Wie die Familie, bzw. die Angehörigen eines Beamten versichert werden können
welche Versicherung für Angehörige in Frage kommt hängt davon ab, ob Sie auch als Beamter Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder in eine private Krankenversicherung gehen.
Als gesetzlich Versicherte/r in einer Krankenkasse Ihrer Wahl besteht ebenso die Möglichkeit der Familienversicherung für Beamte wie als Angestellter.
Auch Ihren Angehörigen wie Ehemann/Ehefrau und Kindern und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern (in den meisten Bundesländern) werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Beihilfeleistungen gewährt.
Aufwendungen im Krankheitsfall
Die Aufwendungen im Krankheitsfall werden für Beamte und deren Angehörige nicht vollständig erstattet. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der jeweils familiären Situation und ob der Beamte noch aktiv oder bereits im Ruhestand ist. Die dadurch entstehende Lücke wird durch eine private Krankenversicherung, die sog. Beihilfeergänzung abgedeckt.
Soll ich meine Familie privat oder gesetzlich krankenversichern?
In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Beiträge je Person erhoben. Im Vergleich zu klassischen Angestellten fallen die Beiträge für Beamte jedoch niedriger aus, da sie lediglich eine Restkostenversicherung benötigen. Denn nicht nur die verbeamtete Person, sondern auch der/die Ehepartner/in erhält 70 % Beihilfe, Kinder sogar 80 %. Die PKV muss nur für die Differenz aufkommen und nicht die gesamten Behandlungskosten übernehmen.
Möchte ein Beamter Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden, richtet sich der zu bezahlende Beitrag nach seiner Besoldungshöhe. Beamte mit einem hohen Einkommen müssen daher mit entsprechend hohen Beiträgen rechnen. Aus diesem Grund lohnt sich ein Vergleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung für jeden Beamten, auch wenn zwei oder mehr Kinder mitversichert werden sollen.
Wichtig !
Sie als Beamter können aber z.B. nicht selbst über die Mitgliedschaft des Ehepartners familienversichert sein, auch wenn Ihr Einkommen geringer ist und unterhalb der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, da es per Gesetz versicherungsfrei ist. Deshalb können Sie nur freiwilliges Mitglied der GKV werden.
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