Vermögenswirksame Leistungen für Beamte & den öffentlichen Dienst
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Der Staat schenkt Ihnen Geld – lassen Sie es nicht liegen! Vermögenswirksame Leistungen (kurz VL oder VwL) sind eine hervorragende Möglichkeit für Beamte, Beamtenanwärter, Referendare und Angestellte im öffentlichen Dienst, mit staatlicher und dienstlicher Unterstützung Vermögen aufzubauen.
Oftmals herrscht jedoch Unklarheit über die exakten Beträge und die lukrativen staatlichen Zulagen, die sich durch jüngste Gesetzesänderungen (wie die massiv angehobenen Einkommensgrenzen) für fast jeden im öffentlichen Dienst lohnen.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie als Beamter Ihre VL optimal anlegen, welche Anlageformen im Jahr 2026 am rentabelsten sind und wie Sie sich die maximale Förderung sichern.
Quick-Check: Die wichtigsten Fakten in Kürze (2026)
- Zuschuss des Dienstherrn: Beamte erhalten in der Regel 6,65 Euro monatlich, Anwärter
bis zu 13,29 Euro. - Arbeitnehmersparzulage: Die Einkommensgrenzen liegen bei 40.000 Euro (Ledige) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete) zu versteuerndem Einkommen.
- Laufzeit: Klassischerweise 7 Jahre (6 Jahre einzahlen, 1 Jahr ruhen lassen).
- Eigenanteil lohnt sich: Stocken Sie den Betrag privat auf bis zu 40 Euro auf, um die volle staatliche Förderung (z. B. auf ETFs) zu erhalten.
- Tipp: Kümmern Sie sich direkt zu Beginn Ihrer Laufbahn darum, genauso wie um Ihre private Krankenversicherung für Beamte.
Inhaltsverzeichnis
1. Was sind vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst?
Vermögenswirksame Leistungen sind tariflich oder gesetzlich geregelte Geldleistungen, die Ihr Dienstherr (Bund, Land oder Kommune) direkt auf ein von Ihnen benanntes, spezielles VL-Anlagekonto überweist. Die rechtliche Grundlage für Bundesbeamte bildet das Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
Das Prinzip ist simpel: Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr überweist monatlich einen festen Betrag in einen Sparvertrag. Das Geld darf nicht auf Ihr reguläres Girokonto fließen. Um den Vertrag voll auszuschöpfen und zusätzliche Förderungen vom Staat zu erhalten, können (und sollten) Sie diesen Betrag aus Ihrem eigenen Nettogehalt aufstocken.
2. Wie hoch ist der Zuschuss für Beamte und Anwärter?
Die Höhe der Zahlung hängt von Ihrem Status und dem jeweiligen Bundesland bzw. Dienstherrn ab. Während in der freien Wirtschaft tarifvertraglich oft bis zu 40 Euro gezahlt werden, fallen die reinen Arbeitgeberanteile im öffentlichen Dienst geringer aus.
| Statusgruppe | Monatlicher Anspruch (Regelfall) |
|---|---|
| Beamte auf Probe / auf Lebenszeit (Vollzeit) | 6,65 Euro |
| Beamte in Teilzeit | Anteilig (z.B. 3,33 Euro bei 50 % Teilzeit) |
| Beamtenanwärter & Referendare | 13,29 Euro |
Wichtiger Hinweis zur Ländersache
Achtung: Beamtentum ist Ländersache. In einigen Bundesländern (wie Baden-Württemberg oder Hessen) wurden die vermögenswirksamen Leistungen für Landesbeamte in der Vergangenheit teilweise gekürzt oder gestrichen. Bitte prüfen Sie dies auf Ihrer ersten Bezügemitteilung.
Die staatliche Sparzulage (siehe Punkt 4) steht Ihnen unabhängig vom Dienstherrn zu, sobald Sie einen eigenen VL-Vertrag besparen!
3. Welche Anlageformen eignen sich am besten?
Sie haben die freie Wahl, wie Ihr Geld angelegt werden soll. Nicht jede Form wird jedoch vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert. Folgende Modelle haben sich 2026 für Beamte bewährt:
A) Der Aktienfonds-Sparplan (ETF-Sparplan)
Dies ist aktuell die mit Abstand rentabelste und beliebteste Form. Sie investieren in Investmentfonds oder kostengünstige ETFs.
Ihr Vorteil: Sie profitieren von der langfristigen Rendite am Aktienmarkt und erhalten bei Einhaltung der Einkommensgrenzen 20 % staatliche Förderung auf max. 400 Euro Einzahlung pro Jahr (80 Euro geschenkt vom Staat).
B) Der Bausparvertrag
Klassisch, sicher, aber renditeschwach in der Ansparphase. Ein Bausparvertrag lohnt sich primär dann, wenn Sie als Beamter später ohnehin Wohneigentum erwerben oder modernisieren möchten.
Ihr Vorteil: Sie erhalten auf max. 470 Euro Einzahlung pro Jahr 9 % Arbeitnehmersparzulage (43 Euro geschenkt vom Staat), sowie ggf. zusätzlich die Wohnungsbauprämie.
C) Tilgung eines Baukredits
Wenn Sie bereits eine Immobilie finanzieren, können Sie die VL-Zahlungen Ihres Dienstherrn direkt in die Tilgung Ihres Immobilienkredits fließen lassen. Dies reduziert Ihre Zinslast sofort.
4. Die Arbeitnehmersparzulage: Staatliche Förderung sichern
Hier liegt das eigentliche „Geheimnis“, warum Sie das Thema nicht ignorieren sollten. Viele Beamte glauben fälschlicherweise, sie würden zu viel verdienen, um vom Staat Förderungen zu erhalten.
Seit 2024 (und unverändert attraktiv im Jahr 2026) wurden die Einkommensgrenzen jedoch massiv angehoben!
Sie erhalten die Arbeitnehmersparzulage, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen folgende Grenzen nicht übersteigt:
- 40.000 Euro für Alleinstehende (vor 2024 lag diese Grenze bei nur 20.000 Euro!)
- 80.000 Euro für Verheiratete / zusammenveranlagte Partner
Hinweis: Das zu versteuernde Einkommen ist deutlich niedriger als Ihr Bruttogehalt, da Freibeträge und Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zu Ihrer Beihilfe-konformen Krankenversicherung) bereits abgezogen sind. Sehr viele Lehrer, Polizisten und Verwaltungsbeamte fallen nun in diese Förderungsgrenzen!
Um die volle Zulage abzuschöpfen, reicht der Dienstherrn-Anteil von 6,65 Euro jedoch nicht aus. Wir raten Ihnen: Stocken Sie den Betrag über Ihre Bezügestelle aus eigenem Gehalt auf.
Für Fondssparpläne sollten monatlich mindestens 34 Euro fließen, für Bausparverträge rund 40 Euro.
5. Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie Ihre VL
Die Einrichtung ist unkompliziert und erfordert nur wenig Aufwand:
- Anlageform wählen: Entscheiden Sie sich für einen ETF-Sparplan, Bausparvertrag oder eine andere VL-Anlage.
- Vertrag abschließen: Eröffnen Sie das VL-Konto bei einem Anbieter Ihrer Wahl.
- Bescheinigung erhalten: Der Anbieter händigt Ihnen ein Formular zur „Anlage der vermögenswirksamen Leistungen“ aus.
- Dienstherrn informieren: Reichen Sie dieses Formular bei Ihrer Besoldungsstelle (z.B. dem Landesamt für Besoldung und Versorgung) ein. Teilen Sie auf dem Begleitschreiben direkt mit, um welchen Betrag Sie die VL aus Ihrem eigenen Nettogehalt aufstocken möchten.
- Zulage über die Steuererklärung sichern: Die Anlage wird automatisch per eTIN an das Finanzamt gemeldet. Setzen Sie in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung lediglich das Kreuz im Hauptvordruck bei „Antrag auf Arbeitnehmersparzulage“. Das Geld wird nach Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist vom Finanzamt ausgezahlt.
Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Vermögenswirksame Leistungen für Beamte
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