Seit das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ( Nichtraucherschutzgesetz – NRSchG), das seit dem 15.02.2008 in Kraft ist, ein Rauchverbot in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 a) verhängt hat, gibt es Diskussionen und Beschwerden. Raucher fühlen sich diskriminiert, Nichtraucher bestätigt.
Lehrer müssen zum Rauchen das Schulgelände verlassen
An allen Bundesländern besteht ein generelles Rauchverbote an Schulen. Dies bedeutet, dass weder in persönlich genutzten Räumen noch sonst irgendwo im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände geraucht werden darf. Raucherecken und Raucherzimmer sind damit endgültig auch für Lehrer tabu.
Nichtraucherschutz vor Persönlichkeitsrechten
Das Gesetz soll dem Gesundheitsschutz aller dienen. Der staatliche Erziehungsauftrag sowie der Schutz der Nichtraucher haben eindeutig Vorrang vor der allgemeinen Handlungsfreiheit der Raucher. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Jahre 2010 (AZ 26 A 205/08), als ein rauchender Lehrer dreist auf die Einrichtung eines Raucherzimmers in der Schule klagte, da er sich durch das allgemeine Rauchverbot in seinen Grundrechten eingeschränkt fühlte.
Not macht erfinderisch
Nicht nur Schüler, sondern auch Lehrer müssen zum Rauchen das Schulgelände verlassen. In der Vergangenheit haben rauchende Lehrer aber unzählige Wege gefunden, das Verbot zu unterlaufen. So wurde der Arbeitsraum des Hausmeisters oder gar die Lehrertoilette kurzerhand umfunktioniert und schlichtweg das generelle Rauchverbot missachtet. Vielen Kollegen ist dabei gar nicht bewusst, dass es sich hierbei um einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften und Verordnungen handelt und ihr Verhalten, das in ihren eigenen Augen sicherlich nicht einmal wirklich verwerflich ist, als Dienstvergehen geahndet werden könnte, was außer einem Eintrag in ihre Personalakte weitere rechtliche Konsequenzen zur Folge haben könnte.
Abstand halten ist die Lösung
Außerhalb des Schulgeländes ist das Rauchen für volljährige Schüler sowie Lehrer nicht verboten und so verlassen viele einfach in der Pause das Schulgelände, um ihrem Laster zu frönen. Aber, es macht sich nicht gut, wenn Schüler und Lehrer gemeinsam vor dem Schultor mit der Zigarette in der Hand stehen. Man kann schlecht Schüler ermahnen das Qualmen zu lassen oder diese gar maßregeln, wenn man mit ihnen tagtäglich selbst rauchend an den Raucherecken, auch wenn diese außerhalb des Schulgeländes liegen, steht. Als Pädagoge hat man es um einiges einfacher, wenn man solche Begegnungen einfach vermeidet. Wer das Rauchen für die Zeit, die er in der Schule verbringt, nicht sein lassen kann, sollte sich deshalb unbedingt einen Platz suchen, wo er nicht von Schülern beobachtet werden kann.
Wo bleibt die Sorge des Staates um seine Diener?
Hier möchte keiner den Zeigefinger erheben und den rauchenden Kollegen ermahnen. Jeder Raucher weiß, und das nicht erst, seit es die warnenden Aufdrucke auf den Zigarettenpackungen gibt, dass Rauchen ungesund und schädlich ist. Wir Menschen sind, wenn es um uns selbst geht, Meister im Verdrängen und Schönreden.
Aber nennen wir das Kind doch beim Namen: Es handelt sich um eine gesellschaftlich akzeptierte Sucht. Sie wird toleriert, weil dies dem Bund ca. 14 Milliarden Euro jährlich einbringt und das ganz ohne jedes Zutun. Nichtsdestotrotz und ohne die besagte Mahnung, möchten wir ein wenig den Finger auf die Wunde legen und auch den Staat an seine Verantwortung gegenüber seinen Beamten erinnern. Und zu mehr Engagement, und zwar nicht in Form von Rauchverboten, aufrufen. Warum übernimmt die Beihilfe nicht die Kosten für eine Raucherentwöhnung vollständig?
Fazit
Ein Dienstvergehen ist kein Kavaliersdelikt und so appellieren wir an die Kollegen, die eventuellen Konsequenzen nicht zu unterschätzen, sei es in Bezug auf Ihr Arbeitsverhältnis, Ihre Vorbildfunktion oder auf Ihre Autorität gegenüber den Schülern. Eventuell fallen dann schon mal Sätze wie: „Der raucht doch selbst, was will der denn …?“ Unser Tipp: Natürlich wäre es das Einfachste, nur außerhalb der Dienstzeit zu rauchen oder es ganz sein zu lassen. Wenn das aber nicht akzeptabel ist, sollten Sie nach einem Örtchen, aber nicht dem stillen, Ausschau halten, an dem Sie „vor den Augen der Schüler sicher“ sind.