Einkommensgrenzen für die Beihilfefähigkeit von Angehörigen (2026)
In der Tabelle finden Sie eine Übersicht über die Einkommensgrenzen für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner im Rahmen der Beihilfe. Die Einhaltung dieser Grenzen ist Voraussetzung dafür, dass Aufwendungen Ihrer Angehörige durch die Beihilfestelle erstattet werden können.
Aktuelle Einkommensgrenzen 2026 im Überblick
Die folgende Tabelle fasst die für das Jahr 2026 geltenden Grenzwerte in den verschiedenen Dienstherrenbereichen zusammen. Bitte beachten Sie, dass maßgeblich in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist.
| Dienstherr / Bundesland | Einkommensgrenze 2026 | Anmerkungen / Besonderheiten |
|---|---|---|
| Bund | 22.648 € | Dynamisiert (Schutz vor Verlust der Beihilfe durch Rentenanpassungen). |
| Baden-Württemberg | 20.000 € | Bezogen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte. |
| Bayern | 22.648 € | Dynamisiert wie beim Bund. |
| Berlin | 20.000 € | Fester Grenzwert, bezogen auf das Vorvorjahr. |
| Brandenburg | 22.648 € | Orientiert sich häufig an der Bundesregelung. |
| Bremen | 12.000 € | Niedrigste Einkommensgrenze bundesweit. |
| Hamburg | 20.000 € | Entspricht der gängigen Grenze in Norddeutschland. |
| Hessen | 22.648 € * | Dynamisiert. (*Abweichende hessische Landesregelungen können je nach Einzelfall greifen). |
| Mecklenburg-Vorpommern | 22.648 € | Angehoben analog zur Bundesregelung. |
| Niedersachsen | 20.000 € | Gesetzlich festgeschriebener Wert im Landesbeihilferecht. |
| Nordrhein-Westfalen (NRW) | 23.861 € | Höchster Grenzwert im Ländervergleich. |
| Rheinland-Pfalz | 17.000 € | Feste Grenze, deutlich unter dem Bundesschnitt. |
| Saarland | 16.000 € * | Sehr niedrige Grenze (*Hinweis: Aktuelle Landesanpassungen sehen perspektivisch Erhöhungen auf bis zu 19.087 € vor). |
| Sachsen | 20.000 € | Standardgrenze, analog zu vielen anderen Ländern. |
| Sachsen-Anhalt | 22.648 € | Orientiert an der Bundesbeihilfeverordnung. |
| Schleswig-Holstein | 20.000 € | Fester Wert im Vorvorkalenderjahr. |
| Thüringen | 18.000 € | Eigener Grenzwert im Thüringer Beihilferecht. |
Hintergrund und Dynamisierung
In vielen Bundesländern und beim Bund wurden die Einkommensgrenzen für das Jahr 2026 signifikant angehoben. Ziel dieser sogenannten Dynamisierung ist es, sicherzustellen, dass Rentenanpassungen nicht automatisch zum Verlust des Beihilfeanspruchs führen. Wenn die Grenzen statisch blieben, würden viele Angehörige allein durch die jährlichen Rentenerhöhungen die Berechtigung verlieren, obwohl ihre reale Kaufkraft kaum steigt.
Besonderheit: Kostendämpfungspauschale (KDP)
Die Beihilfegewährung ist in vielen Fällen mit einer Kostendämpfungspauschale verbunden. Hierbei gelten folgende Grundsätze:
- Die KDP wird jährlich von der Beihilfeleistung abgezogen.
- Für berücksichtigungsfähige Angehörige können je nach Bundesland eigene Pauschalen anfallen oder die Pauschale des Hauptberechtigten erhöhen.
- Die Höhe ist nach Besoldungsgruppen gestaffelt.
Nachweispflichten
Um den Anspruch geltend zu machen, muss der Gesamtbetrag der Einkünfte des berücksichtigungsfähigen Angehörigen nachgewiesen werden. Maßgeblich ist in der Regel der Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres vor der Antragstellung (für 2026 also das Jahr 2024).
Partner ist gesetzlich krankenversichert (GKV
Ist Ihr Ehegatte oder Angehöriger in der GKV pflichtversichert (z. B. durch ein Angestelltenverhältnis oder als Rentner), ist die Beihilfe nachrangig. Das bedeutet:
- Es besteht primär Anspruch auf Sachleistungen der Krankenkasse.
- Beihilfe wird meist nur ergänzend für Leistungen gewährt, die die GKV nicht oder nur teilweise abdeckt (z. B. Zahnersatz, Heilpraktiker oder Wahlleistungen im Krankenhaus).
Partner oder Angehöriger ist selbstständig tätig
Übt Ihr Partner eine selbstständige Tätigkeit aus, besteht grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe, sofern die Einkommensgrenze unterschritten wird. Da Selbstständige jedoch nicht pflichtversichert sind, muss eine private Restkostenversicherung (PKV) abgeschlossen werden, um die verbleibenden 30 % (bei 70 % Beihilfesatz) abzusichern.
Hinweis zur Lebenspartnerschaft
Eingetragene Lebenspartnerschaften sind der Ehe im Beihilferecht bundesweit gleichgestellt.
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