Das Teilzeit-Referendariat in den einzelnen Bundesländern Deutschlands

Teilzeitreferendariat der Bundesländer: Alle Voraussetzungen & Regeln (2026)

Geprüft und aktualisiert | Stand: Juni 2026

Das Referendariat (Vorbereitungsdienst) fordert angehenden Lehrkräften alles ab. Wenn Sie in dieser ohnehin intensiven Zeit familiäre Pflichten haben, stoßen Sie im Vollzeit-Pensum schnell an Ihre Grenzen. Um Familie und den Abschluss des Zweiten Staatsexamens vereinbaren zu können, haben die Kultusministerien das Teilzeitreferendariat ins Leben gerufen.

Da Bildung in Deutschland Ländersache ist, variieren die Voraussetzungen jedoch erheblich. Während Bundesländer wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen strenge Vorgaben nach den jeweiligen Landesbeamtengesetzen haben, zeigen sich Stadtstaaten teils flexibler. Zudem hat die Reduzierung der Arbeitszeit gravierende finanzielle Auswirkungen auf Ihre Bezüge und Ihre Krankenversicherung im Referendariat. Hier finden Sie die aktuellsten Regelungen aller 16 Bundesländer für das Jahr 2026 im detaillierten Überblick.

Auf einen Blick: Fakten zum Teilzeit-Ref 2026

  • Hauptgründe: In fast allen 16 Bundesländern zwingend an die Betreuung eines Kindes (unter 18 Jahren) oder die nachweisliche Pflege von Angehörigen gekoppelt.
  • Ausbildungsdauer: Das Referendariat verlängert sich entsprechend (meist von 18 auf 24 Monate).
  • Arbeitsaufwand: Reduziert sich in der Schule meist auf 75 % oder 50 %. Wichtig: Die Anwesenheitspflicht im Studienseminar bleibt oft bei 100 %!
  • Finanzen: Ihre Anwärterbezüge werden anteilig gekürzt (z. B. auf 75 %).
  • Fristen: Der Antrag muss in der Regel zeitgleich mit der Bewerbung für den Vorbereitungsdienst gestellt werden.

1. Die gesetzlichen Gründe für ein Teilzeit-Referendariat

Als Lehramtsanwärter befinden Sie sich im Status als Beamter auf Widerruf (BaW). Aus reinen „Work-Life-Balance“-Gründen in Teilzeit zu gehen, ist beamtenrechtlich nicht vorgesehen. Sie benötigen einen gesetzlich anerkannten Grund, um Ihre Dienstpflicht reduzieren zu dürfen.

Anerkannter Grund Erforderliche Nachweise (Stand 2026)
Kinderbetreuung Geburtsurkunde. Das Kind muss unter 18 Jahre alt sein und im selben Haushalt leben. (Gilt in allen Bundesländern)
Pflege Angehöriger Ärztliches Gutachten oder Bescheinigung der Pflegekasse über die Pflegebedürftigkeit. (Gilt bundesweit)
Schwerbehinderung Gültiger Schwerbehindertenausweis. (Wird z.B. in NRW und Hessen als eigenständiger Grund anerkannt)

2. Die 16 Bundesländer im Detail-Überblick

Damit Sie genau die Informationen für Ihr Wunscharbeitsland finden, haben wir die 16 Bundesländer nach ihren Verwaltungsvorgaben gruppiert. Öffnen Sie einfach den Bereich, der auf Ihr künftiges Ausbildungsland zutrifft.

NRW, Bayern, Baden-Württemberg & Hessen

In diesen großen Bundesländern gelten strenge Regeln nach den jeweiligen Landesbeamtengesetzen (z.B. § 8a OVP in NRW). Ein Teilzeitreferendariat in NRW, Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen wird ausschließlich genehmigt bei:

  • Tatsächlicher Betreuung mindestens eines Kindes unter 18 Jahren.
  • Pflege eines nahen Angehörigen.
  • Zusatz: In NRW und Hessen ist zudem eine Schwerbehinderung ein anerkannter Grund für die Reduzierung.

Die Umsetzung: Die Ausbildungszeit reduziert sich zumeist auf 75 % (in Bayern teils auch 50 % möglich). Im Gegenzug verlängert sich das Referendariat auf 24 Monate.

Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland & Schleswig-Holstein

Auch hier steht die Vereinbarkeit von Familie und Vorbereitungsdienst im Fokus. Das Teilzeitreferendariat in Niedersachsen, RLP, Saarland und Schleswig-Holstein richtet sich strikt an Anwärter mit Erziehungs- oder Pflegeaufgaben.

Besonderes Augenmerk wird hier darauf gelegt, dass der Antrag zwingend direkt mit den Einstellungsunterlagen beim jeweiligen Kultusministerium bzw. Landesschulamt eingereicht wird. Ein nachträglicher Wechsel in Teilzeit ist nur in absoluten Härtefällen (plötzlicher Pflegefall) möglich.

Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg & Mecklenburg-Vorpommern

In den ostdeutschen Bundesländern gelten die familiären Gründe (Kind/Pflege) gleichermaßen. Ein Teilzeitreferendariat in Sachsen oder Thüringen bietet jedoch teils besondere akademische Ausnahmen:

In einigen dieser Länder kann Teilzeit auch bewilligt werden, wenn Sie parallel in einem weiteren Fach eine Erweiterungsprüfung ablegen oder wissenschaftlich arbeiten (Promotion).
Achtung: Teilweise findet die Ausbildung dann nicht im Beamtenverhältnis statt, was den Wegfall der Beihilfe bedeuten kann!

Die Stadtstaaten: Berlin, Bremen & Hamburg

Das Teilzeitreferendariat in Berlin, Hamburg und Bremen wird oft flexibler gehandhabt, um die Attraktivität der Standorte zu steigern. Neben Erziehung und Pflege gibt es teils Quoten für Anwärter, die aus anderen zwingenden Gründen reduzieren möchten.

In Berlin wird die Arbeitszeit oft auf 80 % (Vier-Tage-Woche) reduziert, was zu einer moderaten Verlängerung der Gesamtausbildungszeit führt. Bewerber mit Kindern sammeln in den Auswahlverfahren dieser Stadtstaaten zudem häufig wichtige Bonuspunkte (Härtefallregelungen).


Redaktioneller Experten-Tipp: Die Tücken der Seminarzeit

Verwechseln Sie Teilzeit nicht mit Halbtagsarbeit! In fast allen Bundesländern bezieht sich die Reduzierung ausschließlich auf den Ausbildungsunterricht an Ihrer Einsatzschule.
Die Fach- und Hauptseminare müssen Sie oft weiterhin zu 100 % in Präsenz besuchen.
Planen Sie Ihre Kinderbetreuung daher unbedingt so, dass die Zeiten der  Seminarveranstaltungen verlässlich abgedeckt sind.

3. Die Kostenfalle: Gehalt, Beihilfe & PKV in Teilzeit

Die gewonnene Zeit für die Familie hat ihren Preis. Wenn Sie Ihr Referendariat auf z.B. 75 % reduzieren, erhalten Sie auch nur 75 % Ihrer regulären Anwärterbezüge. Familienzuschläge bleiben jedoch in den meisten Fällen voll erhalten.

Die gute Nachricht für Ihre Beihilfe:
Solange Sie Beamter auf Widerruf sind, bleibt Ihr Anspruch auf Beihilfe vollständig bestehen. Sie erhalten von Ihrem Dienstherrn in der Regel 50 % Beihilfe zu Ihren Krankheitskosten. Haben Sie zwei oder mehr Kinder, steigt dieser Satz in vielen Bundesländern sogar auf 70 %.

Die Gefahr bei der PKV:
Ihre Private Krankenversicherung (PKV) interessiert sich nicht für Ihr Teilzeitgehalt! Die Beiträge für die Restkostenversicherung bleiben bei 100 %. Da das Budget im Teilzeit-Referendariat ohnehin knapp ist, ist die Wahl eines exakt passenden, kostengünstigen Anwärtertarifs extrem wichtig. Ein zu teurer Tarif frisst Ihr reduziertes Gehalt sonst komplett auf.


Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Teilzeitreferendariat

Darf ich während des Teilzeitreferendariats einer Nebentätigkeit nachgehen?

Wenn Ihr Antrag auf Teilzeit genehmigt wurde, weil Sie durch Kindererziehung oder Pflege voll ausgelastet sind, widerspricht ein Nebenjob diesem Genehmigungsgrund. Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig und werden in solchen Fällen fast immer abgelehnt.

Kann ich während des laufenden Vollzeit-Referendariats noch in Teilzeit wechseln?

Das ist extrem schwierig. Ein Wechsel im laufenden Betrieb bringt die Schul- und Seminarplanung durcheinander. Er in der Regel nur bei plötzlichen, unvorhersehbaren Härtefällen (z.B. überraschender Pflegefall in der Familie) gestattet. Stellen Sie den Antrag im besten Fall direkt mit der Bewerbung.

Hat die Verlängerung des Referendariats negative Folgen für meine Verbeamtung?

Das erfolgreiche Zweite Staatsexamen ist rechtlich immer gleichwertig. Dass Sie für die Ausbildung aufgrund von Familienpflichten 24 statt 18 Monate benötigt haben, darf Ihnen bei der späteren Einstellung als Beamter auf Probe (BaP) nicht negativ ausgelegt werden.

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Aktualisiert am 5. Juni 2026. Fachlich geprüft und aktualisiert von den Experten für Beamtenrecht bei Info-Beihilfe.


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