Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte und Familie

Bei der Mehrzahl der Länder und dem Bund ist die Beihilfe wie folgt gestaffelt:
50 % – Beihilfeberechtigter ohne Kind bzw. mit einem Kind
70 % – Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern
70 % – Versorgungsempfänger
80 % – Kinder
80 % – Waisen
70 % – Ehegatten

Wichtig: Für die Bundesländer Sachsen, Baden-Württemberg, Bremen und Hessen gelten länderspezifische Regelungen.

Beihilfebemessungssätze Sachsen

50 % – Beihilfeberechtigter ohne Kind oder mit Anspruch auf Heilfürsorge
70 % – Beihilfeberechtigter mit einem Kind
90 % – Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern

Beihilfebemessungssätze Baden-Württemberg

50 % – Beihilfeberechtigter ohne Kind bzw. mit einem Kind
50 % – Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern
50 % – Versorgungsempfänger
80 % – Kinder
80 % – Waisen
50 % – Ehegatten

Beihilfebemessungssätze Bremen und Hessen gilt:

Hinweis: Mit jeder beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Person (also Kinder und Ehegatte) um weitere 5 %.

In Hessen gilt zusätzlich eine 15 %-ige Erhöhung für den stationären Bereich.

Ambulant und Zahn (Bremen auch stationär)

50 % – Beihilfeberechtigter ohne Kind
55 % – Beihilfeberechtigter, verheiratet
60 % – Beihilfeberechtigter mit einem Kind
65 % – Beihilfeberechtigter mit zwei Kinder
70 % – Beihilfeberechtigter mit drei Kindern

Hessen (stationärer Bereich)

65 % – Beihilfeberechtigter ohne Kind
70 % – Beihilfeberechtigter verheiratet
75 % – Beihilfeberechtigter mit einem Kind
80 % – Beihilfeberechtigter mit zwei Kindern
85 % – Beihilfeberechtigter mit drei Kindern
80 % – Kinder
80 % – Waisen
50 % – Ehegatten

Nicht in allen Bundesländern werden die stationären Wahlleistungen als beihilfefähige Aufwendungen anerkannt.

Die Anerkennung als beihilfefähige Leistung gilt für:

Den Bund, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

Es ist deshalb in jedem Fall ratsam, über den Dienstherren bzw. über das für Sie zuständige Landesamt für Besoldung und Versorgung den Beihilfeanspruch zu prüfen.
(Stand: Gesetz Januar 2013)

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Der umfassende PKV Vergleich

Die Auswahl der richtigen PKV unter Berücksichtigung der im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen ist für Beamtenanwärter oder Beamte sehr wichtig um spätere Leistungsdefizite und Zusatzkosten zu vermeiden.

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