Einkommensgrenzen für die Beihilfefähigkeit von Angehörigen (2026)

In der Tabelle finden Sie eine  Übersicht über die Einkommensgrenzen für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner im Rahmen der Beihilfe. Die Einhaltung dieser Grenzen ist Voraussetzung dafür, dass Aufwendungen Ihrer Angehörige durch die Beihilfestelle erstattet werden können.

Aktuelle Einkommensgrenzen 2026 im Überblick

Die folgende Tabelle fasst die für das Jahr 2026 geltenden Grenzwerte in den verschiedenen Dienstherrenbereichen zusammen. Bitte beachten Sie, dass maßgeblich in der Regel der Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist.

Dienstherr / Bundesland Einkommensgrenze 2026 Anmerkungen / Besonderheiten
Bund 22.648 € Dynamisiert (Schutz vor Verlust der Beihilfe durch Rentenanpassungen).
Baden-Württemberg 20.000 € Bezogen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte.
Bayern 22.648 € Dynamisiert wie beim Bund.
Berlin 20.000 € Fester Grenzwert, bezogen auf das Vorvorjahr.
Brandenburg 22.648 € Orientiert sich häufig an der Bundesregelung.
Bremen 12.000 € Niedrigste Einkommensgrenze bundesweit.
Hamburg 20.000 € Entspricht der gängigen Grenze in Norddeutschland.
Hessen 22.648 € * Dynamisiert. (*Abweichende hessische Landesregelungen können je nach Einzelfall greifen).
Mecklenburg-Vorpommern 22.648 € Angehoben analog zur Bundesregelung.
Niedersachsen 20.000 € Gesetzlich festgeschriebener Wert im Landesbeihilferecht.
Nordrhein-Westfalen (NRW) 23.861 € Höchster Grenzwert im Ländervergleich.
Rheinland-Pfalz 17.000 € Feste Grenze, deutlich unter dem Bundesschnitt.
Saarland 16.000 € * Sehr niedrige Grenze (*Hinweis: Aktuelle Landesanpassungen sehen perspektivisch Erhöhungen auf bis zu 19.087 € vor).
Sachsen 20.000 € Standardgrenze, analog zu vielen anderen Ländern.
Sachsen-Anhalt 22.648 € Orientiert an der Bundesbeihilfeverordnung.
Schleswig-Holstein 20.000 € Fester Wert im Vorvorkalenderjahr.
Thüringen 18.000 € Eigener Grenzwert im Thüringer Beihilferecht.

Hintergrund und Dynamisierung

In vielen Bundesländern und beim Bund wurden die Einkommensgrenzen für das Jahr 2026 signifikant angehoben. Ziel dieser sogenannten Dynamisierung ist es, sicherzustellen, dass Rentenanpassungen nicht automatisch zum Verlust des Beihilfeanspruchs führen. Wenn die Grenzen statisch blieben, würden viele Angehörige allein durch die jährlichen Rentenerhöhungen die Berechtigung verlieren, obwohl ihre reale Kaufkraft kaum steigt.

Besonderheit: Kostendämpfungspauschale (KDP)

Die Beihilfegewährung ist in vielen Fällen mit einer Kostendämpfungspauschale verbunden. Hierbei gelten folgende Grundsätze:

  • Die KDP wird jährlich von der Beihilfeleistung abgezogen.
  • Für berücksichtigungsfähige Angehörige können je nach Bundesland eigene Pauschalen anfallen oder die Pauschale des Hauptberechtigten erhöhen.
  • Die Höhe ist nach Besoldungsgruppen gestaffelt.

Nachweispflichten

Um den Anspruch geltend zu machen, muss der Gesamtbetrag der Einkünfte des berücksichtigungsfähigen Angehörigen nachgewiesen werden. Maßgeblich ist in der Regel der Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres vor der Antragstellung (für 2026 also das Jahr 2024).

Partner ist gesetzlich krankenversichert (GKV

Ist Ihr Ehegatte oder Angehöriger in der GKV pflichtversichert (z. B. durch ein Angestelltenverhältnis oder als Rentner), ist die Beihilfe nachrangig. Das bedeutet:

  • Es besteht primär Anspruch auf Sachleistungen der Krankenkasse.
  • Beihilfe wird meist nur ergänzend für Leistungen gewährt, die die GKV nicht oder nur teilweise abdeckt (z. B. Zahnersatz, Heilpraktiker oder Wahlleistungen im Krankenhaus).

Partner oder Angehöriger ist selbstständig tätig

Übt Ihr Partner eine selbstständige Tätigkeit aus, besteht grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe, sofern die Einkommensgrenze unterschritten wird. Da Selbstständige jedoch nicht pflichtversichert sind, muss eine private Restkostenversicherung (PKV) abgeschlossen werden, um die verbleibenden 30 % (bei 70 % Beihilfesatz) abzusichern.

Hinweis zur Lebenspartnerschaft

Eingetragene Lebenspartnerschaften sind der Ehe im Beihilferecht bundesweit gleichgestellt.

Eine Übersicht für die private Ergänzungsversicherung, bzw. zur privaten Krankenversicherung nach Beihilferecht können Sie gerne hier bei Info-Beihilfe anfordern.[

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