Geburt eines Kindes

Beamte erhalten für Ihr Kind 80 % der Aufwendungen erstattet.

Der Familienzuschlag kann von beihilfeberechtigten Eltern beim Besoldungsamt beantragt werden. Hierfür reichen Sie dem Besoldungsamt die Geburtsurkunde des Kindes und den Antrag auf Kindergeld ein.

Sofern Sie sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben, ist die Nachversicherung Neugeborener wie folgt geregelt:
Neugeborene können im Zuge der Kindernachversicherung innerhalb von 2 Monaten ab der Geburt bei der privaten Krankenversicherung der Eltern versichert werden.
Die Kindernachversicherung ermöglicht die Versicherung des Neugeborenen zu gleichen Tarifen wie der Eltern, jedoch ohne die übliche Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. So ist sichergestellt, dass auch Kinder, welche mit schweren Erkrankungen zur Welt kommen, in der Versicherung der Eltern aufgenommen werden.

Selbst wenn Ihr Kind an einer sehr schweren Erkrankung oder Behinderung leidet, gibt es weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse. Zusätzlich gibt es keine Wartezeiten, das heiß die Krankenversicherung für Ihr Kind kann sofort in Anspruch genommen werden.

Für die erleichterte Aufnahme Ihres Kindes in die private Krankenversicherung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Wenn Ihr Kind zur Welt kommt, muss ein Elternteil schon mindestens drei Monate lang bei der Versicherungsgesellschaft privat krankenversichert sein, bei dem auch das Kind versichert werden soll.
  2. Der Aufnahmeantrag für Ihr Kind muss von Ihnen innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Die Versicherung erfolgt dann rückwirkend zum Geburtstermin.

Sie können für Ihr Kind den gleichen Tarif abschließen, den Sie selbst oder Ihr Partner haben, aber auch einen anderen Tarif wählen. Allerdings ist Ihr Kind auf jeden Fall in einem sogenannten Unisex-Tarif zu versichern.

Wann ist eine Risikoprüfung für Ihr Kind nötig?

Wenn Sie für Ihr Kind einen besseren Versicherungsschutz als Ihren eigenen (z. B. Einbettzimmer statt Zweibettzimmer) wünschen, ist für diese Mehrversicherung eine Risikoprüfung notwendig.

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Genderhinweis

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Wir legen großen Wert auf Diversität und Gleichbehandlung. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit unserer Texte wählen wir jedoch oftmals entweder die maskuline oder die feminine Form. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung anderer Geschlechter. Wenn wir also beispielsweise von Lehrern und Schülern sprechen, meinen wir selbstverständlich auch Lehrerinnen und Schülerinnen.
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