Erhalten Beamte und Beamtenanwärter einen Arbeitgeberzuschuss für Beamte zur privaten Krankenversicherung (PKV)?

Ein Arbeitgeber hat die Hälfte des Beitrags für die private Krankenversicherung (Volltarif) zu zahlen, jedoch maximal die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmer erhalten auch für Ihre private Krankenversicherung den Arbeitgeberzuschuss oder Arbeitgeberanteil von maximal 50 % des Durchschnittsbeitrags aller gesetzlichen Krankenkassen (dies wird amtlich jeweils zum 01.07. eines Jahres festgelegt), maximal jedoch die Hälfte des tatsächlichen Beitrags zur privaten Krankenversicherung.

Bei Beihilfeberechtigten gilt dies aber nicht!

Denn ein Beihilfeberechtigter hat einen Dienstherren und keinen Arbeitgeber. Der Dienstherr erbringt seinen „Arbeitgeberbeitrag“ in Form der Versorgungszusage als Beihilfe. Je nach Status sind dies 50 %, 70 % oder 80 % (in einigen Bundesländern wie in Bremen und Hessen gelten andere Werte) der medizinisch notwendigen Kosten. Ein Zuschuss des Arbeitgebers wie bei Arbeitnehmern erfolgt für Beamte und Beamtenanwärter somit nicht, aber er erhält einen Teil seiner Unkosten durch die Beihilfe erstattet.

Beihilfe gibt es auch für die Angehörigen des Beamten oder Beamtenanwärter.

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Genderhinweis

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