Sind Sie auch von der Beitragsanpassung in der PKV betroffen?
Falls Sie noch kein Schreiben erhalten haben, kann dies leider noch geschehen. Oft werden die Anschreiben zur Beitragsanpassung der PKV an Sie als Versicherte im Oktober oder sogar erst im November versandt.
Was können Sie nun tun?
Wenn Sie als Beamte, Beamtenanwärter oder Referendare in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht, insbesondere bei Beitragsanpassungen. Dieses Recht ermöglicht es Ihnen, den Anbieter zu wechseln – auch während der Ausbildung.
Bei einer anstehenden Beitragserhöhung haben Sie auch immer die Möglichkeit zu prüfen, ob es bessere Angebote auf dem Markt gibt und Sie können Ihren alten Vertrag innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Beitragserhöhung kündigen. Möglich wird dies durch das „Sonderkündigungsrecht“, welches durch die Beitragserhöhung entsteht.
Es ist wichtig schnell herauszufinden, ob und wenn ja zu welcher Versicherung Sie am besten wechseln sollten.
Voraussetzungen für einen Wechsel bei Beitragsanpassung
Ein Wechsel ist möglich, wenn:
– der Versicherer den Beitrag anpasst (erhöht),
– nicht gleichzeitig die Leistungen verbessert werden,
– der Versicherte die schriftliche Mitteilung über die Beitragsanpassung vom Versicherer erhält (mit Begründung und Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht).
Deshalb: Sobald Sie ein solches Schreiben im Briefkasten haben, sollten Sie handeln. Sie haben acht Wochen Zeit ab Zugang.
Nutzen Sie unsere Onlineberatung bei Beitragsanpassung – unsere geschulten Mitarbeiter und KV-Experten kennen sich am Markt aus und helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat mithilfe einer objektiven Analyse.
Kündigungsfrist
Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung ausgeübt werden (§ 205 VVG). Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beitragserhöhung wirksam.
Beispiel:
Ein Referendar erhält am 10. Oktober 2025 ein Schreiben seiner PKV mit einer Beitragserhöhung zum 1. Januar 2026.
→ Er kann bis spätestens 10. Dezember 2025 kündigen, damit der Wechsel zum 1. Januar 2026 erfolgt.
Wir ermitteln anhand Ihrer Daten den besten und günstigsten Krankenversicherer für Ihre Wünsche und Bedürfnisse. Natürlich bieten wir Ihnen auch den vollen, kostenlosen Service zum Umstellen des Vertrages, inklusive Kündigung und Antragstellung bei der neuen Kasse. Nutzen Sie unseren Krankenversicherungs-Vergleich.
Zu beachten ist
- Neue Versicherung muss nachgewiesen werden
Die Kündigung wird nur wirksam, wenn der Versicherungsschutz lückenlos fortgeführt wird. Sie müssen erst eine neue PKV abschließen und den Abschluss bei der bisherigen Gesellschaft vor dem Fristablauf nachweisen. - Beihilfetarife vergleichen
Nicht alle PKV-Tarife sind für Beihilfeberechtigte geeignet. Achten Sie darauf, dass Sie einen an Ihr Dienstverhältnis angepassten Beihilfetarif wählen. - Gesundheitsprüfung beachten
Bei einem Wechsel kann der neue Anbieter eine Gesundheitsprüfung verlangen. Wer bereits Vorerkrankungen hat, sollte eine anonyme Risikovoranfrage stellen, um zu prüfen, ob ein Wechsel für Sie möglich und sinnvoll ist.
Frist einhalten!
Also aufgepasst: was so in den Briefkasten hineinschneit, vielleicht ist es eine unangenehme Überraschung, aus der Sie aber gegebenenfalls deutlich bessere Leistungen herausholen können!
Die Frist zur Kündigung beträgt vier Wochen ab Zugang der Beitragsanpassung, also der Kenntnisnahme.
Die Experten von Info-Beihilfe bieten Ihnen eine kostenfreie Beratung und einen unabhängigen Vergleich z.B. der folgenden Krankenversicherer an:
Allianz Krankenversicherung – Alte Oldenburger Krankenversicherung – ARAG Allgemeine Versicherung – AXA Krankenversicherung – Barmenia Krankenversicherung – Bayerische Beamtenkrankenkasse – Central Krankenversicherung – Concordia Krankenversicherung – Continentale Krankenversicherung – DBV/AXA – Debeka Krankenversicherung – Deutscher Ring – DEVK – Die Bayerische – DKV Deutsche Krankenversicherung – ERGO Versicherungsgruppe – Gothaer Krankenversicherung – Hallesche Krankenversicherung – Hanse Merkur – Inter Krankenversicherung – LKH Landeskrankenhilfe – Mannheimer Krankenversicherung – Münchener Verein – Nürnberger Krankenversicherung – R + V Krankenversicherung – Signal Iduna Krankenversicherung – Süddeutsche Krankenversicherung – UKV Union Krankenversicherung – Universa Krankenversicherung – Württembergische Krankenversicherung
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