Als Uniformträger gelten:
Beamte der Polizei
Beamte der Feuerwehr
Beamte des Zoll
Beamte des Bundesgrenzschutz
Beamte des Vollzugsdienstes
Beamte der Bundeswehr
Wann gilt ein Beamter als dienstunfähig?
Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Dienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangt.
Dies gilt für den Polizeivollzugsdienst ebenso wie für den Feuerwehrvollzugsdienst und alle anderen Dienste.
Gerade die Beamten in Uniform gehen zum Schutz der Allgemeinheit und in Verrichtung Ihres Dienstes immer wieder hohe Risiken ein. Zum Beispiel in der Brandbekämpfung, dem Katastrophenschutz, bei der Kriminalitätsbekämpfung oder der Sicherung der Grenze. Dies sind nur einige Beispiele.
Wichtig ist hier eine ganz spezielle und individuelle Absicherung. Nicht jeder Anbieter hat echte Klauseln zum Schutz vor Dienstunfähigkeit und nicht jeder Anbieter versichert jedweden Beamten.
Nur 11 von 52 durch Stiftung Warentest geprüfte Versicherer bieten eine Klausel für Dienstunfähigkeit!
Die Dienstunfähigkeit bei Polizisten – Beamten der Polizei
Polizeibeamte tragen eine sehr große Verantwortung. Sie sorgen für die reibungslose Abwicklung im Straßenverkehr, helfen und ermitteln bei Straftaten und sorgen für die Sicherheit vieler anderer.
Aber wie sieht es mit der eigenen, individuell persönlichen Sicherheit für Sie als Polizeibeamten aus? Was passiert wenn sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben können und als polizeidienstunfähig gelten? Wie sieht die eigene Versorgung aus, was erhalten Sie an Bezügen von Ihren Dienstherren?
Ihr Dienstherr hat eine „Alimentationspflicht“ und muss Sie im Rahmen des Beamtenversorgungsgesetzes gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit absichern, ebenso wie im Alter. Speziell für Polizeibeamte und Polizeianwärter (-innen) gibt es im Beamtenversorgungsgesetz spezielle Regelungen.
Polizeidienstunfähigkeit/Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit liegt, im Sinne einer beamtenrechtlichen Versorgung/Bestimmung, vor wenn der Beamte infolge einer Erkrankung, einer Schwäche, eines körperlichen Gebrechens oder einer sonstigen Erkrankung physischer wie psychischer Art nicht in der Lage ist seine Dienstpflicht dauernd nachzukommen-also dienstunfähig ist.
Die Polizeidienstunfähigkeit liegt vor wenn ein Polizeibeamter den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und auch nicht zu erwarten ist, dass
er seine Verwendungsfähigkeit in vollem Umfang innerhalb der nächsten zwei Jahre wieder erlangt.
Diese Regelungen gelten auch für Teil-Dienstunfähigkeit Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes.
So sieht Ihre Versorgungssituationen bei Polizeidienstunfähigkeit /Dienstunfähigkeit im Detail aus:
Beamte auf Widerruf / Beamtenanwärter (-innen) haben keine Versorgungsansprüche, da sie nicht in den Ruhestand versetzt werden können, sondern bei einer Dienstunfähigkeit oder Polizeidienstunfähigkeit aus dem Polizeidienst entlassen werden.
Durch das Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, was aber zu keiner, bzw. nur zu einer sehr geringen Versorgung führt, da im ersten Ausbildungsjahr auch aus der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) keine Leistung erbracht wird. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr erfolgt eine Leistung nur bei sehr erheblicher Erwerbsminderung!
Die zu erwartende Erwerbsminderungsrente ist aber für den voraussichtlichen finanziellen Bedarf bei einem solchen Notfall in keinem Fall ausreichend. Es ist daher dringend anzuraten hier Vorsorge zu treffen.
Beamte auf Probe werden bei einer Polizeidienstunfähigkeit/Dienstunfähigkeit ebenfalls ohne Versorgungsanspruch aus dem Polizeivollzugsdienst entlassen und erhalten in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) eine Nachversicherung. Ein Versorgungsanspruch gegenüber dem Dienstherren entsteht ausdrücklich nur dann, wenn der Beamte auf Probe wegen eines Dienstunfalles in den Ruhestand versetzt wird. Die wirtschaftlichen Folgen sind mit denen des Beamtenanwärters vergleichbar. Auch hier wird dringend geraten eine private Vorsorge zu treffen!
Beamte auf Lebenszeit können bei Polizeidienstunfähigkeit/Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden und haben damit einen Anspruch auf ein Ruhegehalt im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes. Die Höhe dieser Ansprüche errechnet sich aus der zurückgelegten Dienstzeit. Somit ergibt sich in der Konsequenz gerade für junge Polizeibeamte nur geringe Versorgungsansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn. Die Versorgungsansprüche reduzieren sich durch Versorgungsabschläge (bis zu 10,8 %) wenn die Dienstunfähigkeit/Polizeidienstunfähigkeit auf Krankheit oder aber einem Unfall in der Freizeit beruht.
Als Ergebnis dieser Betrachtung wird nun schnell klar, dass die Versorgung eines Polizeibeamten Lücken aufweist. Vor allem in jungen Jahren wird die Versorgung stark überschätzt. Die entstehenden Einkommensverluste können durch eine individuelle Vorsorge mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung aufgefangen werden. Auch hier gilt es mit einem weitverbreiteten Irrtum aufzuräumen, denn entgegen aller Aussagen sind private Verträge dieser Art nicht teuer, sondern durchaus erschwinglich sofern man vernünftig und objektiv die Angebote vergleicht und den richtigen Anbieter auswählt.
Durch die gezielte Absicherung gegen Polizeidienstunfähigkeit kann somit das wirtschaftliche Risiko minimiert werden.
Gerne ermitteln die Experten von Info-Beihilfe Ihnen unter Einbeziehung einer Versorgungsanalyse Ihre individuelle Versorgungslücke. So ist sichergestellt das sie bei Ausscheiden aus dem Dienst optimal abgesichert sind!
Die Dienstunfähigkeit bei Beamten der Berufsfeuerwehr
Beamte bei der Feuerwehr haben einen sehr risikoreichen Beruf. Sie sind täglich im Einsatz und gefährden für die Rettung anderer ihre eigene Gesundheit und auch ihr eigenes Leben. Aufgrund dieser Gefährdung ist es umso wichtiger sich selbst gegen diese Risiken abzusichern da eine Berufs-oder Dienstunfähigkeit sehr schnell passieren kann.
Die Absicherung über den Dienstherrn findet nur in einem begrenzten Maße statt.
Soweit die Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn festgestellt wird entstehen in den meisten Fällen Ansprüche nach dem Beamtenversorgungsrecht. Dies greift jedoch nicht immer!
Bei Beamtenanwärtern
Bei Beamtenanwärtern besteht kein Anspruch auf ein Ruhegehalt/eine Pension. Das bedeutet, dass der Beamtenanwärter bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen wird und einen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung stattfindet. Da in vielen Fällen noch keinerlei Ansprüche im Rahmen der Mindestbeitragszahlungsdauer vorhanden sind erfolgt von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung keine Leistung. Selbst wenn hier grundsätzlich Mindestversicherungsdauer erfüllt ist werden nur Ansprüche aus der Erwerbsminderungsrente vorhanden sein die in einem so geringen Umfang leistet das hiervon der Lebensunterhalt in keinem Fall bestritten werden kann.
Bei Beamten auf Probe
Hier sieht die Versorgungssituation nur geringfügig besser aus. Sofern die Dienstunfähigkeit nicht aufgrund eines Dienstunfalles basiert wird der Beamte auf Probe entlassen und die Versorgung ist analog der Ansprüche des Beamtenanwärters. Bei einem Dienstunfall erfolgt eine Versetzung des Beamten auf Probe in den Ruhestand und er erhält Ruhestandsbezüge. Diese sind jedoch nach der absolvierten Dienstzeit gestaffelt so das in aller Regel die Versorgung nur sehr gering ausfallen dürfte.
Beamte auf Lebenszeit
Beamte auf Lebenszeit sind besser abgesichert. Hier erfolgt bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit generell eine Entlassung. Und der Grund für die Dienstunfähigkeit hat hier keinen Einfluss auf die Versorgungsansprüche, jedoch gilt auch hier das Prinzip der absolvierten Dienstzeit. Je kürzer der aktive Dienst bis zum Eintreten der Dienstunfähigkeit war desto geringer sind die Ansprüche. Ist der Grund für die Dienstunfähigkeit ein privater Unfall, so erfolgt ein Versorgungsabschlag auf die Ruhestandsbezüge von bis zu 10,8 %.
Für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung ein „muss“ sein.
Das Risiko ist hoch, die Absicherung minimal bzw. nicht vorhanden. Aber auch für Beamte auf Lebenszeit macht eine Ergänzung der Absicherung durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung Sinn. Insbesondere ist darauf zu achten dass es sich nicht um eine Berufsunfähigkeitsversicherung handelt, bzw. ein solcher Vertrag ausdrücklich eine Dienstunfähigkeitsklausel beinhalten sollte.
Für Beamte der Feuerwehr gibt es nur von wenigen Anbietern spezielle Feuerwehr-Dienstunfähigkeitsklausel (die so genannte G-26-Absicherung).
Feuerwehrbeamte sollten also unbedingt eine objektive und unabhängige Beratung nutzen um optimal für den Ernstfall abgesichert zu sein. Die wichtige G-26-Absicherung für die Feuerwehr wird unter anderem auch vom deutschen Werkfeuerwehrverband e.V. empfohlen.
Gerne können Sie unseren unabhängigen Service der Experten von info-beihilfe nutzen und sich ausführlich über ihre Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn und/oder der gesetzlichen Rentenversicherung beraten lassen.
Wir erörtern Ihnen gern die Möglichkeiten einer optimalen privaten Absicherung durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Feuerwehrleute und erstellen Ihnen einen unabhängigen und kostenlosen Vergleich aller verfügbaren Anbieter.
Rufen Sie uns kostenfrei unter 04455/9489870.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung bei Zollbeamten
Zollbeamte verrichten verschiedenste Aufgaben, die für das Gemeinwohl von großer Bedeutung sind. Ebenso vielfältig sind die Gefahren, von einer Dienstunfähigkeit betroffen zu sein. Die gesetzliche Absicherung reicht dabei in vielen Fällen nicht aus. Wie sich die Versorgungssituation für Zollbeamte darstellt und welche Besonderheiten dabei besonders für junge Zollbeamte zu beachten sind, möchten wir ihnen erörtern.
Der Zollbeamte – ein abwechslungsreicher Beruf mit Tradition
Überall dort wo ein geordnetes Gemeinwesen betrieben wird, ist der Beruf des Zöllners zu finden. Als Eintreiber von Steuern und
Zöllen hat das Berufsbild dabei eine lange Tradition:
Erste Erwähnungen reichen zurück bis in die römischen Antike. Tätig waren die Beamten des Zolls an typischen Zollstätten wie Landesgrenzen oder Marktplätzen.
Auch in der Gegenwart leisten Zollbeamte einen wichtigen Beitrag zum Wohle der Gemeinschaft. Schließlich ist ein beachtlicher Teil
der Steuereinnahmen eines Staates direkt auf diese Arbeit zurückzuführen.
Zollbeamte werden auf Autobahnen, an Flughäfen, Bahnhöfen oder gewöhnlichen Baustellen eingesetzt. Die Aufgaben sind dabei vielfältig. Sei es die Kontrolle von Waren und Personen, Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit oder gar die Abwehr
terroristischer Bedrohungen.
Dieses breite Aufgabenspektrum geht jedoch mit dem Risiko einher, den Beruf nicht mehr ausüben zu können und auf Ersatzleistungen angewiesen zu sein. Wie bei anderen Beamten spricht man dann von einer Dienstunfähigkeit.
Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung für einen längeren Zeitraum nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienstpflichten nachzukommen.
Gesetzliche Versorgung nicht ausreichend
Abhängig vom Beschäftigungsverhältnis ist die Versorgung fast immer unzureichend. Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe trifft eine Dienstunfähigkeit besonders hart.
Beamte auf Widerruf
Bei dieser Beamtengruppe, die sich in Ausbildung zum einfachen, mittleren oder gehobenen Dienst befinden, droht im Falle einer Dienstunfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder eines Freizeitunfalls eine Entlassung aus dem Dienst und eine Nachversicherung in der
gesetzlichen Rentenversicherung. Ob dann ein Anspruch auf eine (sehr geringe!) Erwerbsminderungsrente besteht, ist fraglich.
Besteht die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls, besteht zumindest Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag. Dessen Höhe ist jedoch bei Weitem nicht ausreichend, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Ein zusätzlicher Schutz ist deshalb unerlässlich.
Beamte auf Probe
Beamte auf Probe bzw. Widerruf befinden sich in einer vereinbarten Probezeit, um die Eignung zum Beamtendienst zu belegen. Auch sie haben im Falle einer Krankheit oder eines privat verursachten Unfalls ausschließlich Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung da sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden. Einzig im Falle eines Unfalls bei Ausübung des Berufs besteht ein Anspruch auf ein Unfallruhegehalt. Doch dessen Höhe macht eine private Absicherung unabdingbar.
Beamte auf Lebenszeit
Beamte auf Lebenszeit werden im Falle einer Dienstunfähigkeit – unabhängig vom Grund – in den Ruhestand versetzt. Es besteht dann ein Anspruch auf die volle beamtenrechtliche Versorgung.
Da die Höhe der Versorgung von den geleisteten Dienstjahren abhängig ist und eine gesetzliche Wartezeit erfüllt werden muss, empfiehlt sich jedoch auch in diesem Fall dringend zusätzlich vorzusorgen.
Was gilt es für Zollbeamte zu beachten?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit der richtigen Klausel hilft Ihnen, Versorgungslücken zu schließen und für den Fall der Dienstunfähigkeit vorzusorgen.
Dabei gilt es zu beachten: Die Versicherung sollte Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bereits dann erbringen, wenn eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erfolgt. Nicht alle Versicherer bieten diese spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, sondern erkennen Berufsunfähigkeit erst nach eigener Prüfung an. So kann es durchaus vorkommen, dass ein Zollbeamter vom Dienstherrn als dienstunfähig – von seiner Versicherung jedoch als noch berufsfähig eingestuft wird. Ein Missstand, der sich als finanziell fatal erweisen kann.
Die Dienstunfähigkeit bei Beamten der Bundeswehr
Berufssoldaten sind eine spezielle Gruppe von Beamten
Im allgemeinen sind Berufssoldaten als Beamte von ihrem Dienstherrn (Bund) gegen diese Risiken abgesichert. Allerdings ist diese Versorgung in den letzten Jahren, betrachtet man die erfolgten und geplanten Gesetzesänderungen, stark zurückgegangen.
Sinnvoll ist in jedem Fall die Absicherung gegen Dienstunfähigkeit die, ob nun durch Krankheit, Unfall oder Verletzung, die Existenz eines Soldaten bedroht. Erst nach einer stattlichen Anzahl von Dienstjahren erwirbt der Soldat einen hinreichenden Rentenanspruch bei Dienstunfähigkeit der, zumindest annähernd, ausreicht um einen akzeptablen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Gerade aber am Beginn der Dienstzeit sind hier in aller Regel keine Ansprüche zu erwarten!
Soldaten auf Zeit
erhalten in aller Regel eine Grundversorgung für die aktive Dienstzeit, sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) nach versichert. Weiterhin haben sie Anspruch auf eine Dienstzeitversorgung (Übergangsgebührnisse). Ob diese ausreichend ist scheint fraglich.
Berufssoldaten
entspricht in den weitesten Teilen der Versorgung von Beamten auf Lebenszeit Ruhegehalts Ansprüchen.
Wichtig ist es in jedem Fall bei dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung darauf zu achten das vom gewählten Anbieter eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag enthalten ist. Zudem sollte ausdrücklich die sogenannte „Waffenklausel“ vertraglich vereinbart sein. Nur unter dieser Voraussetzung erleben Sie keine „böse“ Überraschung für den Fall dass sie diesen Vertrag jemals in Anspruch nehmen müssen.
Weitere interessante Seiten zum Thema Dienstunfähigkeit:
Dienstunfähigkeitsklausel
Dienstunfähigkeit Beamter – Inhaltsverzeichnis
Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Versorgungssituation Beamter bei Dienstunfähigkeit
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