Ihr Schutz bei Dienstunfähigkeit – das sollten Sie wissen!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Deutsche. Beamte allerdings werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Sie müssen daher eine sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Als dienstunfähig gelten Beamte, die voraussichtlich dauerhaft ihre dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen können. Nach Paragraf 44 des Bundesbeamtengesetzes werden sie in den Ruhestand versetzt, wenn sie infolge einer Erkrankung mehr als drei Monate innerhalb von sechs Monaten nicht mehr arbeiten können. Zusätzlich muss die Aussicht bestehen, dass die betroffenen Beamten nicht innerhalb eines halben Jahres wieder voll dienstfähig sind.
Doch Vorsicht: Für Beamte der Länder und der Kommunen können in einzelnen Bundesländern abweichende Regelungen gelten!
Wird ein Beamter aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhält er von seinem Dienstherrn ein sogenanntes Ruhegehalt. Allerdings erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Außerdem besteht erst nach einer fünfjährigen Dienstzeit ein Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Daher ist die Dienstunfähigkeitsversicherung vor allem für junge Beamte wichtig. Denn im Fall der Fälle haben sie keinen Anspruch auf eine Leistung, wodurch ihre finanzielle Existenz bedroht ist. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt somit die Existenz und die Zukunft der Beamten. Doch nur dann, wenn sie die passende Absicherung wählen. Denn nicht jeder Tarif bietet auch ausreichend Versicherungsschutz, um im Ernstfall gut abgesichert zu sein. Daher ist es notwendig, vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung den Vertrag genau zu prüfen. Worauf Beamte dabei achten müssen, erfahren sie hier.
Auf die echte Dienstunfähigkeitsklausel achten
Vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die „Dienstunfähigkeitsklausel“ oder auch „Beamtenklausel“ im Vertrag hinterlegt ist. Desweiteren ist auch die Art der Formulierung dieser Klausel genaustens zu prüfen.
Leider machen häufig die Versicherer von „unechten Klauseln“ gebrauch, was Folgendes bedeutet: Der amtliche Nachweis der Dienstunfähigkeit ist für den Versicherer zur Leistung nicht zwangsweise ausreichend. Er behält sich dann das Recht vor, eine medizinische Nachprüfung zu veranlassen. Diese entscheidet im Endeffekt über die Leistungspflicht des Versicherers.
Für Betroffene kann dies zu erheblichen finanziellen Nachteilen und Verlusten führen. Aus diesem Grund sind Formulierungen wie „aus medizinischen Gründen“ immer zu hinterfragen.
Handelt es sich um eine „echte Klausel“ ist ein amtlicher Bescheid über die Dienstunfähigkeit für die Leistung des Versicherers ausreichend.
Zusätzlich sind weitere Kriterien vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu berücksichtigen:
Die Rente muss dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und sollte die Versorgungslücke schließen. Die optimale Höhe ist also von dem zu erwartenden Ruhegehalt abhängig. Zusätzlich ist auf die Dauer der Rentenzahlung zu achten.
Der Vertrag sollte außerdem eine Leistung bei Teil-Dienstunfähigkeit vorsehen.
Die Dauer etwaiger Wartezeiten muss geklärt sein, sowie eventuell vorhandene Leistungsfristen. Zudem sieht nicht jeder Vertrag einen uneingeschränkten Versicherungsschutz vor, wenn der Versicherte erst nach Vertragsabschluss dem Beamtenverhältnis beigetreten ist.
Greift der Dienstunfähigkeit-Schutz auch bei einer Berufsunfähigkeit?
Für Beamte auf Probe oder auf Widerruf besteht unter Umständen eine Verweisungsklausel. Dies bedeutet, dass sie im Falle einer Dienstunfähigkeit einer anderen Tätigkeit nachgehen müssen, die ihrer Ausbildung und Erfahrung entspricht, wenn sie dazu gesundheitlich in der Lage sind.
Zweifelhafte Klauseln oder Formulierungen sind grundsätzlich zu hinterfragen und zu prüfen. Generell sollten Interessenten einer Dienstunfähigkeitsversicherung keine Kompromisse eingehen, denn eine unzureichende Absicherung kann im Krankheitsfall ihre gesamte Existenz bedrohen!
Der richtige Schutz gegen Dienstunfähigkeit ist sehr wichtig
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