Das Lehramtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern. Alles zum Vorbereitungsdienst

Dauer des Referendariats
18 Monate

Praxisphasen und Praxissemester
Praxisphasen, keine Praxissemester

Rechtliche Grundlage
Gesetz über die Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern
(Lehrerbildungsgesetz – LehbildG M-V)

Schulformen
Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Hauptschulen, Lehramt an Realschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an beruflichen Schulen, Lehramt an Förderschulen

Einstellungstermine und Bewerbungsfrist
1.02. und 1.08.

Altershöchstgrenze für die Verbeamtung
40 Jahre

Eine Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern ist seit 2014  bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen möglich, ansonsten erfolgt die Einstellung im Angestelltenverhältnis.

Beihilfebemessungssatz /  Krankenversorgung
Beihilfeberechtigter 50% , Kind 80%,  In einigen Bundesländern gelten andere  Beihilfe-Sätze.  Informationen zu den Bemessungssätzen zur Beihilfe der Länder …hier

Anwärterbezüge
Informationen zur Beamtenbesoldung finden Sie hier unter Besoldungstabellen.
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Bezüge nach dem Referendariat – A13  (durchschnittlich )
56.926,84 € (DGB Besoldungsbericht 2014)

Abschlüsse: Staatsprüfung –  Bachelor – Master
1. und 2. Staatsprüfung

Einstellungsbedarf Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern
Ausführliche Informationen zu Einstellungschancen für Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern, bzw. den Bericht zum Einstellungsbedarf in Zahlen finden Sie unter (keine aktuellen Informationen vorhanden)

Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Mecklenburg-Vorpommern

Referendariat nach Bundesländern – Lehramt 

Ratgeber Referendariat

Das Teilzeitreferendariat in den einzelnen Bundesländern

Genderhinweis

Genderhinweis

Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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