Sommer, Sonne, Klassenfahrt! Jeder von uns erinnert sich bestimmt mindestens an eine. Die ganze Klasse war meist schon Wochen vorher so aufgeregt, dass ein konzentriertes Arbeiten kaum noch möglich war. Sind wir damals eher an so recht unspektakuläre Orte wie Eisenach, Bad Harzburg oder irgendwo in eine Hütte im Wald gefahren, gehen heutige Klassenfahrten dann doch schon auch mal nach London oder Barcelona.

Wenn 20-30 Kinder plus Lehrpersonal eine Reise buchen, kann das sehr kostspielig werden. Sollte der Klassenverband oder auch das Lehrerzimmer aus verschiedenen Gründen die Reise zum Leidwesen aller absagen müssen, steht man oft vor einem großen Problem. Denn nicht selten treten die Gründe, die zur Absage führten, erst kurz vor Reisebeginn auf. Die Klassenfahrt kann dann nicht mehr ordentlich storniert werden und die Reisekosten werden so oft nicht erstattet. Sicherlich führt das neben enttäuschten Gesichtern im Klassenzimmer auch zu einigen Konflikten, wo sich einige dieser vermeiden lassen.

Das Team von Info-Beihilfe möchte Ihnen deshalb die „Reise-Rücktrittsversicherung für Klassenfahrten“ einmal genauer vorstellen.
Die Reise-Rücktrittsversicherung tritt dann in Kraft, wenn Sie oder eine andere Risikoperson [Anmerkung: Dies meint die Begleitpersonen der Gruppenreise, also Lehrer] Ihre Reise aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung, einer Schwangerschaft oder einer Unfallverletzung nicht antreten können. Zum Beispiel auch beim Bruch einer Prothese oder Lockerung von implantierten Gelenken oder wenn in der Schule eingebrochen wurde und ein Schaden von über 2.500,00€ entstanden ist, vielleicht hat auch ein Feuer diesen Schaden verursacht und auch wenn eine gerichtliche Ladung sich zwischen die Reisezeit schiebt oder dem verantwortlichen Lehrer zwischenzeitlich gekündigt wurde, kann die Reise-Rücktrittsversicherung in Kraft treten. Auch wenn die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung absolviert werden muss, kann die Reise-Rücktrittsversicherung in Kraft treten, sogar bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise und auch wenn ein Anschlussverkehrsmittel aufgrund von Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel zu einer Umstrukturierung und somit zu Extrakosten der Beteiligten führt, tritt die Versicherung in Kraft.

Welche Leistungen umfasst nun die Reise-Rücktrittsversicherungen im Versicherungsfall?
1. Die Erstattung der Umbuchungskosten
2. Die Erstattung der Stornierungskosten
3. Die Erstattung der Mehrkosten durch verspätete Anreise

Es gibt aber auch Einschränkungen beim Versicherungsschutz:
1. Bei Vorerkrankungen
2. Bei sogenannten psychischen Reaktionen
3. Bei Voraussehbarkeit
4. Bei Krieg und kriegsähnlichen Ereignissen

Wie hoch muss die abgeschlossene Versicherungssumme sein?
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, muss die Höhe der Versicherungssumme mindestens dem Reisepreis entsprechen.

Genderhinweis

Genderhinweis

Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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