Sozialpunkte können den Weg zum Wunschort unterstützen
Referendariat: So finden Sie den Ort, der zu Ihnen passt
Kennen Sie schon den Ort, wo Ihr Referendariat stattfindet?
Überraschend viele setzen sich erst spät mit dieser Frage auseinander. Ungewollte Überraschungen sind so vorprogrammiert.
Ob nah bei der Familie oder in der Nähe des Studienortes: Es gibt viele Gründe für einen konkreten Ortswunsch. Die Kriterien der Vergabe wirken für den Laien aber oft undurchsichtig und führen zu Missverständnissen.
Bewerbung auf Seminarort
Bereits bei Ihrer Bewerbung zum Referendariat vermerken Sie, in welchem Regierungsbezirk Ihr Vorbereitungsdienst stattfinden soll. Zunächst betrifft das nur den Seminarort.
Für die Festlegung des Seminarortes ist grundsätzlich das Bundesland verantwortlich, in dem der Vorbereitungsdienst stattfindet. Dafür werden Sie zuerst einem Regierungsbezirk zugeteilt. Die jeweilige Bezirksregierung ist für die Zuweisung des Seminarort zuständig.
Passt die gewählte Fächerkombination im gewünschten Bundesland, steht Ihrem Wunschseminarort grundsätzlich nichts mehr im Wege.
Gibt es aber mehr Bewerber als Plätze, geben weitere Kriterien den Ausschlag. Dazu zählen der Notendurchschnitt und der tatsächliche Bedarf an Bewerbern.
Um die Vergabe möglichst gerecht zu gestalten, gibt es in den meisten Bundesländern sogenannte Sozialpunkte. Damit sollen sogenannte Härtefälle bei der Wahl des Wunschstandorts besonders bevorzugt werden.
Diese Sozialpunkte werden bei der Vergabe des Ortes berücksichtigt:
Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft
Als Nachweis der Eheschließung dient Ihnen die Heiratsurkunde
Damit Ihre eheähnliche Gemeinschaft berücksichtigt werden kann, muss sie schon vor Abgabe der Bewerbung bestanden haben.
Als Nachweis dient eine von Ihnen und Ihrem Partner unterschriebene Erklärung. Außerdem wird eine Bescheinigung der Meldebehörde verlangt, dass Sie beide unter der angegebenen Anschrift gemeldet sind
Noch nicht volljährige Kinder
Können Sie mit Geburtsurkunde(n) oder einer Schwangerschaftsbescheinigung mit Datum der erwarteten Niederkunft belegen
Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt
Als Nachweis dienen die Geburtsurkunde(n) sowie entsprechende Meldebescheinigungen
Alleinige Betreuung oder Mitbetreuung eines anerkannten Pflegefalls
Die Pflegebedürftigkeit müssen Sie im Sinne der §§ 14 ff SGB XI bescheinigen. Des weiteren müssen Sie erläutern, dass und warum die Pflege durch Sie erforderlich ist.
Kinder mit gesundheitlichen Problemen
Als Nachweis dient Ihnen ein ärztliches Attest
Kinder mit erzieherischen Problemen
Die erzieherischen Probleme können Sie durch ein ärztliches Attest und zum Beispiel einer Bescheinigung der Schule belegen. Möglicherweise können Sie nachweisen, dass Ihr Kind nur eine Förderschule am angestrebten Ausbildungsort besuchen kann
Schwerbehinderung, abhängig vom Grad der Behinderung
Mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises weisen Sie den Anspruch auf die Sozialpunkte zweifelsfrei nach
Schwerbehinderte Gleichgestellte
Hier benötigen Sie eine Kopie des Gleichstellungsbescheides
Ortsgebundenheit bei Ausbildung oder Beschäftigung des Partners
Der Arbeitgeber Ihres Partners muss zweifelsfrei aufzeigen, dass eine Ortsgebundenheit vorliegt
Ortsgebundenheit durch langjährige, ehrenamtliche Tätigkeit
Hier kann der Nachweis durch eine Bescheinigung des Trägers oder Vereins, in dem Sie engagiert sind, erfolgen. Leider wird auch der Nachweis verlangt das dieses Angebot ohne Ihre Hilfe nicht mehr angeboten würde.
Ortsgebundenheit durch Ausübung eines gewählten Amts in kommunaler Ebene
Eine Bescheinigung der Behörde bzw. Verwaltung, in der Sie das Amt ausüben, wird verlangt
Vorsicht: Die einzelnen Sozialpunkte sind in jedem Bundesland anders gewichtet. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, welche Nachweise Sie benötigen. Denken Sie bitte daran, dass Ihre Nachweise aktuell sind.
Nicht berücksichtigt bei der Standortvergabe werden in der Regel:
Finanzielle Gründe
Der Wohnort der Eltern
Schlechte Verkehrsanbindung
Die Mitgliedschaft in einem Verein
Aber Achtung: Die obigen Gründe müssen zwar nicht für die Vergabe des Studienortes herangezogen werden. Gibt es jedoch zwei gleichartige Bewerber (mit gleicher Anzahl an Sozialpunkten), kann einer dieser Gründe trotzdem ausschlaggebend für die Vergabe sein.
An welcher Schule werde ich dann eingesetzt?
Die Ausbildungsschule, auf der Sie eingesetzt werden, hängt vom festgelegten Studienseminar ab. Das heißt die Schule, die Sie ausbilden soll, muss natürlich auch zum jeweiligen Studienseminar gehören.
Konkreter Ortswunsch beim Seminar
Beim Seminar dürfen Sie wieder einen konkreten Ortswunsch äußern. Ob bei der Vergabe dann aber auf Ihren Wunsch eingegangen werden kann, hängt stark von den einzelnen Seminaren und deren Gebaren ab.
Praktikum an gewünschter Schule
Bewährt hat sich vielmals ein vorangegangenes Praktikum in der gewünschten Schule. Damit hat die Schule die Möglichkeit, Sie direkt beim Studienseminar anzufordern.
Und wenn der festgelegte Dienstort überhaupt nicht zu mir passt?
Ein Referendariatsplatz, der sich hunderte Kilometer vom Wunschort entfernt befindet, ist wahrscheinlich nicht optimal. Doch das Internet schafft Abhilfe. Auf speziellen Tauschbörsen stellen die Teilnehmer ihre Plätze im Tausch zur Verfügung. Haben Sie ein geeignetes Tauschangebot gefunden und werden sich mit Ihrem Gegenüber einig, sollten Sie und Ihr Tauschpartner Ihren Seminarchef und die für die Platzvergabe verantwortlichen Personen informieren.
So finden Sie letztendlich hoffentlich doch noch einen Referendariatsplatz, der auch örtlich zu Ihnen passt.