Es ist ein Irrtum, dass sich Beamte nicht gesetzlich versichern können. Beamte unterliegen selbst bei niedrigeren Einkommen nicht wie andere Arbeitnehmern der Versicherungspflicht einer GKV und können zwischen PKV und GKV wählen. Das heißt Ihnen stehen auch die gesetzlichen Kassen offen. Für Beamte und Beamtenanwärter ist aber die private Krankenversicherung (PKV) meistens die günstigere Option, denn ansonsten werden Beamte in gesetzlichen Krankenversicherungen den Selbstständigen gleich gestellt, was bedeutet, das die Beiträge vom Bruttoarbeitsentgelt berechnet werden.
Denn nur in der privaten Krankenversicherung ersetzt der Dienstherr den Staatsdienern und ihren unterhaltsberechtigten Familienangehörigen über die Beihilfe einen Teil der Heilkosten (in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent).
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es diese Unterstützung durch den Dienstherren nicht. (OVG Münster, Az. 6 A 640/97).