Zahlt die PKV ein Mammographie Screening?

Haben Privatversicherte Anspruch auf Kostenerstattung für das Mammographie-Screening?

In Deutschland wurde bereits vor einigen Jahren das Mammographie-Screening gesetzlich eingeführt. Dies kann im Rhythmus von zwei Jahren von jeder Frau im Alter zwischen 50 und 69 Jahren in Anspruch genommen werden. Diese Untersuchung findet zusätzlich zur normalen Brustkrebsvorsorge statt. Frauen innerhalb der Zielgruppe erhalten alle zwei Jahre eine Einladung sowie umfangreiches Informationsmaterial zum Mammographie-Screening. Dabei ist der Versicherungsstatus vollkommen unerheblich und es besteht kein Leistungsunterschied zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung.

Was ist das Besondere am Mammographie-Screening-Programm?
Die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses stellt durch die festen Rahmenbedingungen sicher, dass die hohe Qualität des Screenings gewährleistet ist. Es gibt exakte Vorgaben bezüglich des genauen Vorgehens bei der Untersuchung. Nur besonders geschulte Fachkräfte mit gesonderter Zulassung sind legitimiert, das Mammographie-Screening durchzuführen. Die Aufnahmen werden jeweils von zwei Mediziner/innen mit Zusatzqualifikation unabhängig voneinander befundet. Sollte sich dabei eine Auffälligkeit zeigen, wird eine weitere fachärztliche Meinung eingeholt.

An der „Kooperationsgemeinschaft Mammographie in der vertragsärztlichen Versorgung“ sind die privaten Krankenversicherungen beteiligt. Diese sorgt für die reibungslose Koordination, Organisation sowie die Überwachung des Mammographie-Screening-Programms und unterhält eine informative Homepage , auf welcher der Ablauf des Screenings in zehn Stufen erklärt wird. Falls weiter Informationsbedarf besteht, findet man auf der Internetseite die Kontaktadressen.

Wie kommt die Einladung zustande?
Die Einwohnermeldeämter, die keinerlei Informationen aufgrund des Datenschutzes über das Vorliegen einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse haben, geben die Adressen der Frauen, die in die Altersgruppe fallen, an die zentralen Koordinationsstellen, welche Einladungen dann verschicken.

Trägt die private Krankenversicherung die Kosten der Untersuchung?
Bei allen Frauen innerhalb der betroffenen Altersgruppe übernimmt die Krankenversicherung die Kosten. Allerdings erhalten Privatversicherte, wie bei sämtlichen ärztlichen Leistungen üblich, eine Rechnung, die sie bei ihrer Krankenversicherung zur Erstattung einreichen können und so die Kosten erstattet bekommen. Sollte aber in der privaten Police eine Selbstbeteiligung vereinbart sein, kann es sein, dass dieser auch für Vorsorgemaßnahmen anfällt. In vielen Fällen sind aber genau diese präventiven Maßnahmen vom Selbstbehalt ausgenommen und werden vollkommen von der Versicherung getragen, selbst wenn der Eigenanteil noch nicht erreicht ist. Selbst Rückerstattungen von Beiträgen können je nach Tarif trotz in Anspruch genommener Vorsorgeleistung stattfinden.

Wie hoch sind die Kosten für das Screening?
In welcher Höhe die private Rechnung für das Mammographie-Screening ausfällt, ist davon abhängig, welche Untersuchungen erforderlich waren und welche Leistungen in diesem Rahmen erbracht wurden. Trotz der festgesetzten Vorgehensweise bei den Untersuchungen gibt es medizinisch veranlasste Abweichungen, die entsprechend in Rechnung gestellt werden.
Zusätzliche Leistungen fallen nur beim Vorliegen von Auffälligkeiten im Befund an.

Fazit:
Ganz klar haben Privatversicherte den gleichen Anspruch auf das Mammografie-Screening wie gesetzlich Versicherte. Die Kostenfrage ist aufgrund der normativen Vorschrift eindeutig geregelt und die private Krankenkasse muss, bis auf einen eventuell tariflich vereinbarten Selbstbehalt, die Kosten übernehmen.

 

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