Wenn Beamte oder Soldaten aus gesundheitlichen Gründen oder aber wegen Ihres körperlichen Zustandes dauerhaft unfähig sind Ihren dienstlichen Pflichten nachzukommen, so gelten diese als dienstunfähig. Die juristischen Voraussetzungen hierzu finden Sie übrigens in den §44-49 des Bundesbeamtengesetzes.
Selbstverständlich kann jeder Bedienstete bei einem privaten Versicherer seiner Wahl gegen dieses Risiko eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Allerdings gibt es hier einige Sachverhalte zu beachten, denn nicht jeder Anbieter hat die bestmögliche Vertragsklausel für Beamte in seinem Bedingungswerk.
Klar ist, dass das Risiko einer Dienstunfähigkeit nicht unterschätzt werden darf. So mussten zum Beispiel bei den Lehrkräften im Jahr 2012 knapp 15 % aller Lehrerinnen und Lehrer den Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben und wurden deshalb für dienstunfähig erklärt. Diese Informationen erschienen beim statistischen Bundesamt.
Wichtig bei einer privaten Versicherung ist, dass im Vertragswerk eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel enthalten ist. Eine Dienstunfähigkeit ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einer Berufsunfähigkeit!
Da jedoch wie so oft bei Versicherungen nichts wirklich einfach ist, muss man zwischen den drei gängigen Klauseln für Dienstunfähigkeit unterscheiden:
Es kommt auf die richtige Dienstunfähigkeitsklausel an
Eine vollständige Dienstunfähigkeitsklausel ist für Sie im Ernstfall sehr wichtig. Dienstunfähigkeit bedeutet, dass ein Beamter infolge einer körperlichen oder geistigen Schwäche oder auch wegen eines körperlichen Gebrechens unfähig ist, seine Dienstpflichten weiterhin dauerhaft zu erfüllen. Hier ist besonderer Schutz von Nöten, denn bei dauernder Dienstunfähigkeit wird der Beamte in den Ruhestand versetzt oder entlassen und in den ersten fünf Dienstjahren besteht im Fall einer krankheitsbedingten dauernden Dienstunfähigkeit, kein Anspruch auf Ruhegehalt durch den Dienstherren.
Aus diesem Grund bieten einige Versicherer eine Dienstunfähigkeitsklausel an. Hier wird die Dienstunfähigkeit der Berufsunfähigkeit gleichgestellt.
Aber Achtung: Nicht jede Dienstunfähigkeitsklausel bietet umfangreichen Schutz!
Die echte Dienstunfähigkeitsklausel:
Die „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ besagt das die Versetzung und Entlassung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit anzusehen ist. Dies ist die bestmögliche Klausel für Sie als Kunde einer Versicherung!
Die unvollständige DU-Klausel:
Dann gibt es noch die „unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel“. In diesem Falle ist die Entlassung eines Beamten wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit nicht geregelt. Eine solche Klausel kann sich sehr zum Nachteil für sie auswirken, da speziell die Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf oder bei Beamten auf Probe zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.
Die unechte DU-Klausel:
Jeder seriöse Versicherungsberater wird sie ausdrücklich davor warnen einen solchen Vertrag mit einer solchen Klausel abzuschließen. In diesem Fall bedeutet diese Klausel, dass nur dann eine Leistungspflicht des Versicherers besteht, wenn zugleich auch einer Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Ist dann auch noch eine abstrakte Verweisung inklusive, kann Sie der Versicherer auch noch auf andere Berufe verweisen, die in keinem Beamtenverhältnis sind und gegebenenfalls niedrigeren Lohn beinhalten.
Oft wird selbst von Seiten der Versicherungsberater das Thema Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit fälschlicherweise als "gleich" dargestellt. Das ist definitiv nicht so.
Anbieter mit großen Leistungsunterschieden der Dienstunfähigkeitsversicherung
Nicht alle Versicherer bieten die Dienstunfähigkeitsversicherung. Im Gegenteil: Die Auswahl guter Versicherer ist eher gering. Dennoch sollten Sie beachten das es auch unter den wenigen Anbietern große Leistungsunterschiede gibt. Stark abweichende Bedingungswerke erbringen so mal mehr oder weniger Leistung. So kann es passieren das ein Berufssoldat oder Polizist keine Leistung erhält weil ein Terroranschlag in dem Bedingungswerk nicht versichert ist. Besondere Gefährdung besteht somit für alle „Uniformträger“ und „Waffenträger“ hinsichtlich der bestmöglichen Vertragsklauseln zur Absicherung einer etwaigen Dienstunfähigkeit.
[Lesen Sie auch: Wann ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?]
Für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist es deshalb immer empfehlenswert den Rat eines Experten einzuholen. Nicht nur weil die obligatorischen Gesundheitsfragen im Antrag genau und gewissenhaft beantwortet werden müssen (der Versicherer hätte sonst gegebenenfalls die Möglichkeit eine Leistung zu verweigern) sondern weil die Verträge sehr komplex sind und auch weitere Klauseln beinhalten können die zu ihrem Vor-oder Nachteil sein können.
Unsere zertifizierten Berater von Info-Beihilfe.de helfen Ihnen hier gerne und unabhängig weiter.
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