Stand: Oktober 2026 – Rechtlich geprüft und aktualisiert auf Basis der offiziellen Landesgesetze im Saarland (inkl. SBG, SLVO, ÖGDG SL, BhVO SL)
Ob Lehramtsreferendariat an saarländischen Schulen, der Einstieg in die Landesverwaltung oder der Wechsel in das Beamtenverhältnis auf Probe: Wer im Saarland verbeamtet werden möchte, muss vorab seine gesundheitliche Eignung nachweisen. Anders als in vielen Flächenländern läuft dieser Prozess im Saarland hochgradig zentralisiert ab. Damit Sie bestens vorbereitet in Ihren Untersuchungstermin gehen, beantworten wir vorab die drei wichtigsten Erstfragen:
- Wer führt die Untersuchung durch? Für alle Landesbeamten, Lehrkräfte und Referendare ist nicht das örtliche Gesundheitsamt des Landkreises zuständig, sondern ausschließlich die Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle (ZMU) beim Landesamt für Soziales in Saarbrücken.
- Welcher Maßstab gilt bei Vorerkrankungen oder erhöhtem BMI? Auch im Saarland gilt die bundesweite Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Eine Ablehnung ist nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte belegen, dass Sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (mehr als 50 Prozent) vor Erreichen der Regelaltersgrenze dienstunfähig werden.
- Warum sollte ich mich vor dem ZMU-Termin um meine Krankenversicherung kümmern? Weil Zufallsbefunde bei der Untersuchung (wie ein leicht erhöhter Blutdruck oder Auffälligkeiten im Labor) sofort aktenkundig werden und Sie bei den Gesundheitsfragen der privaten Krankenversicherung (PKV) und Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) teuer zu stehen kommen können.
Quick-Check Amtsarzt Saarland: Die wichtigsten Fakten in Kürze
- Zentrale Zuständigkeit: Landesbeamte und Lehrer im Saarland werden zentral bei der ZMU beim Landesamt für Soziales in Saarbrücken (Hochstraße 67) untersucht.
- Zeitpunkt der Untersuchung: Das Gesundheitszeugnis wird im Saarland bereits vor dem Referendariat (Beamter auf Widerruf) sowie erneut vor der Verbeamtung auf Probe verlangt.
- Kostenübernahme: Die Untersuchung bei der ZMU wird direkt vom Einstellungsdienstherrn (z. B. Bildungsministerium) beauftragt und ist für Bewerber kostenlos.
- Strikte Schweigepflicht: Die Einstellungsbehörde erhält am Ende nur das Votum zur gesundheitlichen Eignung – keine konkreten Diagnosen, Laborwerte oder Befundberichte.
- Keine pauschale Beihilfe: Das Saarland zahlt keinen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Absicherung über Beihilfe und PKV ist daher für fast alle Beamten der wirtschaftlich einzig sinnvolle Weg.
Inhaltsverzeichnis
1. Zeitpunkte nach dem Saarländischen Beamtengesetz (SBG): Wann zum Amtsarzt?
2. Untersuchungsablauf im Saarland: ZMU Saarbrücken & Gesundheitsämter
3. Übergewicht & BMI-Grenzen: Wann wird es im Saarland kritisch?
4. Psychotherapie & psychische Vorerkrankungen: Wie prüft die ZMU?
5. Prognosemaßstab & Wahrheitspflicht beim Anamnesebogen
6. Checkliste Unterlagen: Was muss ich zum Termin mitbringen (inkl. Masernschutz)?
7. Kosten im Saarland: Wer bezahlt das amtsärztliche Zeugnis?
8. Dauer & medizinischer Datenschutz: Was erfährt das Ministerium?
9. Plan B & Schwerbehinderung: Ablehnung, TV-L und 5-Jahres-Prognose
10. Achtung Gesundheitsfragen: Amtsarzt Saarland vs. Beihilfe, PKV & DU
01. Zeitpunkte nach dem Saarländischen Beamtengesetz (SBG): Wann zum Amtsarzt?
Die gesundheitliche Eignung ist Teil des verfassungsrechtlichen Leistungsprinzips nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 9 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und den Vorschriften des Saarländischen Beamtengesetzes (SBG) sowie der Saarländischen Laufbahnverordnung (SLVO). Im Saarland unterscheidet man drei zentrale Phasen der Beamtenlaufbahn:
- Beamter auf Widerruf (Referendariat / Vorbereitungsdienst): Im Saarland müssen Lehramtsanwärter, Studienreferendare und Beamtenanwärter anderer Laufbahnen bereits vor Beginn des Vorbereitungsdienstes zur Untersuchung bei der Zentralen Medizinischen Untersuchungsstelle (ZMU). Da das Referendariat zeitlich befristet ist, steht hier vor allem die Frage im Vordergrund, ob Sie den Vorbereitungsdienst gesundheitlich absolvieren können und keine gravierenden Risiken für die anschließende Laufbahn bestehen.
- Beamter auf Probe (Einstieg nach dem Referendariat): Dies ist die entscheidende Untersuchung für Ihre lebenslange Karriere. Vor der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe wird die langfristige Prognose bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze gestellt. Liegt die Erstuntersuchung fürs Referendariat nicht lange zurück und waren Sie im Vorbereitungsdienst kaum krank, kann die Prüfung verkürzt ausfallen – in der Regel findet jedoch ein erneuter Untersuchungstermin statt.
- Beamter auf Lebenszeit: Wer die Probezeit (im Saarland regulär drei Jahre nach § 9 SLVO) erfolgreich absolviert hat, muss vor der endgültigen Verbeamtung auf Lebenszeit nicht noch einmal zum Amtsarzt. Eine Nachuntersuchung wird nur dann angeordnet, wenn während der Probezeit erhebliche Fehlzeiten aufgetreten sind oder die ZMU bei der Probe-Untersuchung einen ausdrücklichen Vorbehalt (z. B. zur Gewichtskontrolle oder Befundkontrolle) vermerkt hat.
02. Untersuchungsablauf im Saarland: ZMU Saarbrücken & Gesundheitsämter
Das Saarland weist bei der Organisation des amtsärztlichen Dienstes eine wichtige Besonderheit auf, die Bewerber unbedingt kennen müssen: Während es auf kommunaler Ebene 6 Gesundheitsämter in den Landkreisen und im Regionalverband gibt (Regionalverband Saarbrücken, Merzig-Wadern, Neunkirchen, Saarlouis, Saarpfalz-Kreis und St. Wendel), sind diese nicht für die Einstellungsuntersuchung von Landesbeamten und Lehrkräften zuständig.
Für alle Bewerberinnen und Bewerber im Landesdienst (insbesondere für Lehrer und Referendare, die über das Ministerium für Bildung und Kultur eingestellt werden) ist landesweit zentral die Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle (ZMU) beim Landesamt für Soziales (LAS) in Saarbrücken (Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken) zuständig. Lediglich wer sich als Kommunalbeamter direkt bei einer saarländischen Stadt oder einem Landkreis bewirbt, wird mitunter vom örtlichen Gesundheitsamt des jeweiligen Kreises untersucht.
Der Untersuchungstermin bei der ZMU in Saarbrücken dauert meist zwischen 30 und 60 Minuten und gliedert sich in drei standardisierte Schritte:
| Untersuchungsschritt | Was genau geprüft wird |
|---|---|
| 1. Anamnesegespräch | Gemeinsames Durchgehen des vorab ausgefüllten Anamnesebogens mit der Ärztin oder dem Arzt der ZMU. Gezielte Rückfragen zu Vorerkrankungen, Operationen, Krankenhausaufenthalten, regelmäßiger Medikamenteneinnahme, Allergien sowie psychischen Behandlungen. Sichtung mitgebrachter Facharztbefunde. |
| 2. Körperliche Untersuchung | Messung von Körpergröße und Gewicht (BMI-Berechnung), Blutdruck- und Pulsmessung, Abhören von Herz und Lunge (Auskultation), Abtasten des Bauchraums, Überprüfung der Wirbelsäule, Gelenke, Reflexe und Beweglichkeit (z. B. Finger-Boden-Abstand) sowie orientierende neurologische Tests. |
| 3. Diagnostik & Labor | Apparativer Seh- und Hörtest (wichtig für den Schuldienst), Urin-Schnelltest (per Teststreifen auf Glukose, Eiweiß, Blut – kein Drogenscreening ohne konkreten Verdacht!) sowie eine Blutabnahme zur Bestimmung der Standard-Laborwerte (Blutbild, Leber-, Nieren-, Blutzucker- und Blutfettwerte). Bei Bedarf Ruhe-EKG oder Lungenfunktionstest. |
03. Übergewicht & BMI-Grenzen: Wann wird es im Saarland kritisch?
Ein erhöhter Body-Mass-Index (BMI) sorgt bei vielen Lehramtsanwärtern vor dem Termin in Saarbrücken für Bauchschmerzen. Rechtlich sind auch die Ärzte der ZMU und die saarländischen Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgericht des Saarlandes und Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis) an die verfassungsfreundliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) gebunden. Ein hoher BMI allein ist keine Krankheit, sondern ein Risikofaktor, der immer individuell bewertet werden muss:
- BMI unter 30 (Normalgewicht und Präadipositas): Aus rein gewichtsbezogener Sicht völlig unproblematisch. Sofern keine gravierenden Stoffwechsel- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorliegen, steht der Verbeamtung nichts im Wege.
- BMI zwischen 30,0 und 34,9 (Adipositas Grad I): Hier prüft die ZMU genauer, ob bereits Begleiterkrankungen (wie Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes, Fettstoffwechselstörungen oder Gelenkschäden) vorliegen. Sind Blutdruck, Blutzucker, Cholesterin und EKG unauffällig und ist die körperliche Belastbarkeit gut, erfolgt in aller Regel ein positives Votum – gelegentlich verbunden mit der Empfehlung zur Gewichtsreduktion bis zur Lebenszeitverbeamtung.
- BMI ab 35,0 (Adipositas Grad II und III): Ab einem BMI von 35 (und erst recht ab 40) gehen viele Amtsärzte aufgrund statistischer medizinischer Evidenz davon aus, dass das Risiko für schwere Folgeerkrankungen (Herz-Kreislauf, Bewegungsapparat, Stoffwechsel) im Laufe der Dienstzeit über 50 Prozent steigt. Hier droht eine Rückstellung mit der Auflage, das Gewicht innerhalb von 6 bis 12 Monaten zu reduzieren und zu einer Nachuntersuchung zu erscheinen.
Wichtiger Praxis-Tipp für Sportler: Der klassische BMI unterscheidet nicht zwischen Körperfett und Muskelmasse. Wer viel Kraftsport betreibt und dadurch rechnerisch über einem BMI von 30 liegt, sollte beim Termin auf seine sportliche Aktivität hinweisen. Über den Bauchumfang (Tailie-Hüft-Verhältnis / Waist-to-Height-Ratio) oder eine Bioimpedanz-Messung beim Haus- oder Sportarzt lässt sich leicht belegen, dass keine gesundheitsgefährdende Adipositas vorliegt.
04. Psychotherapie & psychische Vorerkrankungen: Wie prüft die ZMU?
Hält sich das Gerücht, dass eine frühere Psychotherapie im Studium oder vor dem Referendariat automatisch das Aus für die Verbeamtung im Saarland bedeutet? Ja – aber es stimmt nicht. Die ZMU in Saarbrücken darf Bewerber wegen einer früheren psychischen Behandlung keinesfalls pauschal ablehnen, sondern muss eine differenzierte Einzelfallprognose erstellen.
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen einer situativen, erfolgreich überwundenen Belastungsreaktion und einer chronisch-rezidivierenden Erkrankung:
- Gute Prognose: Wenn Sie wegen eines konkreten Auslösers (z. B. Trauerfall in der Familie, Trennung, akute Prüfungsangst im Staatsexamen oder Anpassungsstörung) eine Therapie gemacht haben, diese erfolgreich abgeschlossen ist und Sie seitdem stabil und medikamentenfrei Ihren Alltag meistern, wird dies oft sogar als Zeichen von Gesundheitskompetenz gewertet.
- Kritische Prüfung: Schwieriger wird es bei wiederkehrenden (rezidivierenden) mittelschweren bis schweren Depressionen, bipolaren Störungen, chronischen Angst- oder Zwangsstörungen oder laufenden medikamentösen Dauertherapien ohne absehbares Ende. Hier muss die ZMU prüfen, ob das Rückfallrisiko im oft belastenden Schul- oder Verwaltungsalltag über 50 Prozent liegt.
Unsere Empfehlung für Ihren Termin: Wenn Sie in den letzten Jahren in psychotherapeutischer Behandlung waren, warten Sie nicht erst ab, bis die ZMU Sie von der Schweigepflicht entbindet und Ihren Therapeuten anschreibt (das kostet oft Wochen!). Bringen Sie direkt zum Untersuchungstermin einen kurzen, sachlichen und positiv formulierten Abschlussbericht Ihres Behandlers mit. Darin sollten stehen: Anlass/Diagnose (idelw. situativ begründet), Behandlungszeitraum, erfolgreicher Abschluss, aktuelle Beschwerdefreiheit und eine ausdrücklich günstige Zukunftsprognose ohne erhöhte Rückfallgefahr.
05. Prognosemaßstab & Wahrheitspflicht beim Anamnesebogen
Seit den Grundsatzurteilen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 25.07.2013 – 2 C 12.11 und vom 30.10.2013 – 2 C 16.12) gilt bundesweit – und damit auch für das Saarland – ein streng bewerberfreundlicher Prognosemaßstab. Früher reichte es für eine Ablehnung aus, wenn der Amtsarzt eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen konnte. Heute ist die Beweislast umgekehrt:
Der Dienstherr darf Ihnen die gesundheitliche Eignung nur dann absprechen, wenn tatsächliche, medizinisch fundierte Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (also zu mehr als 50 Prozent) vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze dauerhaft dienstunfähig werden oder über Jahre hinweg regelmäßig erhebliche Ausfallzeiten aufweisen werden.
Warnung vor Falschangaben (Wahrheitspflicht): So günstig dieser rechtliche Maßstab ist, so streng ist die Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben im Anamnesebogen der ZMU. Verschweigen Sie wissentlich relevante Vorerkrankungen, Therapien oder Operationen, nach denen im Fragebogen ausdrücklich gefragt wurde, begehen Sie eine arglistige Täuschung. Kommt dies später heraus – etwa weil Sie Jahre später Beihilfeanträge für eine chronische Erkrankung einreichen oder dienstunfähig werden –, muss die Ernennung zum Beamten nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG in Verbindung mit dem Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) rückwirkend zurückgenommen werden. Sie verlieren dann Ihren Beamtenstatus und alle Pensionsansprüche.
06. Checkliste Unterlagen: Was muss ich zum Termin mitbringen (inkl. Masernschutz)?
Eine lückenlose Vorbereitung spart Ihnen bei der ZMU in Saarbrücken nicht nur Nerven, sondern verhindert auch wochenlange Verzögerungen durch nachträglich angeforderte Arztbriefe. Mit dieser Checkliste haben Sie am Untersuchungstag alles griffbereit:
- Offizielles Auftragsschreiben / Einladung: Das Schreiben Ihrer Einstellungsbehörde (z. B. Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes) bzw. die Terminbestätigung der ZMU beim Landesamt für Soziales.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass: Zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung vor Ort.
- Ausgefüllter Anamnesebogen: Den medizinischen Fragebogen der ZMU vollständig, ehrlich und leserlich vorab ausfüllen (Unterschrift oft erst vor Ort im Beisein des Arztes leisten).
- Impfausweis & Masernschutz-Nachweis (§ 20 Abs. 9 IfSG): Für alle nach 1970 geborenen Lehrkräfte und Referendare, die an Schulen tätig werden, ist der Nachweis über zwei Masern-Impfungen oder eine ärztlich bestätigte Immunität (Titerbestimmung) gesetzliche Einstellungsvoraussetzung.
- Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) & aktueller Brillenpass: Für den Sehtest unbedingt die aktuelle Brille mitbringen. Wer Kontaktlinsen trägt, sollte auch die Aufbewahrungsbox und Flüssigkeit dabeihaben, falls ein Test ohne Linsen gefordert wird.
- Aktuelle Facharztbefunde, OP-Berichte & Laborwerte (in Kopie!): Bei bekannten Vorerkrankungen (z. B. Schilddrüsenunterfunktion, Asthma, operierter Kreuzbandriss, Bluthochdruck, vergangene Psychotherapie) aktuelle Berichte des behandelnden Facharztes mitbringen, die eine gute Einstellung und Stabilität bestätigen. Nehmen Sie Kopien mit, die direkt in der Akte der ZMU verbleiben können!
- Medikamentenplan: Falls Sie regelmäßig Medikamente einnehmen (inkl. Dosierung und Präparatname).
- Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid (falls vorhanden): Unbedingt im Original und als Kopie vorlegen, da für Sie ein deutlich günstigerer Prognosemaßstab gilt (siehe Punkt 9).
07. Kosten im Saarland: Wer bezahlt das amtsärztliche Zeugnis?
Bei den Gebühren für die amtsärztliche Untersuchung zeigt sich ein großer Vorteil des saarländischen Systems: Da die Untersuchung für angehende Landesbeamte, Referendare und Lehrkräfte direkt vom saarländischen Dienstherrn veranlasst und von einer landeseigenen Behörde – der Zentralen Medizinischen Untersuchungsstelle (ZMU) beim Landesamt für Soziales – durchgeführt wird, entstehen Ihnen als Bewerber für die reguläre Einstellungsuntersuchung keine Kosten. Sie müssen vor Ort nichts bezahlen und auch nicht in Vorleistung treten.
Wann können trotzdem Kosten entstehen?
- Wohnort außerhalb des Saarlandes (Amtshilfe): Wenn Sie beispielsweise noch in einem weiter entfernten Bundesland wohnen und mit Zustimmung der saarländischen Einstellungsbehörde ausnahmsweise Ihr dortiges örtliches Gesundheitsamt aufsuchen dürfen, stellt dieses Amt oft Gebühren nach der jeweiligen Landesgebührenordnung (meist zwischen 80 und 200 Euro) in Rechnung. Klären Sie in diesem Fall vorab schriftlich mit dem saarländischen Ministerium ab, ob die Untersuchung zwingend in Saarbrücken stattfinden muss oder ob Auswärtsgebühren übernommen werden.
- Eigene Atteste und Facharztberichte: Wenn Sie zur Entkräftung von Bedenken (z. B. Abschlussbericht des Psychotherapeuten oder sportmedizinisches Attest) private Stellungnahmen Ihrer behandelnden Ärzte einholen, tragen Sie die dafür anfallenden GOÄ-Honorare (meist 20 bis 50 Euro) in der Regel selbst.
08. Dauer & medizinischer Datenschutz: Was erfährt das Ministerium?
Wie lange dauert es nach dem Termin in Saarbrücken, bis das Gesundheitszeugnis beim Bildungsministerium oder der Einstellungsbehörde vorliegt? Wenn alle Laborwerte unauffällig sind und keine weiteren Facharztbefunde nachgefordert werden müssen, versendet die ZMU das amtsärztliche Zeugnis meist innerhalb von 1 bis 3 Wochen direkt an die Personalstelle (und oft in Kopie an Sie). Fehlen hingegen Befunde oder wird ein Zusatzgutachten nötig, kann sich das Verfahren schnell um mehrere Wochen verzögern – planen Sie Ihren Termin daher so früh wie möglich nach Erhalt des Untersuchungsauftrags.
Strikter medizinischer Datenschutz: Viele Bewerber befürchten, dass die Personalabteilung im Ministerium oder gar die Schulleitung später lesen kann, welche Vorerkrankungen, welchen BMI oder welche Therapien man hatte. Diese Sorge ist unbegründet. Auch die Ärztinnen und Ärzte der ZMU unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB) sowie den strengen Vorgaben des Saarländischen Beamtengesetzes zur Personalaktendatenverarbeitung.
Ihre detaillierten Befunde, Laborwerte und der ausgefüllte Anamnesebogen verbleiben unter Verschluss in der medizinischen Akte bei der ZMU im Landesamt für Soziales. Die Einstellungsbehörde erhält lediglich das zusammenfassende amtsärztliche Gesundheitszeugnis. Darin steht im Regelfall nur das Ergebnis (z. B.: „Gegen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bestehen aus amtsärztlicher Sicht keine gesundheitlichen Bedenken“), jedoch keinerlei medizinische Diagnosen, solange keine Ablehnung rechtlich begründet werden muss.
09. Plan B & Schwerbehinderung: Ablehnung, TV-L und 5-Jahres-Prognose
Was passiert im schlimmsten Fall, wenn die ZMU in Saarbrücken zu dem Ergebnis kommt, dass die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung auf Probe derzeit nicht vorliegt? Zunächst gilt: Ein negatives Votum bedeutet im Schuldienst fast nie die Arbeitslosigkeit!
- Übernahme als Tarifbeschäftigter (TV-L): Wer im Saarland fachlich ausgewählt wurde, aber die Hürde für die Verbeamtung gesundheitlich (noch) nicht schafft, wird in aller Regel im Tarifbeschäftigtenverhältnis nach TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) angestellt. Sie unterrichten ganz normal an Ihrer Schule.
- Nachuntersuchung nach Fristablauf: Oft spricht die ZMU keine endgültige Ablehnung aus, sondern stellt Sie zurück (z. B. für 12 oder 24 Monate bei Übergewicht oder nach einer noch nicht lange zurückliegenden Operation/Therapie). Arbeiten Sie in dieser Zeit als Tarif-Lehrkraft und erfüllen anschließend bei der Nachuntersuchung die Werte, werden Sie nachträglich verbeamtet.
- Widerspruch und Klageweg: Das amtsärztliche Zeugnis selbst ist noch kein Verwaltungsakt, sondern eine gutachterliche Stellungnahme. Erst wenn die Einstellungsbehörde auf dieser Basis Ihre Verbeamtung schriftlich ablehnt, können Sie dagegen Widerspruch einlegen und notfalls vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes (in Saarlouis) klagen. Mit fundierten privatärztlichen Gegengutachten lassen sich pauschale amtsärztliche Prognosen vor Gericht häufig erfolgreich kippen.
Starker Vorteil bei Schwerbehinderung oder Gleichstellung: Besitzen Sie einen Schwerbehindertenausweis (Grad der Behinderung ab 50) oder sind Sie durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (GdB 30 oder 40), genießen Sie im Saarland einen massiven rechtlichen Vorteil. Nach der Saarländischen Laufbahnverordnung (SLVO) sowie den Richtlinien zur Inklusion schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Saarlandes wird bei Ihnen nicht geprüft, ob Sie bis zur Regelaltersgrenze (67 Jahre) dienstfähig bleiben. Stattdessen gilt ein stark verkürzter Prognosezeitraum von in der Regel nur 5 Jahren. Solange nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit innerhalb der nächsten fünf Jahre der Eintritt der Dienstunfähigkeit droht, gilt die gesundheitliche Eignung als gegeben!
10. Achtung Gesundheitsfragen: Amtsarzt Saarland vs. Private Versicherungen (Beihilfe, PKV & DU)
Hier liegt der größte finanzielle Stolperstein für angehende Referendare und Beamte im Saarland: Viele Bewerber konzentrieren sich voll auf den Termin bei der ZMU in Saarbrücken und vergessen, dass jeder dort erhobene Befund sofort anzeigepflichtig für die Private Krankenversicherung (PKV) und die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) wird!
Wie funktioniert die Beihilfe im Saarland (BhVO SL)?
Im Saarland regelt die Saarländische Beihilfeverordnung (BhVO) in Verbindung mit § 67 SBG die Krankenfürsorge des Dienstherrn. Die wichtigsten Eckpunkte für Sie:
- Keine pauschale Beihilfe (Kein Hamburger Modell): Anders als z. B. in Hamburg, Berlin oder Baden-Württemberg gibt es im Saarland keine pauschale Beihilfe für freiwillig gesetzlich Versicherte! Wer im Saarland als Referendar oder Beamter in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bleibt, erhält vom Land 0 Euro Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag und muss den vollen Satz (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil, rund 18 bis 19 Prozent des Bruttos) komplett aus eigener Tasche zahlen.
- Die individuellen Beihilfesätze im Saarland: Im klassischen System übernimmt das Land Saarland für alleinstehende aktive Beamte und Referendare 50 Prozent der beihilfefähigen Krankheitskosten. Sind Sie verheiratet, steigt Ihr eigener Beihilfesatz im Saarland bereits auf 70 Prozent (eine sehr vorteilhafte saarländische Besonderheit!). Auch ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern oder im späteren Ruhestand beträgt der Beihilfesatz des Beamten 70 Prozent; für Kinder werden sogar 80 Prozent übernommen. Sie müssen über die PKV also nur die verbleibenden 30 bis 50 Prozent absichern.
Die Gefahr von Zufallsbefunden bei der ZMU:
Stellen Sie sich vor, Sie fühlen sich kerngesund und gehen völlig entspannt zum Amtsarzt nach Saarbrücken. Durch die Aufregung ist Ihr Blutdruck dort zweimal erhöht (Weißkittelhypertonie), im Blutbild zeigt sich ein leicht erhöhter Cholesterin- oder Leberwert oder der Arzt notiert eine leichte Skoliose der Wirbelsäule. Für die Verbeamtung ist das völlig harmlos – Sie bekommen Ihr positives Zeugnis. Wenn Sie aber danach Ihren Antrag für die PKV und die Dienstunfähigkeitsversicherung stellen, müssen Sie genau diese neuen Befunde bei den Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß angeben! Die Folge: Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder im Bereich der wichtigen Dienstunfähigkeitsversicherung sogar eine komplette Ablehnung.
Die Goldene Regel (Reihenfolge beachten!):
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11. Häufige Spezialfragen (FAQ) zum Amtsarzt im Saarland
1. Wie lange ist das amtsärztliche Gesundheitszeugnis im Saarland gültig?
In der Verwaltungspraxis des Saarlandes (insbesondere beim Ministerium für Bildung und Kultur) darf das amtsärztliche Zeugnis zum Zeitpunkt der Einstellung in der Regel nicht älter als 6 Monate (im Einzelfall bei nahtlosem Übergang bis zu 12 Monate) sein. Da Sie jedoch ohnehin erst mit dem konkreten Einstellungsauftrag der Behörde einen Termin bei der ZMU in Saarbrücken vereinbaren können, passt die Gültigkeit im laufenden Bewerbungsverfahren automatisch.
2. Muss ich zur Untersuchung bei der ZMU in Saarbrücken nüchtern erscheinen?
Ja, es ist dringend zu empfehlen, nüchtern zum Termin zu erscheinen (mindestens 8 bis 10 Stunden vorher nichts mehr essen und keine zucker- oder milchhaltigen Getränke zu sich nehmen), sofern Ihr Termin am Vormittag stattfindet. Da bei der ZMU routinemäßig Blut abgenommen und der Blutzucker- sowie Cholesterinspiegel bestimmt wird, könnte ein vorheriges Frühstück die Laborwerte verfälschen und unnötige Nachkontrollen auslösen. Stilles Wasser dürfen und sollten Sie vorab natürlich trinken (hilft auch bei der Urinprobe!).
3. Was passiert, wenn ich beim Termin beim Amtsarzt schwanger bin?
Eine Schwangerschaft ist kein Ablehnungsgrund! Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Mutterschutzgesetz darf Ihnen daraus kein Nachteil für die Verbeamtung entstehen. Teilen Sie die Schwangerschaft zu Beginn der Untersuchung bei der ZMU mit. Bestimmte Untersuchungen (oder veränderte schwangerschaftsbedingte Blut- und Urinwerte) werden dann entsprechend berücksichtigt oder auf die Zeit nach der Entbindung verschoben, ohne dass Ihre Einstellung oder Verbeamtung dadurch blockiert werden darf.
4. Ich wohne noch in Rheinland-Pfalz oder einem anderen Bundesland – muss ich trotzdem nach Saarbrücken?
Grundsätzlich ja: Für zukünftige saarländische Landesbeamte, Lehrer und Referendare verlangt der Dienstherr im Regelfall die Untersuchung bei der Zentralen Medizinischen Untersuchungsstelle (ZMU) in Saarbrücken, auch wenn Ihr aktueller Wohnsitz noch in Rheinland-Pfalz oder einem anderen Bundesland liegt. Nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei sehr großer Entfernung) kann nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der saarländischen Einstellungsbehörde im Wege der Amtshilfe das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes beauftragt werden.
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