Das Lehramtsreferendariat in Berlin

Der Vorbereitungsdienst im Bundesland Berlin

Die Ausbildung zum Lehrer im Bundesland Berlin verläuft in zwei Phasen:

Die erste Phase

Die erste Phase wird durch ein Universitätsstudium gebildet, welches mit der ersten Staatsprüfung oder aber einem lehramtsbezogenen Master-Abschluss (so er mit der ersten Staatsprüfung gleichgesetzt ist) endet, welches erfolgreich zum Abschluss gebracht wird.

Die zweite Phase

Die zweite Phase wird durch den Vorbereitungsdienst gebildet. Für die Bewerber und Bewerberinnen dauert der Vorbereitungsdienst einheitlich 24 Monate für alle Lehrämter.
Liegt ein lehramtsbezogener Master-Abschluss vor wird die Dauer für den gehobenen Dienst auf zwölf Monate reduziert, beträgt aber für Lehrämter des höheren Dienstes weiterhin 24 Monate.
Für den Vorbereitungsdienst der höheren Laufbahn kann eine gleichwertige, praktische Ausbildungszeit aus dem Studium von bis zu zwölf Monaten angerechnet werden.
Die Ausbildung  findet in der Schule, in Fachseminaren und im allgemeinen Seminar statt.
Für die Durchführung und Organisation ihrer Ausbildung ist der Leiter des schulpraktischen Seminars verantwortlich. Dieser ist auch verantwortlich für die Leitung des allgemeinen Seminars und die Vermittlung zwischen Ihnen und der jeweiligen Schulleitung.
Von den zu absolvierenden Unterrichtsstunden entfallen zehn auf den Ausbildungsunterricht welchen sie selbstständig durchführen müssen.
Sieben weitere Stunden werden für ihre Arbeit in den Seminaren angerechnet
9 Stunden stellen sie der Schule zur Verfügung.
Über die Verteilung dieser 9 Stunden entscheidet die Schulleitung. Sie können allerdings für diesen Anteil Teilzeit beantragen.
Verpflichtungen außerhalb des Unterrichts.
Außerhalb der Schulunterrichts fallen weiter Aufgaben an:
Die Durchführung von Elternabenden, bzw. Elternsprechtagen, die Mitwirkung an schulischen Gremien (Dienstbesprechung, Fachkonferenz, Gesamtkonferenz) und die Mitwirkung bei schulischen Veranstaltungen (zum Beispiel Schulausflüge).

 Referendare für das Lehramt/Lehramtsanwärter in Berlin sind beihilfeberechtigt.
Ihnen wird somit kein Gehalt, sondern eine Besoldung gezahlt, somit entfällt auch der Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherung.
Beihilfeberechtigte erhalten zwischen 50 % und 70 % Beihilfe Ihres Dienstherrn für die Versorgung erhalten. Der Rest muss über eine private Krankenversicherung abgesichert werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst in Berlin

Dauer des Referendariats

18 Monate

Praxisphasen und Praxissemester

Praxisphasen, aber kein Praxissemester

Rechtliche Grundlage

Lehrkräftebildungsgesetz (LBiG)

Schulformen

Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Integrierten Sekundarschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an beruflichen Schulen

Einstellungstermine und Bewerbungsfrist

Einstellung zum 22.08.2024
Bewerbungsschluss: 02.04.2024
Nachreichfrist für Zeugnisse: verlängert bis zum 01.08.2024

Einstellung zum 03.02.2025
Bewerbungsschluss: 17.09.2024
Nachreichfrist für Zeugnisse: 29.10.2024

Höchstaltersgrenze bei der Verbeamtung in Berlin

Beamte werden in Berlin bis zu einem Alter von 52 Jahren verbeamtet.

Beihilfebemessungssatz/Krankenversorgung

Bemessungssatz in Berlin

Die Beihilfe bemisst sich nach einem Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen (Bemessungssatz). Maßgebend für die Höhe des Bemessungssatzes ist der Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen.

Der Bemessungssatz für Landesbeamte in Berlin beträgt für beihilfefähige Aufwendungen

des Beihilfeberechtigten: 50 %
des Beihilfeberechtigten mit zwei oder mehr Kindern: 70 %
des beihilfeberechtigten Versorgungsempfängers: 70 %
des berücksichtigungsfähigen Ehegatten: 70 %
eines berücksichtigungsfähigen Kindes: 80 %
einer Waise, die als solche beihilfeberechtigt ist: 80 %
des Beihilfeberechtigten in Elternzeit: 70 %

Wenn beide Ehepartner jeweils selbst beihilfeberechtigt sind und zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder haben, erhält nur der Ehepartner den erhöhten Bemessungssatz von 70 %, der den Familienzuschlag für das Kind erhält.

Anwärterbezüge in Berlin:

A 12    1.602,71 €  (Grundbetrag)
A 13   1.640,83 €  (Grundbetrag)
Informationen zur Beamtenbesoldung finden Sie hier unter Besoldungstabellen.

Bezüge nach dem Referendariat – A13

Monatliche Bezüge in Euro – Grundbetrag ohne Familienzuschlag oder andere Zuschläge

A12 3.649,44 (Stufe 1),4.024,01 (Stufe 2),4.125,94 (Stufe 3),4.398,62 (Stufe 4)…5.030,73 (Stufe 8)
A13 4.310,46 (Stufe 1),4.532,21 (Stufe 2),4.753,91 (Stufe 3),4.977,00 (Stufe 4)…5.604,97 (Stufe 8)
 

Abschlüsse: Staatsprüfung –  Bachelor – Master

Die Ausbildung beinhaltet  aufeinander aufbauende Bachelorgänge  und Masterstudiengänge. Durch den Studienabschluss „Master of Education“ erhält man die  Zugangsberechtigung zum Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst endet in Berlin mit der 2. Staatsprüfung.

Einstellungsbedarf Lehrer Berlin

In Berlin werden noch Lehrer gesucht.

Siehe auch: Lehrermangel in Berlin

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Besonderheiten der Ausbildung in Berlin:
Die Ausbildung erfolgt:
– für das Lehramt an Grundschulen in drei Fächern, darunter Mathematik und Deutsch.
– für das Lehramt an Gymnasien und ISS in zwei allgemeinbildenden Fächern.
– für das Lehramt an beruflichen Schulen erfolgt die Ausbildung  in einer beruflichen Fachrichtung und einem allgemeinbildenden Fach oder einer zweiten beruflichen Fachrichtung.

Man kann sich bei allen drei Lehrämtern auch für Sonderpädagogik entscheiden. Dafür muss man anstelle eines allgemeinbildenden Faches zwei sonderpädagogische Fachrichtungen wählen.

Krankenversicherung für Referendare

In Berlin können sich Beamte zwischen der individuellen oder pauschalen Beihilfe wählen.

Pauschale Beihilfe

Die pauschale Beihilfe ist für Beamte, die viele mitzuversichernde Familienmitglieder oder eine niedrige Besoldungsgruppe haben oder von der PKV abgelehnt werden, eine gute Alternative.
Die Beamten können 50 Prozent ihres GKV-Beitrags als Zuschuss erhalten. Allerdings ist der Zuschuss auf die Hälfte des Höchstbeitrags der Krankenkassen begrenzt.

Monatsbeiträge – Beispiele:
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) inklusive Pflegeversicherung
1.650 Euro  Bruttoeinnahmen = ca. 280-320 Euro.
2.000 Euro Bruttoeinnahmen = ca. 325- 370Euro

Hier finden Sie weitere Informationen zur pauschalen Beihilfe.

Individuelle Beihilfe

Private Krankenversicherungen (PKV) inklusive Pflegeversicherung
Der Monatsbeitrag beträgt für einen gesunden Beamten mit  50% Beihilfesatz und je nach
gewünschter Leistung
Eintrittsalter 25 Jahre beispielweise ab 70 Euro.
Eintrittsalter 32 Jahre beispielweise ab 85 Euro.

Gemäß Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes werden je nach familiärer Situation 50%-70%  der Gesundheitskosten von dem Dienstherren als Versorgung in Form von Beihilfe getragen. Die Lücke muss mittels einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden.
Diese Restkostenversicherung ist Pflicht.

Die Gewährung der Anwärtertarife erfolgt nur bis zu bestimmten Altersgrenzen.
Dies ist meistens das 34. Lebensjahr, allerdings gibt es auch Anbieter, die das 36. oder 38. Lebensjahr
als Grenze festgelegt haben.

Vergleich von Beitrag und Leistung

Auch der Vergleich von Beitrag und Leistung ist wichtig, denn zwischen den ca. 50 privaten Anbietern besteht ein oft großer Leistungsunterschied. Generell gilt, dass jeder Vertrag individuell verglichen werden sollte.
Empfehlungen von Kollegen und Kommilitonen sind zwar gut gemeint aber die Aussagen “Ich bin zufrieden mit meiner PKV” oder „Meine PKV erstattet alles“ sollten Sie hinterfragen.
Hinterfragen Sie ob der Empfehlende schon mehrere Jahre dort versichert ist, ob es schwere Krankheiten gab, welcher Leistungsumfang  versichert ist  u.s.w.

Vergleichen Sie  Leistungsumfang und Beiträge besser selbst.

Gerne erstellt Ihnen ein Spezialist von Info-Beihilfe eine kostenfreie und unverbindliche Übersicht der verfügbaren Anbieter und errechnen Beiträge und Leistungsunterschiede für Sie als Referendar.
Fordern Sie Ihre persönliche Übersicht für Referendare jetzt hier bei uns an

Referendariat nach Bundesländern – Lehramt 

Ratgeber Referendariat

Das Teilzeitreferendariat in den einzelnen Bundesländern

Genderhinweis

Genderhinweis

Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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