: 26.02.2024 und 01.08.2024

Die Bewerbungsfrist für den Vorbereitungsdienst  am 1.08.204 ist der 01.03.2024

Die Nachreichfrist für das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung/den lehramtsbezogenen Masterabschluss ist der 30.06.2024

 

Ablauf des Referendariats

Im ersten Ausbildungsabschnitt sieht das Land Sachsen vor, dass die Teilnehmer zwei Kernfächer, Bildungswissenschaften und Ergänzungsstudien wählen. Während ihres Studiums müssen die angehenden Lehrkräfte mindestens je zwei Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren sowie semesterbegleitende Praktika. Die erste Phase der Lehrerausbildung an Oberschulen endet mit der Ersten Staatsprüfung.

In der zweiten Phase der Lehrerausbildung in Sachsen erfolgt die praktische Ausbildung in form des Vorbereitungsdienstes. Die Referendare können nun ihre theoretischen Kenntnisse umsetzen, sowie erweitern und vertiefen.
Dafür finden sie sich vier Tage in der Woche an ihrer Ausbildungsschule ein. Einen Tag verbringen sie an einer Lehrerausbildungsstätte, wo bildungswissenschaftliche Inhalte, Didaktik und Methodik mit praktischem Bezug den Kern darstellen.
Der Vorbereitungsdienst endet mit der zweiten Staatsprüfung.

Lehramt an Gymnasien

Ausbildungsdauer: 10 Semester Regelstudienzeit

Dauer des Vorbereitungsdienstes: 18 Monate

Beginn des Vorbereitungsdienstes: 26.02.2024 und 01.08.2024

Die Bewerbungsfrist für den Vorbereitungsdienst  am 1.08.204 ist der 01.03.2024

Die Nachreichfrist für das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung/den lehramtsbezogenen Masterabschluss ist der 30.06.2024

 

Ablauf des Referendariats

Im ersten Ausbildungsabschnitt studieren die Teilnehmer zwei Kernfächer, Bildungswissenschaften und Ergänzungsstudien. Während der theoretischen Ausbildung müssen die Referendare mindestens zwei Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit absolvieren.
Außerdem zwei semesterbegleitende Praktika. Im Anschluss an die erste Ausbildungsphase folgt die Erste Staatsprüfung.

In der zweiten Phase der Lehrerausbildung in Sachsen nehmen die angehenden Lehrkräfte am Vorbereitungsdienst teil.
Dafür besuchen sie an vier Tagen in der Woche ihre Ausbildungsschule.
Dort werden sie von erfahrenen Lehrern betreut und können ihre bereits erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern und vertiefen. Zusätzlich findet an einem Tag in der Woche eine Veranstaltung an einer Lehrerausbildungsstätte statt. Dort werden bildungswissenschaftliche Inhalte, Methodik und Didaktik mit praktischem Bezug vermittelt. Nach dem Vorbereitungsdienst legen die Referendare die Zweite Staatsprüfung ab.

Lehramt an berufsbildenden Schulen

Ausbildungsdauer: 10 Semester Regelstudienzeit

Dauer des Vorbereitungsdienstes: 18 Monate

Beginn des Vorbereitungsdienstes: 26.02.2024 und 01.08.2024

Die Bewerbungsfrist für den Vorbereitungsdienst  am 1.08.204 ist der 01.03.2024

Die Nachreichfrist für das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung/den lehramtsbezogenen Masterabschluss ist der 30.06.2024

 

 

Ablauf des Referendariats

Im ersten Ausbildungsabschnitt für das Lehramt an berufsbildenden Schulen müssen die Teilnehmer ein Fach der beruflichen Fachrichtung, ein allgemeinbildendes Fach, Bildungswissenschaften und Ergänzungsstudien belegen.
Zudem ist vorgesehen, dass sie während der vorlesungsfreien Zeit mindestens zwei Blockpraktika absolvieren. Außerdem zwei semesterbegleitende Praktika.
Mit erfolgreichem Bestehen der Ersten Staatsprüfung werde die Teilnehmer für die zweite Ausbildungsphase zugelassen.

In der zweiten Phase der Lehrerausbildung erfolgt die praktische Ausbildung.
Während des Vorbereitungsdienstes finden sich die angehenden Lehrkräfte viermal wöchentlich an ihrer Ausbildungsschule ein. Dort vertiefen und erweitern sie ihre bestehenden Kenntnisse und Fähigkeiten. Außerdem ist vorgesehen, dass sie an einem Tag eine Lehrerausbildungsstätte besuchen, wo bildungswissenschaftliche Inhalte, Didaktik und Methodik im Fokus stehen.
Diese Phase endet mit der Zweiten Staatsprüfung.

Lehramt Sonderpädagogik

Ausbildungsdauer: 10 Semester Regelstudienzeit

Dauer des Vorbereitungsdienstes: 18 Monate

Beginn des Vorbereitungsdienstes: 26.02.2024 und 01.08.2024

Die Bewerbungsfrist für den Vorbereitungsdienst  am 1.08.204 ist der 01.03.2024

Die Nachreichfrist für das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung/den lehramtsbezogenen Masterabschluss ist der 30.06.2024

Ablauf des Referendariats

Im ersten Ausbildungsabschnitt studieren die angehenden Lehrkräfte zwei Förderschwerpunkte, ein Kernfach oder Grundschuldidaktik und die Bildungswissenschaften.
Sie müssen zudem je mindestens zwei Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit und semesterbegleitende Praktika absolvieren.
Als Förderschwerpunkte können Lernen, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung gewählt werden.
Im Anschluss an die erste Ausbildungsphase erfolgt die erste Staatsprüfung.

In der zweiten Phase werden die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse der Referendare an den Ausbildungsschulen vertieft und erweitert. Zusätzlich finden sich die Teilnehmer einmal wöchentlich an einer Lehrerausbildungsstätte ein.
Dort werden bildungswissenschaftliche Inhalte, Didaktik und Methodik mit schulpraktischem Bezug vermittelt. Die zweite Phase der Lehrerausbildung Sonderpädagogik endet mit der Zweiten Staatsprüfung.

Information: Die möglichen Fächerkombinationen der einzelnen Lehrämter sind abhängig von der gewählten Universität/Hochschule.

Hinweise für Quereinsteiger

Ein Seiteneinstieg ist in Sachsen zum 01. Mai und 01. November eines Jahres möglich. Zu diesen Terminen beginnt auch die dreimonatige Einstiegsfortbildung.
Seiteneinsteiger müssen eine berufsbegleitende Qualifizierung durchlaufen. Diese setzt sich aus der wissenschaftlichen Ausbildung (dem Studium eines Faches oder eines Förderschwerpunktes) sowie der schulpraktischen Ausbildung zusammen.
Die wissenschaftliche Ausbildung dauert im Regelfall vier Semester, während die schulpraktische Ausbildung in 12 Monaten absolviert wird.

Einstellungschancen für Lehrkräfte in Sachsen

Der Freistaat Sachsen stellt jedes Jahr kontinuierlich neue Lehrkräfte ein. Eine Studie zeigt, dass    ein hoher Einstellungsbedarf besteht.

Quelle: sachsen.de – Lehrerbildung

Rund 70 Prozent aller Junglehrer möchten in Dresden oder Leipzig unterrichten. Dadurch entsteht ein permanenter Lehrermangel in Regionen außerhalb dieser Metropolen.
Das Land Sachsen wirkt dem entgegen, indem Referendare einen Anwärterzuschlag von etwa 1.000 Euro erhalten können, wenn sie den Vorbereitungsdienst in einer Bedarfsregion absolvieren. Zudem müssen sie sich nach der Ausbildung zu einer Mindesttätigkeitszeit an einer Schule in einer Bedarfsregion verpflichten.

Verbeamtung in Sachsen

Während des Vorbereitungsdienstes sieht das Land ein Beamtenverhältnis auf Widerruf vor. Eignen sich die Referendare als Beamte, werden sie als Lehrkräfte in Sachsen mit ihrem Berufsstart in der A 13 verbeamtet.
Bei einer Neueinstellung als Lehrkraft erfolgt grundsätzlich die Verbeamtung auf Probe.

In Sachsen ist eine Verbeamtung bis zum vollendeten 42. Lebensjahr möglich.
Personen, die über dieser Altersgrenze liegen oder aus anderen Gründen nicht für die Verbeamtung geeignet sind, können als Tarifbeschäftigte eingestellt werden.
Informationen zum Tarifvertrag sind beim Sächsischen Lehrerverband zu finden.

Besoldung

In Sachsen werden alle Lehrkräfte einheitlich in die Besoldungsgruppe A 13 eingeordnet. Sie beziehen als Beamtenanwärter eine Besoldung von 1.645,10 Euro. Welche Besoldung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit vorgesehen ist, lässt sich der Besoldungstabelle entnehmen.

Rechtliche Grundlagen der Lehrerausbildung in Sachsen

In Sachsen gelten die folgenden Gesetze für die Lehrerausbildung:

  • Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur berufsbegleitenden Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten an Schulen im Freistaat Sachsen
  • Lehramtsprüfungsordnung I
  • Lehramtsprüfungsordnung I
  • Fachlehrerverordnung
  • Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung zum Fachlehrer im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Möglichkeiten für Lehramtsreferendare mit Behinderung

Für Personen mit Behinderung steht derselbe Zugang zu Universitäten und Hochschulen zur Verfügung, wie für Menschen ohne Behinderung. Sie können sich vorab an die jeweilige Bildungseinrichtung wenden, und mit den zuständigen Ansprechpartnern über mögliche Unterstützungsangebote sprechen.

Wer an einer Schwerbehinderung leidet, kann den Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren. Möglich ist dies seit 2017. Damit dauert die zweite Phase der Lehrerausbildung 24 Monate.

Offizielle Ansprechpartner im Internet

Interessieren Sie sich für eine Lehrerausbildung in Sachsen?
Dann finden Sie Ansprechpartner rund um die Themen Studium und Vorbereitungsdienst bei den jeweiligen Universitäten und Ausbildungsschulen. Auch bei der Sächsischen Staatskanzlei sind Informationen rund um die Lehrerausbildung zu finden.

Referendariat nach Bundesländern – Lehramt 

Ratgeber Referendariat

Das Teilzeitreferendariat in den einzelnen Bundesländern

Genderhinweis

Genderhinweis

Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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