Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte und Familie
Bei der Mehrzahl der Länder und dem Bund ist die Beihilfe wie folgt gestaffelt:
50 % – Beihilfeberechtigter ohne Kind bzw. mit einem Kind
70 % – Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern
70 % – Versorgungsempfänger
80 % – Kinder
80 % – Waisen
70 % – Ehegatten
Wichtig: Für die Bundesländer Sachsen, Baden-Württemberg, Bremen und Hessen gelten länderspezifische Regelungen.
Beihilfebemessungssätze Sachsen
50 % – Beihilfeberechtigter ohne Kind oder mit Anspruch auf Heilfürsorge
70 % – Beihilfeberechtigter mit einem Kind
90 % – Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern
Beihilfebemessungssätze Baden-Württemberg
50 % – Beihilfeberechtigter ohne Kind bzw. mit einem Kind
50 % – Beihilfeberechtigter mit zwei oder mehr Kindern
50 % – Versorgungsempfänger
80 % – Kinder
80 % – Waisen
50 % – Ehegatten
Beihilfebemessungssätze Bremen und Hessen gilt:
Hinweis: Mit jeder beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Person (also Kinder und Ehegatte) um weitere 5 %.
In Hessen gilt zusätzlich eine 15 %-ige Erhöhung für den stationären Bereich.
Ambulant und Zahn (Bremen auch stationär)
50 % – Beihilfeberechtigter ohne Kind
55 % – Beihilfeberechtigter, verheiratet
60 % – Beihilfeberechtigter mit einem Kind
65 % – Beihilfeberechtigter mit zwei Kinder
70 % – Beihilfeberechtigter mit drei Kindern
Hessen (stationärer Bereich)
65 % – Beihilfeberechtigter ohne Kind
70 % – Beihilfeberechtigter verheiratet
75 % – Beihilfeberechtigter mit einem Kind
80 % – Beihilfeberechtigter mit zwei Kindern
85 % – Beihilfeberechtigter mit drei Kindern
80 % – Kinder
80 % – Waisen
50 % – Ehegatten
Nicht in allen Bundesländern werden die stationären Wahlleistungen als beihilfefähige Aufwendungen anerkannt.
Die Anerkennung als beihilfefähige Leistung gilt für:
Den Bund, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Es ist deshalb in jedem Fall ratsam, über den Dienstherren bzw. über das für Sie zuständige Landesamt für Besoldung und Versorgung den Beihilfeanspruch zu prüfen.
(Stand: Gesetz Januar 2013)
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Die Auswahl der richtigen PKV unter Berücksichtigung der im jeweiligen Tarif enthaltenen Leistungen ist für Beamtenanwärter oder Beamte sehr wichtig um spätere Leistungsdefizite und Zusatzkosten zu vermeiden.
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