Ratgeber Referendariat

Bildung ist in Deutschland Sache der Länder, daher legt jedes Bundesland die Kriterien für die Ausbildung der Referendare in Eigenregie fest. So kommt es dazu, dass sich der Studiengang in jedem Bundesland etwas anders gestaltet. Einigkeit herrscht aber bei der Fächerwahl: Lehramtsstudierende müssen sich für mindestens zwei Fächer entscheiden. Das verpflichtende Referendariat nach dem Studium, welches man auch als Vorbereitungsdienst oder Lehramtsreferendariat bezeichnet, ist einheitlich. Die Länge des Referendariats bestimmen die Länder hingegen selbst. Üblich ist zwischen 12 und 24 Monaten.

Studienreferendar

Üblich in den meisten Bundesländern ist die Dienstbezeichnung „Studienreferendar“, wenn es sich um den Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst an einem Gymnasium, einer beruflichen Schule oder einer Sonderschule handelt. Wer als Anwärter für Haupt-, Real- oder Grundschulen in den gehobenen Dienst startet, trägt die Bezeichnung „Lehramtsanwärter“ oder „Lehreranwärter“. Wir nutzen synonym auf unseren Seiten die üblichste Bezeichnung: „Lehramtsreferendariat“.

Rechtsreferendar

Die, als Rechtsreferendariat bekannte zweite juristische Staatsprüfung setzt eine bestandene erste juristische Staatsprüfung voraus. Bei der Bewerbung um eine Referendarstelle kann es durchaus auf die Note im ersten Staatsexamen ankommen. Je besser diese ausgefallen ist, desto schneller bekommt man eine Stelle zugeteilt.
Zudem werden in bestimmten Bundesländern auch die Landeskinder bevorzugt.
Das Rechtsreferendariat dient dazu festzustellen, ob der Referendar vor dem Hintergrund seiner fachlichen und allgemeinen juristischen Kenntnisse zur Befähigung des Richteramtes geeignet ist. Erst wenn diese Prüfung erfolgt ist und das Rechtsreferendariat, also die zweite juristische Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen werden konnte, kann der Zugang zu bestimmten juristischen Berufen gewährt werden (zum Beispiel: Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Notar). Zum ganzen Artikel

Das Referendariat in den einzelnen Bundesländern

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Das erwartet angehende Lehrkräfte im Referendariat

Wer kurz vor dem Abschluss des ersten Staatsexamens steht, macht sich Gedanken um den weiteren Werdegang und die Zukunft. Nicht in jedem Bundesland sind die Aussichten für den Einstieg gleich gut, hier sind Flexibilität und manchmal auch Mut zur Veränderung gefragt. Mit dem Referendariat beginnt nach dem Studium eine aufregende Zeit mit vielfältigen Erlebnissen und Erfahrungen. So finden sich junge Berliner Lehrkräfte, die den Großstadttrubel gewöhnt sind, in einer bayerischen oder rheinland-pfälzischen Schule wieder, fern vom Freundeskreis und der Familie. Ein solcher Neuanfang birgt zwar einige Risiken, bringt aber auch vielfältige Chancen mit sich.

Das Referendariat – der zweite Schritt auf dem Weg zum Lehrer

Während des Studiums stehen vor allem theoretische Inhalte auf dem Programm. Lehramtsstudierende werden in den gewählten Fächern und pädagogischen Inhalten ausgebildet. Die Studierenden lernen an Universitäten, in Baden-Württemberg auch an pädagogischen Hochschulen. Sind Studium und erstes Staatsexamen bewältigt, geht es mit dem Referendariat weiter. Um mit dem Vorbereitungsdienst zu starten, ist ein mindestens dreijähriges Studium, das mit dem Staatsexamen oder einer gleichwertigen Prüfung abgeschlossen wurde, notwendig.

Nun warten neue Herausforderungen, die Anwärter stehen das erste Mal vor einer Klasse und müssen sich im Schulalltag beweisen. Während des Lehramtsreferendariats sammeln angehende Lehrkräfte praktische Erfahrung. Es handelt sich also um eine Art Vorbereitungsphase für den höheren Dienst. Übrigens gibt es den Vorbereitungsdienst nicht nur für Lehrer, sondern auch für andere angehende Beamte wie Juristen. Üblicherweise dauert das Referendariat zwei Jahre.

Eine Referendarin auf dem Weg zur ausübenden Lehrkraft
Eine Referendarin auf dem Weg zur ausübenden Lehrkraft

Wie die Ausbildung für Referendare abläuft, ist von den einzelnen Bundesländern abhängig. Genaue Regelungen gibt es in den Ausbildungsvorschriften der Länder. Die meisten Länder greifen bei ihren Vorgaben auf das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis für Angestellte zurück und orientieren sich dabei an § 14 des Beamtenrahmengesetzes. Im Vergleich zu Angestellten sind die Bezüge der Referendare allerdings geringer.

Angehende Lehrkräfte lernen in der praktischen Ausbildung alles, was wichtig ist: Die Planung und Durchführung des Unterrichts sind ein wesentlicher Bestandteil der späteren Arbeit. Dabei ist nicht nur Organisationstalent gefragt – wer einmal vor einer johlenden Schulklasse gestanden hat, weiß, dass auch Stressbewältigung und pädagogische Fähigkeiten von Bedeutung sind. Bei einer Examenslehrprobe werden angehende Lehrerinnen und Lehrer geprüft und bewertet. Dabei geht es nicht nur um die Vermittlung von Kenntnissen in den gewählten Fächern, sondern auch um die Pädagogik.

Die Dauer des Referendariats

Üblicherweise dauert das Referendariat zwei Jahre. In einigen Bundesländern gibt es abweichende Regelungen: In Nordrhein-Westfalen und Hamburg sind 18 Monate vorgesehen. In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen gilt ebenfalls eine Zeit von 18 Monaten, sofern der Anwärter im Voraus festgelegte Praktikumswochen absolviert hat. Unter bestimmten Voraussetzungen sind weitere Verkürzungen möglich.

Nach einer Hospitationsphase, die zwischen zwei und sechs Monaten dauert, folgt der eigenständige Unterricht durch die Referendare. Bei der Ausbildung an einer pädagogischen Hochschule gibt es einen hohen praktischen Anteil, sodass Absolventen dieser Schulen in einigen Bundesländern von Beginn an selbstständig unterrichten und die Hospitation überspringen.

Natürlich ergeben sich immer wieder Fragen, sodass angehende Lehrkräfte auch während des eigenständigen Unterrichts von Betreuungslehrern unterstützt werden. Durch Unterrichtsbesuche erhalten Referendare direktes Feedback von erfahrenen Lehrkräften.

Üblicherweise unterrichten die Referendare selbstständig bis zum Umfang eines halben Lehrauftrags. Zusätzlich absolvieren die angehenden Lehrer verschiedene Seminare, um didaktische und pädagogische Kenntnisse zu erwerben. So werden beispielsweise theoretische Grundlagen wie Schulrecht und Staatsbürgerkunde vermittelt.

Um die Ausbildung kümmern sich ausgewählte Lehrer wie Fachseminarleiter, die für die spezifischen Inhalte zuständig sind. Darüber hinaus gibt es Hauptseminarleiter, die allgemeine pädagogische und schulorganisatorische Themen vermitteln. Im Rahmen einer Hausarbeit übernimmt der Aspirant die Planung, Durchführung und Reflexion einer zwei- bis dreistündigen Examensreihe.

Die Seminare setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen und behandeln unterschiedliche pädagogische Themen. Dazu zählen unter anderem Medienkompetenz oder Handlungsorientierung. Abhängig von der Fächerwahl wird beispielsweise auch die Planung und Durchführung von Experimenten geschult.

Während des Ausbildungsunterrichts stellt der angehende Lehrer in Anwesenheit eines Fachlehrers seine Kenntnisse unter Beweis. Idealerweise planen Fachlehrer und Referendar die Schulstunde gemeinsam. In einigen Bundesländern gibt es den vom Fachlehrer begleiteten Schulstunden parallel zum eigenständigen Unterricht bis zum Ausbildungsende.

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Beamter auf Lebenszeit

Tipp:
Hier findest du die Einstellungstermine und Bewerbungsfristen für den Vorbereitungsdienst

Abschluss des Vorbereitungsdienstes – das Staatsexamen

Irgendwann ist es so weit, der Referendar steht vor dem Abschluss des zweiten Staatsexamens und dem endgültigen Einstieg in den Lehrberuf.

Das Staatsexamen setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen:

– der Ausbildungsunterricht
– die Examenshausarbeit
– ein Prüfungsunterricht für jedes Unterrichtsfach
– eine mündliche Prüfung

Aus den fünf Teilbereichen ergibt sich die Examensnote. Wird der Referent in einem dritten Fach ausgebildet, fließt das ebenfalls in die Bewertung ein. Die Note des ersten Staatsexamens hat keinen Einfluss auf die Note im zweiten Examen. Bewirbt sich der Referent auf eine Stelle, werden die Noten beider Examina mitgeteilt.

Bezüge von Lehramtsanwärtern im Lehramtsreferendariat

Während des Studiums sieht es mit dem finanziellen Budget junger Leute in der Regel nicht sehr rosig aus. Mit Beginn des Vorbereitungsdienstes haben Sie nun Anspruch auf eine angemessene Entlohnung.

Die Bezüge für angehende Lehrerinnen und Lehrer liegen in Deutschland zwischen 1.467 Euro und 1.595 Euro brutto (Stand Oktober 2021). Künftige Grund- und Hauptschullehrer und Lehrer an Gesamtschulen werden nach der Besoldungsgruppe A12 bezahlt. Wer eine Laufbahn für das Lehramt an Gymnasien und Berufskollegs anstrebt, wird in die Gruppe A13 eingeordnet. Dazu kommt ein Familienzuschlag für Verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte (Stufe 1) und Verheiratete mit Kindern (Stufe 2). Die Höhe des Familienzuschlags ist abhängig davon in welchem Bundesland Sie arbeiten. Sie kann den jeweiligen Besoldungstabellen entnommen werden.

Im Bund zum Beispiel erhält der Beamte in Stufe 1 153,88 Euro, in Stufe 2 285,40 Euro. Für das zweite Kind erhöht sich der Betrag der Stufe 2 um 131,52 Euro, für jedes weitere Kind um 409,76 Euro. (Stand 2022)

Für Lehramtsanwärter, die in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis ausgebildet werden, gelten die allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, sie werden also wie angestellte Arbeitnehmer behandelt.

Sind Referendare als Beamte auf Widerruf tätig, haben sie am Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses keinen Anspruch auf ALG I, sie fallen sofort auf ALG II.

Gesundheitsvorsorge von Lehramtsanwärtern im Lehramtsreferendariat

Lehramtsanwärter haben die Wahl zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. In den meisten Fällen ist die private Absicherung die bessere Variante, da sie in der Regel wirtschaftlicher und leistungsstärker als die gesetzliche Versicherung ist.

Als Beamte auf Widerruf haben Lehramtsanwärter Anspruch auf Beihilfeleistungen des Dienstherrn. In Krankheitsfällen beteiligt sich der Dienstherr üblicherweise mit 50 Prozent an den entstehenden Kosten für Arztbehandlungen oder Krankenhausaufenthalte. Für beihilfeberechtigte Ehegatten und Kinder liegen die Sätze bei 70 bzw. 80 Prozent. Perfekt ist die Ergänzung der Beihilfeleistungen mit einer privaten Krankenversicherung für Lehrer und Lehramtsanwärter, die die Versorgungslücke schließt.

Möglich ist nicht nur die Wahl einer privaten Krankenversicherung. Referendare können sich auf Wunsch in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. In diesem Fall entfällt der Beihilfeanspruch. Zudem tragen die Lehramtsanwärter die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung allein. Einen Beitragszuschuss wie bei Angestellten gibt es nicht. Ob sich das wirklich lohnt, sollte individuell genau geprüft werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht keine Wahlmöglichkeit bei den Leistungen vor. Die Versicherung erfolgt dem gesetzlichen Umfang entsprechend, der Beitrag steht fest. Versicherte haben keine Möglichkeit, das Leistungsniveau zu beeinflussen. Anders sieht es bei der privaten Versicherung aus, hier sind die Beiträge abhängig vom Eintrittsalter und den konkreten Leistungen. Die gesetzliche Krankenkasse ist demnach in der Regel teurer.

In der privaten Krankenversicherung gibt es Anwärtertarife, die bis zu einer bestimmten Altersgrenze gewährt werden. Üblicherweise ist der Versicherungsabschluss bis zum 34. Lebensjahr möglich, einige Versicherer bieten die Policen bis zum 36. oder 38. Lebensjahr an.

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung ist weitreichend und gilt bei den meisten für das ganze Leben. Es lohnt sich also, vor Vertragsabschluss genau hinzuschauen und Beiträge und Leistungen unter die Lupe zu nehmen. Es gibt mehr als 50 Anbieter für beihilfekonforme Krankenversicherungen. Wichtig ist, die Konditionen genau zu prüfen.

Die Experten von Info-Beihilfe erstellen Ihnen gern eine kostenfreie und unverbindliche Übersicht der verfügbaren Anbieter und ermitteln Beiträge und Leistungsunterschiede.

Fordern Sie Ihre persönliche Übersicht bei uns an, gerne per E-Mail an hesse@info-beihilfe.de.

Weitere Berufsgruppen mit Referendariat

Nicht nur angehende Lehrer bereiten sich mit einem Referendariat auf ihre spätere Tätigkeit vor. Neben den Lehramtsanwärtern sind Rechtsreferendare, die einen juristischen Vorbereitungsdienst absolvieren, eine weitere große Gruppe der Anwärter.

Darüber hinaus gibt es das technische Referendariat, mit dem sich Absolventen eines naturwissenschaftlichen Studiums oder eines Ingenieurstudiums auf ihre spätere Tätigkeit vorbereiten. Die meisten Anwärter in diesem Bereich arbeiten als Baureferendare. Die Laufbahnprüfung für technische Referendare übernimmt das Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst, das bundesländerübergreifend arbeitet. Nur Baden-Württemberg und Bayern nutzen die zentrale Prüfungsmöglichkeit nicht.

Laufbahnprüfungen gibt es zudem für Bibliotheksreferendare, Forstreferendare oder Veterinärreferendare und Brandreferendare. In den jeweiligen Kategorien finden Interessierte Wissenswertes zu den jeweiligen Vorbereitungsdiensten.

Schutz der Referendarbezeichnung

Als Referendare dürfen sich nur öffentlich-rechtlich zugelassene Personen bezeichnen. Bei unrechtmäßiger Verwendung des Titels drohen rechtliche Konsequenzen mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder einer hohen Geldstrafe.

So dürfen sich in Baden-Württemberg und Sachsen nur Personen „Rechtsreferendar“ nennen, die das erste juristische Staatsexamen erfolgreich gemeistert haben. In Hessen darf der Titel ab Aushändigung des Zeugnisses geführt werden. Eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist also in diesem Fall keine Bedingung für das Führen des Titels.

Nach dem Bestehen des zweiten Staatsexamens werden aus den „Referendaren“ „Assesoren“. Abhängig von der jeweiligen Laufbahn tragen die Beamten auf Probe also beispielsweise den Titel „Rechtsassesor“ oder „Studienassesor“. Um sich für das Beamtenverhältnis auf Probe zu bewerben, ist der Titel „Assesor“ erforderlich, daher ist das zweite Staatsexamen als Laufbahnprüfung zu betrachten.

Weitere Informationen zu Beamten auf Probe gibt es hier.

Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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