Krankenversicherung im Referendariat

Welche ist die richtige Krankenversicherung im Referendariat für Referendare und Lehrer?

Mit Beginn ihres Referendariates gibt es eine Menge neues für Sie. Unter anderem stehen Sie auch vor der Wahl der für Sie bestmöglichen Variante einer Krankenversicherung. Wir erhalten oft Anfragen, ob die gesetzliche Krankenkasse oder die private Krankenversicherung  für Referendare oder Lehrer die beste Krankenversicherung im Referendariat ist. Dies hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Eigentlich möchten Sie einfach nur die richtige Entscheidung treffen und deshalb zunächst einmal im Vorfeld klären, ob eher eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private KV die bessere Wahl ist. Die Beihilfe weist im Leistungsbereich zum Teil Lücken auf und auch der sogenannte Beamten-Tarif kann Einschränkungen aufweisen. So kommt es dann oft dazu, dass nicht 100% der Kosten durch Beihilfe und PKV erstattet werden. Das muss so nicht sein!

Die Lösung ist ein Beihilfeergänzungstarif, der die Lücken teilweilse oder vollständig für Sie schließen kann, klingt erstmal kompliziert? Ist es auch, denn…

Sie müssen:

  1. Die Beihilfeverordnung des Bundeslandes in dem Sie Beihilfe beziehen, hinsichtlich jeder einzelnen Leistung und jeder Leistungslücke überprüfen
  2. das Bedingungswerk der jeweiligen PKV überprüfen
  3. und dann die zu den bestehenden Lücken passenden Tarife suchen und vergleichen

Klingt schwierig und aufwendig?
Allerdings! Aber wir übernehmen diesen Aufwand gerne für Sie und überprüfen welche Leistungslücken bestehen und vergleichen mit Ihnen danach gemeinsam die Tarife die am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen passen.

Versicherungspflicht

Zunächst einmal besteht eine Versicherungspflicht für alle deutschen Bürger. Davon sind Beamte, Beamtenanwärter und Referendare nicht ausgenommen. Sind Sie Referendar im Angestelltenverhältnis, bleibt Ihnen leider keine freie Wahl der Krankenversicherung im Referendariat, sondern Sie müssen sich gesetzlich versichern.
Sind Sie Beamter auf Widerruf, haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse.

Grundsätzlich gilt, dass Sie, sofern Sie schon im Studium in einer privaten Krankenversicherung waren, nun auch weiterhin privat krankenversichert bleiben müssen. Waren Sie jedoch während Ihres Studiums in einer gesetzlichen Krankenkasse, so haben Sie jetzt die Wahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Unterschiede von GKV und PKV

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Es gibt zwischen beiden Versicherungssystemen grundlegende Unterschiede. Dies betrifft auch und vor allem Ihre Entscheidung für die Dauer Ihres Referendariats.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss jeder Versicherte, unabhängig von seinem Gesundheitszustand, seinem Alter oder Geschlecht, einen prozentualen Anteil seines Einkommens (dies sind normalerweise 15,5 %, ermäßigt jedoch nur 14,9 %) als Beitrag an die Krankenkasse entrichten.
Während bei Angestellten und Arbeitnehmern als Pflichtversicherten der Arbeitgeber etwa die Hälfte der Beiträge übernimmt, gilt dies für Referendare als sogenannte „freiwillig Versicherte“ nicht in jedem Bundesland.

GKV und Pauschale Behilfe

Referendare mit dem Status eines Beamtenanwärters (also Beamte auf Widerruf) und Beamte werden in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) als  freiwillig Versicherte bezeichnet.

Beispielrechnung:
Der Bundesdurchschnitt der Bezüge eines Lehramtsreferendar (Beamter auf Widerruf) , liegt bei etwa 1.600 Euro im Monat.

Ihr voraussichtlicher monatlicher Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bei 1.600 Euro Brutto liegt bei 297,60 Euro. 
224,00 Euro GKV  (14%) +  19,20 Euro Zusatzbeitrag (1,2%)  54,40 Euro Pflegeversicherung .
(Quelle: Techniker Krankenkasse

In den Bundesländern die pauschale Beihilfe bieten, welche für kranke Beamte oder kinderreiche
Familien eine gute Alternative zur privaten Krankenversicherung ist, übernimmt Ihr Dienstherr 50%
des Krankenversicherungsbeitrag (nicht für die Pflegeversicherung).

Somit wäre in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Monatsbeitrag von ca. 210 Euro zu bezahlen.

Die Wahl der richtigen Krankenversicherung im Referendariat ist ein wichtiger Baustein Ihrer beruflichen Laufbahn.

Die private Krankenversicherung (PKV) im Referendariat

In der privaten Krankenversicherung (PKV) zahlt jeder Versicherte nach Alter und Gesundheitszustand einen eigenen Beitrag. Es gibt keine kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen, auch hier wird ein eigenständiger Beitrag berechnet.
Dafür übernimmt der Dienstherr einen Teil der entstandenen Kosten (Ihrer medizinischen Versorgung) in Form der Beihilfe auf Antrag.
 Die Höhe dieser Erstattung richtet sich nach Ihrem Familienstand und der Anzahl der vorhandenen Kinder. Lesen Sie auch bitte unter Bemessungssätze die entsprechenden Verordnungen.

In den meisten Bundesländern erhalten Sie folgende Beihilfesätze

  • Der Beihilfeberechtigte erhält 50 % Beihilfe oder 70%Beihilfe (ab dem zweiten Kind oder als Pensionär).
  • die berücksichtigungsfähigen Partner (Ehegatten, Lebenspartner in eingetragene Lebensgemeinschaft) erhalten 70 % Beihilfe und
  • die berücksichtigungsfähigen Kinder erhalten 80 % Beihilfe.

Alle weiteren entstehenden Kosten müssen über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.
Hierbei gilt zu berücksichtigen, dass es gerade für Referendare bei den meisten Versicherern sogenannte Ausbildungstarife gibt, die sehr kostengünstig sein können.
Je nach Ihren Anforderungen und Ihrem Alter können die Monatsbeiträge hier zwischen etwa 60,00 – 150,00 Euro liegen.

Welche Krankenversicherung im Referendariat: Ihre Entscheidung sollte wohlüberlegt sein.
Um eine Entscheidung zu treffen, müssen sie generell ihre persönliche Situation berücksichtigen.

Pauschal kann man nicht sagen, welche der beiden Varianten für Sie in jedem Fall die bessere ist.
Dies ist von einer Vielzahl von persönlichen Dingen wie Alter, Familienstand, Gesundheitszustand, beruflicher Werdegang und vielen anderen Faktoren abhängig.

Zwar ist, aufgrund des sehr guten Preis- und Leistungsverhältnisses, die private Krankenversicherung in den meisten Fällen die beste Alternative – aber trotzdem kann vielleicht in Ihrem Fall die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl sein.
Lassen Sie sich dazu deshalb auf jeden Fall ausführlich von einem unabhängigen Experten beraten.

GKV oder PKV für Referendare: Einige, zu berücksichtigende, Fakten:

  • Sofern sie bereits Familie haben, muss diese vielleicht ebenfalls privat krankenversichert werden. Ihr Dienstherr gewährt zwar auch für die Familienangehörigen die Beihilfe (70 %, bzw. 80 %), trotzdem kann unter Umständen die gesetzliche Kasse die für Sie günstigere Lösung sein.
  • Wenn Sie bereits an einer Erkrankung leiden, kann ebenfalls die gesetzliche Kasse die bessere Alternative sein. Die private Krankenversicherung prüft in jedem Fall Ihren Gesundheitszustand, bevor Sie einen Vertrag mit ihnen eingeht. So kann es passieren, dass Ihr Antrag auf Versicherungsschutz abgelehnt wird oder dass Sie kleinere oder größere Risikozuschläge
    zusätzlich zahlen.
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung  ist Ihr Beitrag, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand, ebenso hoch wie bei einem gesunden Antragsteller.
  • Die günstigen Anwärtertarife gelten bei der privaten Krankenversicherung bei den meisten Versicherungen nur bis zum 34. Lebensjahr. Einige Anbieter schließen noch das 36. Lebensjahr mit ein und sehr wenige gehen bis zum 42. Lebensjahr.
    Ob diese Tarife hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit für Sie noch sinnvoll sind, sollte unbedingt geprüft werden.

In jedem Fall sollten Sie auch Ihre Zukunftsplanung bei der Entscheidung welche Krankenversicherung im Referendariat die beste Wahl ist, mit einbeziehen.
Wichtig ist deshalb zu wissen:

  • Auch nach dem Referendariat unterliegen Sie der Krankenversicherungspflicht. Sie müssen daher im Anschluss weiterhin versichert sein. Ob dies dann im Sinne einer Familienversicherung oder durch das Beziehen öffentlicher Förderung, selbstständiger Arbeit oder im Angestelltenverhältnis geschieht, sollte bei Ihrer Planung berücksichtigt werden.
  • Sofern Sie nach dem Ende des Referendariats nicht sofort übernommen werden, müssen Sie die Zeit bis zum Antritt der neuen Dienststelle überbrücken. Viele Versicherer bieten deshalb sogenannte Übergangstarife an, von denen jedoch nicht alle gut sind.
    Bei einigen Versicherern werden relativ hohe Beiträge verlangt, die Sie unter Umständen dann nicht tragen können. Wählen Sie deshalb gründlich aus, welche Versicherungsgesellschaft hier für Sie eine akzeptable Lösung bietet.
  • Eine Rückkehr von der privaten Kasse in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. einem Statuswechsel möglich. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annehmen oder ALG2 beziehen oder wenn Ihr monatliches Einkommen (auch ohne sozialversicherungspflichtige Tätigkeit) insgesamt 538,00 Euro (zum Beispiel aus geringfügiger Beschäftigung) nicht übersteigt.
    Allerdings können Sie in einem solchen Fall normalerweise  über Ihren Ehepartner oder Ihren Partner aus eingetragener Lebensgemeinschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden.

Krankenversicherung im Referendariat: Lassen Sie sich unbedingt umfassend beraten.

Nach dem Studium unserer Ausführungen werden Sie feststellen, dass es sehr viel zu berücksichtigen gibt. Unsere Beispiele zeigen auch, dass nicht jede Eventualität hier berücksichtigt werden kann, sondern es für jeden Einzelfall anders zu bewerten und zu beurteilen ist.

Damit Sie ganz sicher sein können, den bestmöglichen Versicherungsschutz für sich selbst und Ihre persönliche Lebenssituation zu finden, beraten unsere unabhängigen und zertifizierten Experten Sie umfassend.

Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam online einen Vergleich der gesetzlichen Kassen nach bestimmten Leistungskriterien und Ihren Wünschen und selbstverständlich auch einen umfassenden Vergleich privater Krankenversicherer.

Wir denken wir konnten Ihnen einen guten Einblick in das Thema GKV oder PKV für Referendare geben.

Genderhinweis

Genderhinweis

Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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