Die Zwei Arten der Pflegeversicherung
Bei der Pflegeversicherung wird zwischen zwei Arten unterschieden: Der gesetzlichen beziehungsweise sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegeversicherung.
Die soziale Pflegeversicherung ist ein Zweig der gesetzlichen Krankenversicherung. Die meisten Arbeitnehmer unterliegen der gesetzlichen Versicherungspflicht, sie müssen also ihre anteiligen Beiträge für die soziale Pflegeversicherung bezahlen. Auch für Beamte und Beamtenanwärter gilt grundsätzlich:
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, gehört gleichermaßen der sozialen Pflegeversicherung an.
Wer privat krankenversichert ist, muss laut Gesetzgeber seit dem 1. Januar 1995 auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Deshalb ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. Sowohl gesetzlich Versicherte als auch privat Versicherte müssen eine Absicherung bei Pflegebedürftigkeit vorweisen können.
Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung verläuft nach dem Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Ausgaben durch die Beiträge der Mitglieder finanziert werden. Die Beitragshöhe wird prozentual anhand des jeweiligen Einkommens bemessen.
Seit 2022 beträgt der allgemein einheitliche Beitragssatz 3,4 Prozent. Personen ohne eigene Kinder zahlen einen Zuschlag von 0,35 Prozent. Da das Verfahren das Gleiche wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist, gelten auch dieselben Beitragsbemessungsgrenzen. Wie auch bei der GKV zahlen die Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge, während der Arbeitgeber für die andere Hälfte aufkommt. Unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten sind im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert, sofern ihr monatliches Einkommen höchstens 470 Euro beträgt (ohne Werbungskosten). [Stand 2021]
Bei Beziehern von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Eingliederungsgeld, Eingliederungshilfe für Spätaussiedler, Unterhaltsgeld und Altersübergangsgeld werden die Beiträge von der Bundesanstalt für Arbeit übernommen.
Hinweis: Arbeitnehmer aus Sachsen zahlen einen höheren Anteil für die gesetzliche Pflegeversicherung als ihr Arbeitgeber. Der Grund dafür ist, dass der Freistaat Sachsen auf das Abschaffen eines Feiertages zugunsten der Finanzierung der Pflegeversicherung verzichtet hat. Somit zahlen Beschäftigte mit Kindern 2,025 Prozent Pflegebeitrag (ohne Kinder 2,375 Prozent) während der Arbeitgeber mit nur 1,025 Prozent aufkommt.
Beamte, die gesetzlich krankenversichert sind, gehören automatisch der sozialen Pflegeversicherung an. Freiwillig Versicherte können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie eine gleichwertige, private Pflegeversicherung nachweisen können. Sollten privat Krankenversicherte später einmal in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig werden, können sie den privaten Vertrag mit Wirkung vom Eintritt der Versicherungspflicht an kündigen.
Die private Pflegeversicherung muss nicht nur gewährleisten, dass ihre Leistungen denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind. Für Familien und ältere Versicherte muss sie zudem angemessene Bedingungen und Prämien anbieten.
Beiträge und Leistungen der private Pflegeversicherung
Die Beiträge für die private Pflegeversicherung werden im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung nicht anhand des Einkommens, sondern abhängig von Eintrittsalter und Gesundheitszustand berechnet. Allerdings ist der maximale Beitrag auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung beschränkt.
Beamte wie auch Arbeitnehmer, die privat pflegeversichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Die Höhe der Leistung ist auf den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.
Auch privat versicherte Beamte und Beamtenanwärter sind dazu verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Für sie gibt es sogenannte beihilfekonforme Pflegeversicherungen. Die Leistung der privaten Pflegeversicherung für Beamte muss zusammen mit der Beihilfe des Dienstherrn der gesetzlichen Pflegeversicherung gleichkommen.
Da die beihilfekonforme Pflegeversicherung lediglich Leistungen auf Basis der gesetzlichen Pflegeversicherung bietet, ist es für Beamte ratsam, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
FAQ zur Pflegeversicherung
und zur Pflegezusatzversicherung
1. Pflegeversicherung für Beamte: Wann sollte ich eine private Pflegeversicherung abschließen?
Eine private Pflegeversicherung sollte bereits in jungen Jahren, also so früh wie möglich abgeschlossen werden. Es findet bei der Antragstellung eine Gesundheitsprüfung statt, bei der Vorerkrankungen zu Beitragszuschlägen, Ausschlüssen oder auch zur Ablehnung führen können. Zudem gilt: Umso geringer das Eintrittsalter, desto niedriger ist der Beitrag.
2. Pflegeversicherung für Beamte: Warum ist eine zusätzliche Pflegeversicherung sinnvoll für mich?
Die Kosten für die Pflege steigen immer weiter an, die Leistungen seitens des Staates allerdings nicht. Da auch die Anforderungen zum Erreichen eines hohen Pflegegrades immer größer werden, entstehen bei einer Pflegebedürftigkeit häufig finanzielle Engpässe innerhalb der Familie. Selbst bei Pflegestufe III können Betroffene für die Heimunterbringung mit höchstens 1.432 Euro von der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen. Allerdings liegen die Heim- und Pflegekosten durchschnittlich bei 3.200 Euro, abhängig vom Bundesland. Die private Pflegezusatzversicherung ist daher für jeden sinnvoll, der seine Eltern, Kinder oder Enkel nicht mit den finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit belasten möchte.
3. Pflegeversicherung für Beamte: Erhalte ich einen Teil der Beiträge am Ende der Laufzeit zurück?
Die private Pflegezusatzversicherung ist eine Risikoabsicherung. Aus diesem Grund erhalten Versicherte nach Ablauf der Vertragslaufzeit ihre Beiträge nicht zurück, auch wenn sie keine Leistung in Anspruch genommen haben. Allerdings sind die Prämien für diese Absicherung gering, im Leistungsfall werden hingegen hohe Summen an die Versicherten ausbezahlt.
4. Pflegeversicherung für Beamte: Kann ich die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung steuerlich absetzen?
Die Beiträge für die private Pflegezusatzversicherung sind gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.
5. Pflegeversicherung für Beamte: Sind die Auszahlungen meiner Pflegerente steuerfrei?
Handelt es sich um die Rente aus einer reinen Pflegezusatzversicherung, ist die Auszahlung im Leistungsfall steuerfrei. Der Versicherte erhält lebenslang die dem Pflegegrad entsprechende Rentenzahlung ohne steuerliche Abzüge.
6. Pflegeversicherung für Beamte: Bleiben die Beiträge während der Laufzeit gleich hoch?
Nein, da die private Pflegezusatzversicherung zu dem Zweig der Krankenversicherungen gehört, die auf versicherungsmathematische Veränderungen reagieren. Dementsprechend wird der Beitrag von den Gesellschaften nicht garantiert und darf nach oben wie auch nach unten korrigiert werden.
7. Was ist der Unterschied zwischen Pflegerenten-, Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung?
Die Pflegerentenversicherung zahlt dem Versicherten im Leistungsfall lebenslang eine monatliche Rente, die bei Vertragsbeginn vereinbart wurde.
Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Betroffene pro Tag Pflegebedürftigkeit einen festgelegten Tagessatz. Das heißt man hat den vereinbarten Betrag zur freien Verfügung.
Die Pflegekostenversicherung hingegen beteiligt sich prozentual an den Pflegekosten. Dies bedeutet, dass auf Preissteigerungen reagiert wird, indem die Versicherungsleistung entsprechend mit ansteigt.
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