Die wahrheitsgemäßen Angaben zu Ihren Vorerkrankungen sind sehr wichtig

Bevor Sie in eine private Krankenversicherung wechseln dürfen, müssen Sie bei der Antragstellung genaue Angaben zu bestehenden Vorerkrankungen machen. Bei bestehender Vorerkrankung oder bei aktueller ärztlicher Behandlung sollten Sie hierzu unbedingt wahrheitsgemäße Angaben bei der Antragsaufnahme machen. Um keine Vorerkrankung zu vergessen, sollten Sie vorab in Ruhe in Ihrem Krankenordner nachschauen und recherchieren, welche Beschwerden in den letzten Jahren aufgetreten sind oder welche Behandlungen von einem Arzt angeraten sind.

Annahmeerklärung abwarten

Ihre Vorversicherung sollten Sie erst dann kündigen, wenn Sie eine verbindliche Annahmeerklärung des privaten Krankenversicherers vorliegen haben.

Risikozuschlag

Bei vielen kleineren Erkrankungen ist eventuell mit einem Risikozuschlag zu rechnen. Ist Ihre Erkrankung möglicherweise als vorübergehend anzusehen (z.B. Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Grippe) kann dieser Zuschlag auch befristet werden.

Bei einer ernsten Erkrankung (z.B. Bluthochdruck, Adipositas, Diabetes, chronische Erkrankungen etc.) ist mit einem dauerhaften Risikozuschlag zu rechnen. Dieser kann aber von Versicherer zu Versicherer völlig unterschiedlich ausfallen, da hier sowohl Erfahrungswerte, Erkrankungsstand und Ermittlungsmethode des Risikozuschlags (RZ) eine Rolle spielen.

Ablehnung

Es ist nicht ratsam, einen Krankenversicherer nach dem anderen anzufragen bzw. dort Anträge zu stellen. Es sollte durch eine gezielte Aktion bei allen Krankenversicherungen ermittelt werden, ob und zu welchen Konditionen tatsächlich versichert werden kann.

Die Versicherer speichern unerwünschte Risiken in einer großen Datenbank ab. Daher ist es für Sie nicht ratsam, selbst bei verschiedenen Versicherern Anfragen zu stellen. Spätestens ab der zweiten Ablehnung ist es auch für uns fast unmöglich Ihnen zu helfen. Nutzen Sie deshalb unseren kostenfreien Service!

Hilfe

Gerne helfen wir Ihnen.
Schreiben Sie uns an: hesse[ät]info-beihilfe.de oder nutzen Sie unser Anfrageformular. 

Ausdrücklich nicht zu empfehlen ist ein Leistungsausschluss. Dieser wird aber von den meisten privaten Krankenversicherern auch nicht mehr angeboten.

Kontrahierungszwang

Für Beamte gilt der Kontrahierungszwang!
Beamte werden somit bei der Erstverbeamtung selbst bei nicht versicherbaren Vorerkrankungen (Krebs, Aids, Herzerkrankung etc.) mit einem maximalen Zuschlag von 30 Prozent in die PKV aufgenommen.
Für Beamtenanwärter gilt dies leider nicht! Hier bleibt oft nur bei bestehender, schwerer Vorerkrankung zunächst Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, um dann beim Eintritt in das Verhältnis als Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit (je nachdem was zuerst eintritt), den Kontrahierungszwang zu nutzen.

Genderhinweis

Genderhinweis

Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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