Die freie Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Fürsorge des Dienstherrn
Die freie Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Sie wird in der Regel dann gewährt, wenn die Tätigkeit besonders gefahrgeneigt ist.
Die freie Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Sie wird in der Regel dann gewährt, wenn die Tätigkeit besonders gefahrgeneigt ist.