Referendare – so landen Sie nicht auf der Negativ-Liste

Nur Ablehnungen?
Immer wieder melden sich Referendare und Beamtenanwärter bei uns und wissen nicht mehr weiter.
Nachdem Sie einen Antrag bei einer Krankenversicherung zur Beihilfeergänzung gestellt haben wurden sie wegen einer risikorelevanten Erkrankung abgelehnt.
Daraufhin vereinbarten Sie dann einfach weitere Beratungsgespräche mit verschiedenen Versicherungsvertretern und stellten weitere Anträge auf Versicherungsschutz. Wie zu erwarten war – Ohne Erfolg.

Was war passiert?
Die privaten Krankenversicherer nehmen zwar nicht an der „HIS“ – Datenbank teil. (Die „HIS“ – Datenbank enthält Negativeinträge für die Bereiche: Unfall, Rechtsschutz, Sach, Leben, Berufsunfähigkeit, Pflegerente u.s.w.)
Das heißt, dass die Krankenversicherungsgesellschaften die Daten erfasster Anträge selbst speichern und somit auch deren Ablehnungsgründe.
Da man als Antragsteller verpflichtet ist Angaben zu beantragten und bestehenden Versicherungen anzugeben kann der jeweilige Risikoprüfer den Kollegen der benannten Versicherung kontaktieren und erspart sich somit eine erneute Prüfung. Daraufhin erfolgt eine sofortige Ablehnung auf der Basis der Erstprüfung.

Risikorelevante Erkrankungen kennen
Wenn Sie kurz vor Ihrem Dienstantritt stehen und sich um eine private Krankenversicherung bemühen wollen, sollten Sie gründlich überlegen ob Sie risikorelevante Erkrankungen haben. Jede Erkrankung der letzten 10 Jahre die über Husten, Schnupfen und Heiserkeit hinausging kann hier entscheidend sein da die Bewertung der Krankenversicherer nicht einheitlich ist.

Experten einschalten
Unsere zertifizierten Experten helfen Ihnen gern weiter, prüfen mit Ihnen gemeinsam welche Anbieter in Frage kommen und bringen Sie an den Hürden der Risikoprüfung vorbei soweit dies möglich ist.

Annahmezwang?
Aber auch hier gibt es Grenzen: Denn das Gerücht über den Annahmezwang eines privaten Anbieters für Beamte in der privaten Krankenversicherung stimmt nur zum Teil! Für Anwärter, somit auch für Referendare jedweder Art, gilt dies nicht.

Auch für Beamte, ob nun auf Probe oder Lebenszeit gilt dies nicht überall, da nicht alle Versicherer dem Kontrahierungszwang unterliegen, nicht jeder Versicherer in jedem Bundesland Tarife bietet, bzw. teilweise gar keine beihilfekonformen Tarife anbietet.

Unsere zertifizierten Experten beraten und informieren Sie gern. Einfach anrufen unter 0800 / 586 25 53 oder unser Kontaktformular nutzen.

 

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